Seite 12 von 22 ErsteErste ... 21011121314 ... LetzteLetzte
Ergebnis 111 bis 120 von 219

Thema: 0031773210040 - Gold International SE Spamanrufe für Goldaktie mit Unternehmensanteil

  1. #111
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Überall und nirgends
    Beiträge
    24.822

    Standard

    Du hast das falsch verstanden.

    Gold SE meint möglicherweise nur, sie könnten machen, was sie wollen, und sie seien nicht unter der Aufsicht. Weil sie eben ein Umgehungsmodell anbieten.

    Wenn sich aber nach Prüfung durch die BAFIN herausstellen sollte, dass diese Umgehung unzulässig ist und sie eben doch unter Aufsicht gehören, dann kann die BAFIN das Geschäftsmodell ganz fix untersagen.

    Daher ist eine Beschwerde sicher sinnvoll. Am besten aber schriftlich, unter Beifügung der Unterlagen.

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Graurheindorfer Straße 108
    53117 Bonn
    Telefon: +49 (0) 228 / 4108 - 0
    Fax: + 49 (0)228 4108-1550
    E-Mail: poststelle[Klammeraffe]bafin.de
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  2. #112
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    27.04.2014
    Beiträge
    35

    Standard

    ok,
    ich werde aber als erstes die Nr. "Verbrauchertelefon" anrufen und dort in Erfahrung bringen, wie ich weiter vorgehen soll.

  3. #113
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    01.05.2014
    Ort
    Osthofen
    Beiträge
    21

    Standard

    @frank2000

    Falls Du dich entscheiden solltest der Bafin deine Unterlagen zur Überprüfung zu senden wäre dies eine tolle Idee. Ich selbst kann ja nix hinsenden, da meine Unterlagen schon lange auf dem Müll liegen.

    Ich weiß auch nicht ob man auch nur so Beschwerde bei der Bafin einlegen kann ohne irgendwelche Dokumente vorweisen zu können?!!

  4. #114
    Mitglied Avatar von Katzina
    Registriert seit
    09.05.2012
    Beiträge
    831

    Standard

    Na klar, je mehr sich dort melden, desto besser ist das. Du kannst doch informativ die Angelegenheit dort schildern und dazu bemerken, dass du keine Unterlagen mehr hast.
    Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen.
    Gillian Anderson

  5. #115
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    12.05.2014
    Beiträge
    2

    Standard

    Ja, das mit dem Melden bei der BAFIN überleg ich mir auch noch.

    Aber noch mal kurz zu meiner ersten Frage: Ja, wir haben das schwarz auf weiß das wir ein Guthaben von 1050,- Euro haben.
    Am 22. April kam die erste Mahnung mit einem Betrag von 65,- Euro.
    Nach kurzem Telefonat - wie, was , warum, versäumter Widerrufsfrist usw. - kam dann am 2. Mai ein weiteres Schreiben "Abrechnung - Reservierung". Da steht dann drauf:
    Partiarisches Darlehen: 4000 €, Anteile p. Ts.: 4 Stk., Aktien bei Ersetzung: 500 Stk., Leistungsträger: LottoX, Guthaben: 1050,- €, Zahlart: monatlich, Reservierungsprämie: 65,- €

    Also, wenn das doch unser Guthaben ist, sollen die uns das doch einfach geben und fertig :-)

    Wir haben letzte Woche noch schriftlich Widerruf eingelegt und per Einschreiben verschickt und gestern kam dann schon die nächste Mahnung mit 2 x 65,- Euro + 7,50 Euro Mahngebühr.

  6. #116
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    08.11.2011
    Beiträge
    45

    Standard

    Ich habe mal den sogenannten "Vertrag" überflogen.
    Selten so ein Blödsinn gelesen. Vertrag sofort widerrufen bzw. anfechten. Und auf alle Fälle nichts zahlen und auch, falls besteht, Einzugsermächtigung widerrufen.
    Auch das Konto im Auge behalten, gegebenfalls zurückbuchen. Unberechtige Abbuchungen können 13 Monate zurückgeholt werden.
    Und dann soll das Geld auf ein Niederländischen Konto gehen?
    Da wird das Geld mit Sicherheit in irgendwelchen dunklen Kanälen verschwinden.

    Gruß Svenni1963

  7. #117
    Mitglied Avatar von Spikes
    Registriert seit
    16.08.2011
    Beiträge
    147

    Standard

    Zitat Zitat von Svenni1963 Beitrag anzeigen
    Vertrag sofort widerrufen bzw. anfechten.
    Nicht mal das würde ich machen. Wieso mit denen eine Brieffreundschaft anfangen?
    Ablegen, Meldung an die zuständigen Behörden und falls jeh ein Mahnbescheid im gelben Umschlag kommen sollte, wiedersprechen.
    Es ist kein Spam. [...] Wenn Sie sich ärgern über die Welt - ist nicht mein Schuld.

