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Thema: Fakeshop im Forum beworben - Warnung vor hulle6.com, hullegalaxytabs.com

  1. #11
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Die Angabe einer UStID ist aber doch auf der Rechnung absolut verpflichtend, oder nicht? Mag sein, dass man sich eine Zeit lang mit der Angabe "UStId... ist beantragt" behelfen kann, aber sicher nicht über Monate hinweg.

    Wie auch immer: die Frage ist akademisch, da die Firmen sowieso nicht im HR eingetragen sind.
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    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  2. #12
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Die Angabe einer UStID ist aber doch auf der Rechnung absolut verpflichtend, oder nicht? Mag sein, dass man sich eine Zeit lang mit der Angabe "UStId... ist beantragt" behelfen kann, aber sicher nicht über Monate hinweg.
    Wir unterscheiden zwischen der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das eine ist eine nationale Nummer, die vom zuständigen Finanzamt automatisch an jeden Gewerbetreibenden zugeteilt wird, das andere eine europäische eindeutige Ident-Nummer, die nur auf Antrag vergeben wird.
    In Rechnungen kann man wählen, ob man die deutsche Steuernummer oder die Europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt. Eine von beiden muss aber in Rechnungen angegeben werden, die USt-ID jedoch nur im Impressum von Webseiten (sofern sie beantragt und zugeteilt wurde). Hat man keine, muss man auch im Impressum weder die eine noch die andere angeben.
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  3. #13
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Danke, wieder was gelernt.
    Goofy
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