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Thema: Anrufversuche der CCV Allcash ecm GmbH 028411796250

  1. #1
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard Anrufversuche der CCV Allcash ecm GmbH 028411796250

    Mit der Masche, durch schnelles Auflegen den Kunden dazu zu bewegen dass dieser zurückruft, scheint die CCV Allcash ecm GmbH gute Erfahrungen zu haben. Anders lassen sich die zwei Anrufversuche von heute morgen nicht erklären. Liebe Allcash GmbH, wenn ihr meint das ColdCall-verbot so zu umgehen seid ihr auf dem Holzweg. Ich rufe Euch nämlich garantiert nicht zurück, sondern gebe Eurer Rufnummer, der 02841 1796250 einen Ehrenplatz in dr Sperrliste meiner Fritzbox.

    whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

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    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Heute ein erneuter Anruf. Das Callventer macht Vertretertermine, es geht um EC Kartenterminals. Die Dame am Telefon hat allerdings keine Ahnung zu den Kosten, etc. Verweist ständig nur auf den Vertreter
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

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  3. #3
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    Lässt auch nach erfolgtem ausdrücklichem Widerspruch weiterbimmeln. Anrufe (zum Zweck der Terminsvereinbarung) werden durchgeführt von einem Essener Call-Center.

  4. #4
    Deekaner Avatar von deekay
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    Die Wettbewerbszentrale hat mir heute eine Unterlassungserklärung der CCV Allcash mir gegenüber zugeschickt

    ohne Annerkennung einer rechtlichen Verpflichtung hierzu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

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  5. #5
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Das ist doch Schwachsinn zum Quadrat hoch zehn. Eine "Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" ist wohl kaum noch eine Unterlassungserklärung. Völlig wertloses Geschwurbel. Auf Deutsch: "Wir werden es, falls irgendwie möglich, wahrscheinlich nicht mehr wieder tun."
    Goofy
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  6. #6
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Da muss ich dir widersprechen: eine Unterlassungserklärung wird zumeist ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, abgegeben. Kaum eine der hier vorliegenden Unterlassungserklärungen UEs wurde anders formuliert.
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  7. #7
    Deekaner Avatar von deekay
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    Die UE hat die Wettbewerbszentrale erwirkt. Ich gehe davon aus, dass die rechtssicher solche UEs erwirken. Und
    rechtsverbindlich
    steht natürlich auch noch im Text
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

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  8. #8
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Die Wettbewerbszentrale hat mir heute eine Unterlassungserklärung der CCV Allcash mir gegenüber zugeschickt
    Versteh ich nciht. Was ist daran "Dir gegenüber"? Die haben wettbewerbsrechtlich abgemahnt und es erfolgte eine Unterwerfung ggü. der WBZ, aber beschränkt auf ein Herantreten an Dich? Das reicht wettbewerbsrechtlich natürlich nicht. ich hoffe, die machen Kleinholz aus denen.
    sastef

  9. #9
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ja die Wettbewerbszentrale war tätig und hat mir heute das Original der mir gegenüber abgegebenen UE der CCV zugeschickt. Mehr kann ich nicht sagen...ob die Strafe gezahlt haben oder die Wettbewerbszentrale gesagt hat: Schickt deekay eine UE die wir weitreleiten und er Fall ist erledigt...keine Ahnung
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  10. #10
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Denk dran, die Unterlassungserklärung auch beweissicher anzunehmen!
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