  8. #118
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
    Registriert seit
    28.01.2006
    Ort
    Vals (Graubünden)
    Beiträge
    19.337

    Standard

    Der "Vertrag" liest sich meiner unjuristischen Meinung nach wie folgt:

    Die Gold International SE ist ein Unternehmen, welches laut Handelsregister den Handel mit Gold, seltenen Rohstoffen, seltenen Erden und dergleichen mehrbetreibt.

    Die Gold International SE ist eine Aktiengesellschaft, derem Aktienkapital 10 Millionen Euro beträgt. 95% der Aktien gehören der niederländischen Gold International BV.

    Nun will die Gold International SE Ihr Unternehmenskapital um mindesten 25 Millionen steigern und zwar ausschließlich im Rahmen des Crowdinvestments.

    Was bedeutet das eigentlich? Ziel einer Crowd (englisch: Menschenmenge)-Finanzierung ist, dass ein gemeinsames Ziel zusammen finanziert werden soll. Hier also die Erhöhung des Kapitals einer Aktiengesellschaft. Diese Art der Finanzierung an sich ist relativ modern und wird hauptsächlich bei der Neuentwicklung von Produkten genutzt, etliche Plattformen gibt es, bei denen ein Mensch eine Ziel mit einer Menge anderer co-finanziert.

    Nehmen wir das Beispiel eines Computerspieles: Herr X plant ein ganz tolles Spiel und es ist genau das Spiel, welches du dir wünscht. Alleine kann Herr X die Entwicklung nicht finanzieren. Also sucht er sich im Internet Menschen, die seinen Traum von diesem Spiel teilen und ihm Geld geben, damit er es entwickelt. Wenn das Spiel dann fertig ist, erhalten seine Unterstützer es gratis, alle anderen, die ebenfalls daran Interesse haben. können es sich dann kaufen.

    Nun bietet die Gold International SE keine fertiges Produkt, über welches man irgendwann frei verfügen könnte. Stattdessen winken Zinsen.

    Welche das sind, stehen genau im Vertrag.

    Was kann schlimmstenfalls passieren? Die Gold International SE muss Insolvenz anmelden, dann sind alle Anteile verloren. Es droht also der Totalverlust.

    Und ich habe in den letzten jahren soviele Insolvenzen erlebt - auch bei Firmen von denen man nie dachte, dass sie zahlungsunfähig werden könnten - dass es sicher Mittel und Wege gibt, dieses Darlehen von allen Kunden über insgesamt 25 Millionen so anzulegen oder auszugeben, dass die Gesellschaft selbst hernach zahlungsunfähig ist. Die Folge: die 25 Millionen sind irgendwo, aber zurückzahlen muss sie niemand.

    Mir persönlich wäre das Risiko zu hoch. Aber es muss jeder selbst wissen, ob er sein Geld so anlegen möchte, insbesondere auch unter dem Aspekt, dass Ihm dieses Geldanlage am Telefon verkauft wurde, ohne dass er hierfür gegenüber der International Gold SE ein Interesse geäußert habe.

    Faszinierend ist der Kniff, mit welchem man meint, verhindern zu können, hier eine tatsächliche Finanzdienstleistung zu vertreiben. Man erwirbt mit den monatlichen zahlungen lediglich das Anrecht, ab einem gewissen Datum sein Bezugsrecht für Unternehmensaktien ausüben zu können.

    Bei dem hiesig vorliegenden "Vertrag" zahlt man also bis zum 15.04.2016 monatlich 97,50€ um danach schriftlich sein Bezugsrecht für die Beteiligung geltend zu machen. Vorher zahlt man einfach nur Geld, um sich dieses Vorrecht zu sichern.

    Faszinierend ist das angebliche Guthaben. Daher eine Frage in die Runde: sind diejenigen, die nun von der Gold International SE angerufen wurden, auch Kunden von LottoX gewesen?

    Man beruft sich im Vetrag ja auf den § 364 BGB.

    § 364 BGB
    Annahme an Erfüllungs statt.
    (1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt.
    Es gäbe demnach ein Guthaben bei LottoX. Da sollte man durch einen Rechtsanwalt mal prüfen lassen, ob aus den Unterlagen eine wie auch immer geartetete Auszahlungsmöglichkeit seines Guthabens hervorgeht. Gold-Ecki wird das verneinen, denn seiner Ansicht wurde der Vertrag ja schon am Telefon abgeschlossen. Damit hätte man ja auch der Anrechnung auf das Guthaben zugestimmt.

    Jetzt bräuchte man natürlich auch den Telefonleitfaden, nachdem das "Produkt" am Telefon verkauft wird. Ich vermute, dass von LottoX und irgendwelchen, zu verrechnenden Guthaben nichts erwähnt wurde. Wieder einmal in die Runde gefragt: wurde im Gespräch etwas dazu erwähnt?

