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Thema: Polit-Spam gegen die Grünen, "Sonja Walter"

  1. #1
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    Standard Polit-Spam gegen die Grünen, "Sonja Walter"

    header:
    01: Return-Path: baden2 [at] t-online.de
    02: Received: from mailout03.t-online.de ([194.25.134.81]) by mx.kundenserver.de
    03: (mxeue102) with ESMTPS (Nemesis) ID: [ID filtered]
    04: <???@???.de>; Mon, 25 May 2015 xx:xx:xx +0200
    05: Received: from fwd21.aul.t-online.de (fwd21.aul.t-online.de [172.20.27.66])
    06: by mailout03.t-online.de (Postfix) with SMTP ID: [ID filtered]
    07: Mon, 25 May 2015 xx:xx:xx +0200 (CEST)
    08: Received: from cmpweb27 (xxx@[172.20.102.127]) by fwd21.aul.t-online.de
    09: with esmtp ID: [ID filtered]
    10: MIME-Version: 1.0
    11: Received: from 91.19.149.166:23077 by cmpweb27.aul.t-online.de with HTTP/1.1
    12: (Lisa V3-6-4-0.12121 on API V3-23-0-0)
    13: Date: Mon, 25 May 2015 xx:xx:xx +0200
    14: Reply-To: "baden2 [at] t-online.de" <baden2 [at] t-online.de>
    15: To: "baden, 2" <poor [at] spamvictim.tld>
    16: X-Priority: 3
    17: X-UMS: email
    18: X-Mailer: DTAG E-Mail Center 3.6.4.0.12121 (api 3.23.0.0, alps 4.14.0.0)
    19: Message-ID: [ID filtered]
    20: Subject: Die Probleme der =?UTF-8?Q?p=C3=A4dophilen?= deutschen
    21: =?UTF-8?Q?Gr=C3=BCnen?=
    22: From: "baden2 [at] t-online.de" <baden2 [at] t-online.de>
    23: Content-Type: multipart/alternative;
    24: boundary="=_a62b7fd44c51331289013a5cd82241b1"
    25: X-ID: [ID filtered]
    26: X-TOI-MSGID: [ID filtered]
    27: Envelope-To: <???@???.de>
    28: X-UI-Filterresults: notjunk:1;xxx
    -----Original-Nachricht-----
    Betreff: Die Sexprobleme der deutschen Grünen
    Datum: Fri, 16 Jan 2015 08:22:57 +0100
    Von: " [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]" < [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]>
    An: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    S* W*
    August-Ganther-Str. 12
    79117 Freiburg
    Phone 0761/******

    An den
    Deutschen Kinderschutzbund e.V.
    Bundesgeschäftsstelle
    Schöneberger Str. 15
    10963 Berlin

    Neuer Sex-Skandal der deutschen Grünen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    derzeit muss sich der Büroleiter des ehemaligen grünen Bundestagsabgeordneten *** wegen Kindesmissbrauch und Drogendelikten vor dem Landgericht Giessen verantworten, vgl. hierzu ein Zitat aus den aktuellen Presseberichten

    [kilometerlanges Geseier unterster Schublade]

    Hierzu möchte ich Sie informieren.

    Mit freundlichen Grüssen

    S* W*
    Soll wohl sowas wie ein "offener Brief" sein, vielleicht auch reine Stimmungsmache an wahllose Empfänger - in jedem Fall Spam und hier auf die info-Adresse eingeschlagen.

    Langsam wird's nervig, da diese kilometerlangen bebilderten Mails einmal pro Monat verschickt werden und zwar immer über T-Online, die aber offenbar die Abuse-Meldungen nicht ernst nehmen. Daher ging das Anliegen jetzt mit Fristsetzung direkt an die auf der Webseite von T-Online im Impressum genannte E-Mail-Adresse.

    Ob der Name "S* W*" glaubwürdig ist, lässt sich nicht so einfach sagen. Jedenfalls deutet eine [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] schon auf eine gewisse Aktivität hin, in die solche Spams gut rein passen würden.

    Weitere ähnliche E-Mails erhielt ich noch am 29.5.2015 und am 9.6.2015.
    Geändert von schara56 (29.01.2016 um 08:13 Uhr) Grund: Klarnamen entfernt

  2. #2
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    Standard

    sowas macht die Dame öfters:

    header:
    01: Return-Path: <petition02 [at] t-online.de>
    02: X-Original-To:
    03: Delivered-To:
    04: Received: from mailout12.t-online.de (mailout12.t-online.de [194.25.134.22])
    05: by (Postfix) with ESMTPS ID: [ID filtered]
    06: for <>; Mon, 30 Mar 2015 xx:xx:xx +0200 (CEST)
    07: Received: from fwd01.aul.t-online.de (fwd01.aul.t-online.de [172.20.27.147])
    08: by mailout12.t-online.de (Postfix) with SMTP ID: [ID filtered]
    09: Mon, 30 Mar 2015 xx:xx:xx +0200 (CEST)
    10: Received: from cmpweb27
    11: (ZBKKQmZZrhone5gulvHPyIkgMHRM-VETNgJNzju06PFngAGZFkrP+9k8iHvo-hZZEn@[172.20.102.127])
    12: by fwd01.aul.t-online.de
    13: with esmtp ID: [ID filtered]
    14: MIME-Version: 1.0
    15: Received: from 91.19.133.232:24218 by cmpweb27.aul.t-online.de with HTTP/1.1
    16: (Lisa V3-4-2-0.11734 on API V3-19-2-0)
    17: Date: Mon, 30 Mar 2015 xx:xx:xx +0200
    18: Reply-To: "petition02 [at] t-online.de" <petition02 [at] t-online.de>
    19: To: "petition, 02" <poor [at] spamvictim.tld>
    20: X-Priority: 3
    21: X-UMS: email
    22: X-Mailer: DTAG E-Mail Center 3.4.2.0.11734 (api 3.19.2.0, alps 4.10.2.0)
    23: Message-ID: [ID filtered]
    24: Subject: Hilferuf der Freiburger Doping-Kommission
    25: From: "petition02 [at] t-online.de" <petition02 [at] t-online.de>
    26: Content-Type: multipart/mixed;
    27: boundary="=_c04eccff2c74148a774ae4c844ce056f"
    28: X-ID: [ID filtered]
    29: X-TOI-MSGID: [ID filtered]
    30: X-Virus-Scanned: clamav-milter 0.98.5 at
    31: X-Virus-Status: Clean
    32: X-Spam-Flag: NO
    33: X-Spam-Score: 0.4
    34: X-Spam-Status: No score=0.4 tagged_above=4.0 required=15.0 tests=[]
    nur ein Auszug

    Hilferuf der Freiburger Doping-Kommission

    Petition (Link unten im Text)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    kürzlich ging der Unterzeichnerin eine Mail des Heidelberger Doping-Experten Gerhard Treutlein zu, der zur Freiburger Doping-Untersuchungskommission zählt. Herr Prof. Treutlein wendet sich in einem offenen Schreiben hilfesuchend an die Bevölkerung , weil die Freiburger Universitätsleitung die Aufklärungsarbeiten zu verhindern versucht Deshalb möchte ich Sie unter Bezugnahme auf das Schreiben von Herrn Prof. Treutlein (Link unten im Text, Petition) herzlichst bitten sich für eine umfassende Aufklärung der Freiburger Doping-Historie und gleichzeitig für die Fortführung der Recherchen der Evaluierungskommission unter der Leitung von Frau Prof. Paoli zu verwenden, die an der belgischen Universität Leuven einen Lehrstuhl für Strafrecht unterhält.
    Bescherden bei der Telekom haben ergeben, das die Telekom das nicht als Spam betrachtet. Ich kann da nur nahelegen, weiterhin Abusemeldungen abzusetzen.
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben Ihren Hinweis geprüft und teilen Ihnen mit, dass es sich hierbei nicht eindeutig um sog. 'Spam'
    handelt. Juristisch bedingt sind die wichtigsten Kriterien für eine Bewertung als Spam, dass es sich (a) um eine Massenmail mit gewerblichen Interesse handelt, die (b) vom Empfänger nicht erwünscht ist. Ersteres trifft hier nicht zu und Letzteres kann in Einzelfällen von an der Kommunikation nicht beteiligten Dritten - wie uns! - nicht wirksam geprüft werden. Beispielsweise wären solche Zusendungen hinzunehmen, wenn ...

