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Thema: 0031773210040 - Gold International SE Spamanrufe für Goldaktie mit Unternehmensanteil

  1. #191
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Zitat Zitat von Walbeck Beitrag anzeigen
    Die Post habe erklärt, keine Postident-Sendungen dieser Firma mehr annehmen zu wollen (wenn ich recht erinnere "bis zu einer gerichtlichen Klärung").
    Die Post scheint doch wieder für die Gold International SE tätig zu sein.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Finanzprodukten im Postident-Verfahren
    (...)
    Wer am Telefon nur Informationsmaterial anfordert, erhält nach wenigen Tagen einen unterschriftsreifen Vertrag im Postident-Verfahren zugeschickt. Bei diesem Verfahren legt der Postbote einen Vertrag vor und verlangt mehrere Unterschriften. ...

  2. #192
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    Gestern (18.06.2014) kam Anruf von Tel-Nr. 0231 22313500 von wegen die Aktie sei gestiegen oder so ähnlich und warum ich denn nicht bezahle - Hab ich gefragt auf welcher Grundlage hin ich denn bezahlen soll - Ja. ich hätte einen Vertrag dem ich nicht wiedersprochen hätte und somit nun nach Gesetz verpflichtet bin zu zahlen, sie hätten mir ja auch eine E-Mail geschickt (die ich bis heute jedoch nicht erhalten habe)....... bla, bla, bla.... Ich habe keinen Vertrag, sagte ich....., doch ich hätte einen mit Herrn xxxx am Telefon angebahnt...... - hm, ok., ich wiederufe hiermit....- das geht nicht, die Wiederufsfrist ist abgelaufen.... - hm, dann muß ich mal zu meinem Insolvenzanwalt gehen und dort klären, weil ich kann das ja gar nicht zahlen...... oh, dann schicken sie doch formlos eine Bestätigung ihrer Privatinsolvenz, dann nehmen wir sie aus dem System..... Aha, wenn ich privatinsolvent bin, dann komm ich ohne Probleme da raus, sonst nicht - ja, wenn sie Insolvent sind, dann gilt der "Vertrag" nicht...... noch ein paar Sätze hin und her, bei denen ich zu verstehen gab, daß ich nicht zahlen werde..... zum Schluß dann: ja ich übergeb das jetzt unserer Rechtsabteilung, einen schönen Tag.

    Solch ein "Vertragswerk", bei dem ein Otto-normal-Verbraucher ohne finanztechnischem Hintergrundwissen gar nicht durchsteigt, daß man selbst bei den zugesendeten schriftlichem Material fast einen Finanzexperten braucht um das zu verstehen, können die doch nicht am Telefon verkaufen, oder ?!
    Die sollen nur kommen mit ihrer Rechtsabteilung. Hab die Tel-Nr. jetzt auch gesperrt.
    Eigentlich hätte ich ja gleich auflegen sollen.... das Nächste mal dann.
    ver reschtschrippveller finted, tarf sie pehalten!

  3. #193
    Mittwoch
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    Zitat Zitat von frank2000 Beitrag anzeigen
    Solch ein "Vertragswerk", bei dem ein Otto-normal-Verbraucher ohne finanztechnischem Hintergrundwissen gar nicht durchsteigt, daß man selbst bei den zugesendeten schriftlichem Material fast einen Finanzexperten braucht um das zu verstehen, können die doch nicht am Telefon verkaufen, oder ?!
    Es ist moralisch verwerflich, das zu tun. Laut Gesetzeslage kann (im Sinne von "darf") man das schon, auch wenn man es vielleicht nicht sollte.

    Dummerweise kann man das sogar rechtswirksam per illegalem Cold-Call, denn die Tatsache, dass $Verbraucher einen $Vertrag im Rahmen eines $Cold-Call abschließt, beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit eines Vertrages – sofern natürlich alle sonstigen, strengen Anforderungen an Telefonisch abgeschlossene Verträge erfüllt sind. Die Argumentation "War ein ColdCall, es gibt also keinen Vertrag" ist demnach etwas zu kurz gegriffen.

    Über die Bewertung des hier diskutierten Vertragskonstrukts ist IMO alles Wichtige bereits gesagt. Ich hätte an Deiner Stelle ähnlich reagiert, allerdings nicht so lange telefoniert.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  4. #194
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von frank2000 Beitrag anzeigen
    Solch ein "Vertragswerk", bei dem ein Otto-normal-Verbraucher ohne finanztechnischem Hintergrundwissen gar nicht durchsteigt, daß man selbst bei den zugesendeten schriftlichem Material fast einen Finanzexperten braucht um das zu verstehen, können die doch nicht am Telefon verkaufen, oder ?!
    "Können" tun sie schon. Jedoch stellt sich zusätzlich zu der moralischen Verwerflichkeit solcher Vertragsanbahnungen auch die Frage der rechtlichen Wirksamkeit solcher angeblicher "Verträge".

    Bei einem Vertrag muss der Vertragsgegenstand eindeutig und unmissverständlich in allen wichtigen Details beschrieben sein. Das gilt eben auch für telefonische Vertragsanbahnung.

    Werden wichtige Details im Verkaufsgespräch nicht erwähnt bzw. anders dargestellt, dann ist damit der gesamte Vertrag nichtig, man kann dann z.B. von einem sogenannten "Einigungsmangel" ausgehen (§ 154 BGB).

    Mal nur ein Beispiel. In den albernen Unterlagen der Gold SE steht, dass auch ein Totalverlust der Geldanlage möglich ist.

    Wurde das am Telefon so gesagt?

    Die bisherigen Schilderungen hier lassen jedenfalls etwas anderes vermuten. In der Tat würde ja auch so gut wie jeder Telefonverkauf, wo der Verkäufer gleich mit der Möglichkeit des Totalverlustes direkt herausrückt, unmittelbar scheitern. Wohl nur die allerwenigsten Betroffenen werden sich wissentlich auf so etwas einlassen und am Telefon eine verbindliche Zusage abgeben, wenn sie von dieser Tatsache gleich im Telefonat informiert würden.

    Nun denn - da wäre es taktisch klüger für den Abzocker, dieses "klitzekleine Detail" beim Verkaufsgespräch nicht unbedingt gar so prominent heraushängen zu lassen.

    Damit aber würde der Verkäufer ein ganz wichtiges und entscheidendes Detail zum Vertragsgegenstand bewusst verschweigen. Was den Vertrag insgesamt nichtig macht. Nicht zuletzt würde auch gegen wichtige Informationspflichten aus dem Kapitalanlagerecht verstoßen. Die Tatsache der Möglichkeit eines Totalverlusts ist zwingend aufklärungsbedürftig in einem Verkaufsgespräch zu Kapitalanlagen. Hierüber muss der Verkäufer sogar einen gesonderten Nachweis erbringen können.

    Weiter geht es dann mit der Tatsache, dass man offenbar keine Anteile erwirbt, sondern lediglich ein "partiarisches Darlehen" vergibt. Auch dieses entscheidende Detail wird im Telefongespräch jedenfalls nach den Schilderungen hier zu urteilen nicht erwähnt. Auch hier wieder: alles null und nichtig.

    Weiter geht es mit der Tatsache, dass man mit den monatlichen Beiträgen dann in Wirklichkeit noch nicht einmal Zahlungen im Sinne des Darlehens leistet, sondern lediglich irgendwelche "Reservierungsgebühren" bezahlt, damit man später diese Darlehens"anteile" kaufen darf. Auch das wird wohl im "Verkaufsgespräch" nicht erwähnt.

    Kurzum: man kauft mit dem angeblichen "Vertrag" nichts weiter als eine "Reservierungsgebühr" für das "Anrecht", ein Darlehen für den Ankauf obskurer Anteile an einer goldenen Katze im schwarzen Sack geben zu dürfen.

    Derjenige, der die Monatsgebühren zahlt, hat anschließend schlichtweg - gar nichts. Er hat gar keine Anteile gekauft und immer noch gar kein Darlehen gegeben. Auch dies wird den Schilderungen nach zu urteilen im Verkaufsgespräch so nicht gesagt. Kein Wunder, denn das ist prinzipiell sittenwidrig und schon deshalb null und nichtig.

    Kurzum: Gold SE müsste im Streitfall nachweisen können, dass das, was in den Unterlagen steht, am Telefon auch genau so erwähnt wurde. Nach den Schilderungen zu urteilen ist dies aber nicht erfolgt, und damit auch der Beweis vor Gericht nicht zu führen.

    Das weiß Gold SE auch ganz genau. Und wie schon in vergangenen "Projekten" dieser Abzocker geht es auch wohl gar nicht darum, die Fälle überhaupt vor Gericht zu ziehen. Sondern man begnügt sich mit den vielen Angstzahlern bzw. mit den Zahlern, die gar nicht durchblicken, dass sie nur eine Option auf einen Anteil an der Goldkatze im schwarzen Sack gekauft haben. Bereits damit lässt es sich offensichtlich trefflich leben.

    Daraus folgt aber: wenn die Abzocker schon im Regelfall gar nicht vorhaben, streitige Fälle vor Gericht zu ziehen, dann gibt es überhaupt keinen Diskussionsbedarf. Man darf als Betroffener davon ausgehen, dass kein wirksamer Vertrag besteht. Am besten gar keine Diskussionen anfangen. "Bekehren" oder "überzeugen" wird man die ohnehin nicht. Der typische Abzocker hat ein Unrechtsbewusstsein unterhalb von Normal-Null. Genauso gut kann man vor einer Parkuhr ein Adventslied singen. Es ist einfach verlorene Zeit und Mühe. Anrufe abblocken. Mahnungen ignorieren. Bei Mahnbescheid Widerspruch ans Gericht (aber wahrscheinlich wird es Mahnbescheide nicht geben). Basta, aus.
    Geändert von Goofy (19.06.2014 um 13:33 Uhr)
    Goofy
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  5. #195
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    @Goofy
    Danke für Deine weitere verständliche (für Laien wie mich) Ausführung zum Thema!

    Genau das hatte ich mit meiner Frage gemeint, ist ein so dermaßen kompliziertes Machwerk am Telefon verkaufbar? Der Verkäufer hat am Telefon bei der vermeindlichen Vertragsanbahnung eine ganze Menge erzählt. Auch etwas über partisanisches 'ne partiarisches Darlehn, aber ohne genau (auch für Laien wie mich verständlich) zu erklären, was das überhaupt ist. Definitiv hat er jedoch auch nichts über den möglichen Totalverlust erzählt. Und er hat mich auch nicht darüber aufgeklärt, daß, wenn ich der Zusendung der Unterlagen zustimme, ich dann monatlich 97,50 zu zahlen hätte, die dann u.U. weg sind (Totalverlust)
    Somit ist die ganze Geschichte für mich eigentlich unten durch.
    Aber es regt trotzdem auf.
    Naja, mal sehen was da noch auf mich zu kommt. Ich berichte weiter wenn es Neuigkeiten gibt.

    Grüße
    Frank
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  6. #196
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von frank2000 Beitrag anzeigen
    Naja, mal sehen was da noch auf mich zu kommt. Ich berichte weiter wenn es Neuigkeiten gibt.
    Da wird noch etwas Mahnpapier kommen, und dann war es das. Papier ist geduldig.
    Goofy
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  7. #197
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    Hallo auch...

    Auch mir wurde am Telefon nichts von einem Totalverlust oder einem Partiarischen Dahrlehen gesagt. Auch wurde ich nicht über eine Widerrufspflicht bei Zusendung der Informationen belehrt. Über monatliche Zahlungen wurde auch nichts geagt, soweit ich mich erinnern kann. Ich hätte nämlich dann der Zusendung der Informationen nicht zugestimmt!
    Somit und da ich ja keinerlei Interesse an diesem Angebot hatte, wanderten die Informationen bei Erhalt auch ungelesen in die Altpapiertonne.

    Es sind jetzt schon 4 Wochen vergangen seit der 2. Mahnung. Eigentlich hätte ich die 3.Mahnung vor 14 Tagen erhalten müssen. Na die wird schon noch kommen, und wenn nicht, um so besser!!

    Gruß

    mrfipsman

  8. #198
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    heute (21.06.2014) kam die 2. Mahnung (datiert: 18.06.2014) über 137,50 (inc. 7,50 Mahngebühr)
    "... Sollte diese letzte Frist ohne ihren Zahlungseingang verstreichen, sehen wir uns gehalten, unsere Forderung gerichtlich einzutreiben...."
    "...Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, daß wir bei mehrmonatigem Zahlungsverzug zur Falligstellung der gesamten Reservierungsprämie bis zum Ende der Laufzeit der Reservierung berechtigt sind... "
    "mit freundliche Grüßen .... Dr. KS"

    Den letzten Satz kapier ich jetzt nicht. Bedutet daß, das ich zu zahlen habe aber GoldSE dann berechtigt ist den Gewinn einzubehalten?
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  9. #199
    Mittwoch
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    Zitat Zitat von frank2000 Beitrag anzeigen
    Bedutet daß, das ich zu zahlen habe aber GoldSE dann berechtigt ist den Gewinn einzubehalten?
    Das müsste man in den Vertragsunterlagen nachschlagen. Wenn es einen Vertrag gäbe, könnte es durchaus sein, dass es Klauseln gibt, die vorsehen, dass man bei Überschreiten eines gewissen Zahlungsverzugs alle sonst monatlich anfallenden Gebühren auf einmal zu entrichten hat. Ob eine solche Klausel lauter wäre, stünde dann allerdings auf einem anderen Blatt.

    Vergleichbares Beispiel Kredit: Kommt man mit seiner Tilgung in Verzug, ist der Gläubiger berechtigt, die Rückzahlung der gesamten Summe inklusive anfallender Zinsen und sogar eventuell anfallender Gebühren für eine damit ja anfallende vorzeitige Ablösung des Kredits in einem Stück zu fordern. Es wäre zwar unwahrscheinlich, dass der Schuldner das bezahlt bzw. bezahlen kann, der Gläubiger hat damit aber die Möglichkeit, einen einzigen Titel über die gesamte Summe zu bekommen, und große Summen müssen z.B. bei einer Privatinsolvenz bevorzugt bedient werden.

    Hier kann die Existenz eines Vertrags sehr berechtigt in Zweifel gezogen werden, demnach können die schreiben, was sie wollen.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  10. #200
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von frank2000 Beitrag anzeigen
    Den letzten Satz kapier ich jetzt nicht. Bedeutet das, dass ich zu zahlen habe aber GoldSE dann berechtigt ist den Gewinn einzubehalten?
    Da gibt es nichts zu kapieren, denn das ist sinnloses und substanzloses Gebrabbel. Soweit erkennbar, steht von einem solchen Recht der Einforderung der gesamten Reservierungsgebühr bei Zahlungsausfall auch nichts im "Vertrag". Aber wie schon von Mittwoch gesagt: insgesamt ist sowieso ein solcher Vertrag gar nicht wirksam zustande gekommen, daher kann der Goldkasper jetzt brabbeln, was er will.
    Goofy
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