    Ich sehe das wie Goofy: der Otto Normalverbraucher, wird aus den Unterlagen nicht ableiten können, was er da eingentlich für einen Vertrag abgeschlossen hat. Und am Telefon würde wahrscheinlich noch nicht mal ein Finanzmogul verstehen, was ihm da grade verkauft werden soll.
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
    Spende an Antispam / Hilfe für Neulinge / Forenregeln / Nettiquette / Das Antispam - Lexikon / Werden Sie Mitglied
    "Das Internet ist für uns alle Neuland." - Bundeskanzlerin Angela Merkel (19.06.2013)
    smayer@public-files.de smayer@fantasymail.de

  9. #119
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    27.04.2014
    Beiträge
    35

    Standard

    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    ... Jetzt bräuchte man natürlich auch den Telefonleitfaden, nachdem das "Produkt" am Telefon verkauft wird. Ich vermute, dass von LottoX und irgendwelchen, zu verrechnenden Guthaben nichts erwähnt wurde. Wieder einmal in die Runde gefragt: wurde im Gespräch etwas dazu erwähnt?......
    Naja, das war ja der Grund, weswegen ich nicht gleich aufgelegt hatte. Der Anrufer am anderen Ende (Callcenter i.A.v. GoldSE) meinte gleich zu Beginn, daß ich da noch Bonusguthaben von LottoTeam bzw. -X hätte......

    Habe jetzt das Verbrauchertelefon angerufen. Die gute Frau meinte, ich soll meinen Fall formlos an die Poststelle schicken aber im Betreff Reverat Q3 angeben.
    Das werd ich jetzt tun

  10. #120
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    27.04.2014
    Beiträge
    35

    Standard Email an BAFIN

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Vor ca. 2 Monaten bin ich via cold call durch ein call center i.A. der Fa . Gold SE International mit Sitz in Düsseldorf (Vorstand: E. S.) zu einem Vertrag über ein partiarisches Darlehen überrumpelt worden. Ich muß das so sagen, denn eigentlich hatte ich im Verlaufe des Telefongesprächs nur der Zusendung von informationsmaterial zugestimmt. Dies wurde via call center als Zustimmung zu einem Vertrag umgemünzt. Ich bekam auch kurze Zeit später das „Infomaterial“ als Einwurfeinschreiben und tat es als Werbeprospekt ablegen, ohne mich damit sofort zu beschäftigen.
    Nachdem dann ca. 1 Monat später eine Zahlungserinnerung kam, rief ich bei der Fa. GoldSE an mit der Frage, was das denn soll……….. Antwort war, daß ich dem „Vertrag“ nicht innerhalb der Frist wiederufen habe und dieser somit rechtskräftig sei…..

    Bei meiner Recherche im Internet bin ich dann auf die Seite von AntiSpam e.V. gekommen und habe dort in einem Forumbeitrag meinen Fall geschildert.
    Dort erhielt ich dann, nachdem ich die Unterlagen zu diesem „Vertrag“ zur Verfügung gestellt hatte, den Tipp, ich solle dies zur Prüfung mal an BAFIN schicken.
    Ich rief daraufhin bei der Verbrauchertelefonnummer an und erhielt von Ihrer Mitarbeiterin die Information, meinen Fall an die Poststelle mit entsprechendem Betreff zu schicken, dem ich hiermit nachkommen möchte.

    Da die Fa. Gold SE international nicht in ihrer Datenbank zu finden ist, wäre zu prüfen, ob diese Fa. legal und rechtmäßig in Deutschland agiert.
    Im Anhang finden Sie dazu die mir vorliegenden Vertragsunterlagen als Fotokopie.

    Vielen Dank!

    Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung
    Mit freundliche Grüßen
    xxxxxx xxxxxx

    Email: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Tel.: xxxxxxxxx
    Mobil: xxxxxxxxxxxx

    Adresse:
    xxxxxxxxxxxx
    xxxxxx xxxxxxxxxxxx
    ------------------------------------------------- eMail Ende ----------------------------------------



    seh ich gerade: Referat wird mit f und nicht mit v geschrieben - toll - bin eben doch noch nicht ganz zur Ruhe gekommen, naja, wird sicher auch so ankommen und richtig gedeutet.
    Mal sehen ob dies etwas bewirkt, aber wenn GoldSE mit diesem Kniff tatsächlich verhindern kann als Finanzdienstleister zu agieren, hmmmm.... da hat die BAFIN dann wohl auch keine Handhabe das Geschäft des Herrn ES zu verbieten......
    Geändert von frank2000 (13.05.2014 um 16:11 Uhr)

Seite 12 von 22 ErsteErste ... 21011121314 ... LetzteLetzte

Stichworte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen