Immer noch gibt es diese unseriösen Anrufe wegen der ominösen "Gewinnspieleintragungen", mit den wohlklingenden, aber nichtssagenden Namen wie "Deutscher Superkomet", "Glücksstern 24", "Supertrulli 49" und wie sie alle heißen.

Verbraucher, die auf so einen Anruf hin angeblich ein Abo für eine "Gewinnspieleintragung" telefonisch bestellt haben, sollten wissen:

Seit dem 09.10.2013 gibt es ein sogenanntes "Textformerfordernis" für solche Gewinnspielverträge. Das bedeutet: solche Gewinnspielverträge, telefonisch geschlossen, sind grundsätzlich ungültig, solange Sie nichts schriftliches unterschrieben haben.

Dies ist eine neue Bestimmung, es gab hierzu eine Änderung im § 675 BGB, dort wurde neu der Absatz 3 eingefügt, in dem ausdrücklich jetzt dieses Textformerfordernis für diese Verträge festgeschrieben wird.