    • der Empfänger der Zusendung dieser Mitteilungen zugestimmt hätte. (*) • diese E-Mail eine vertragliche Transaktions-/Systemmeldung wäre.
    • es sich um Meinungsäußerungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des
    Grundgesetzes an vermeintliche Interessenvertreter und öffentliche
    Empfänger handelte.
    • Empfänger, die keine weiteren Nachrichten des Senders wünschen, sich
    von zukünftigen Mitteilungen selbst abmelden könnten.
    • die E-Mail eine Systemmeldung (sog. 'Bounce') an den Absender wäre.
    • die Mail eine individuelle persönliche/geschäftl. Mitteilung wäre.

    Diese Kriterien können wir im Falle absichtsvoll (durch den angegebenen
    Sender!) versendeter Mails nicht ausschließen, daher wäre ein administrativer Eingriff in die Kommunikation des Senders rechtlich nicht zu vertreten.

    Sollten Sie anderer Auffassung sein, so empfehlen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Verbraucherschutz- zentralen eine Meldung bei der gemeinsamen Beschwerdestelle von eco und fsm (internet-beschwerdestelle.de).

    Alternativ steht Empfängern unerbetener E-Mail-Werbung gegen den Sender u.U. ein Unterlassungsanspruch nach den §§ 823, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu. Ein entsprechendes Formular (PDF) hat die Verbraucherzentrale NRW am Ende der Seite [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] verlinkt. Lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten.

    (*) Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass jemand eine solche
    Zustimmung erteilt und sich zu einem späteren Zeitpunkt daran nicht
    erinnert. Ebenfalls ist es möglich, dass die Anmeldung etwa zu einem
    Newsletter bereits in böswilliger Absicht vorgenommen wird, um sich
    nach Empfang der entsprechenden Mails beim Provider des Senders
    beschweren zu können, sei es aus persönlichen Motiven, oder um einem
    Konkurrenten zu schaden. Bitte verstehen Sie diese Erläuterung nicht
    so, dass wir einen solchen Verdacht hegten: Wir wollen damit
    lediglich das Dilemma erklären, dass sich daraus ergibt, dass wir
    diesen Sachverhalt nicht sicher aufklären können.
    Allerdings wurde ich augenscheinlich aus der Liste gewaschen, nach dem der Mist 2x kam und jedesmal ne Beschwerde gebastelt wurde.

  3. #3
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    Standard

    Weder eine "Massenmail" noch ein "gewerbliches Interesse" kennzeichnen Spam, sondern alleinig die Unverlangtheit der Zusendung in Kombination mit der Werbebotschat, die beide hier gegeben sind. Daher sehe ich die Argumentation der Telekom hier sehr dünn. Allerdings kann man der Telekom auch anbieten, eine ladungsfähige Anschrift des tatsächlichen Absenders heraus zu rücken (und für die Richtigkeit dieser Angabe logischerweise auch zu haften), damit man gegen diesen direkt vorgehen kann.

  4. #4
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    Standard

    das hab ich denen auch so um die Ohren geworfen
    Das Thema Spam ist einfach zu klassifizieren:

    - unerwünscht
    - nicht angefordert
    - belästigend (in dem Fall Eingriff in meinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb)
    - ein Möglichkeit zur Abmeldung ist selbstredend nicht vorhanden
    darauf kam von der Telekom(Zitate meiner Mail mit ">"):
    Ich würde es sogar noch einfacher fassen: Vom Empfänger unerwünschte Massenmail. (Gleich ob kommerzieller oder 'missionarischer' Natur.) Meine Kollegen sehen das im Prinzip auch nicht anders. Aber weder Sie noch wir entscheiden, wie Gerichte dies im Einzelfall beurteilen, einmal ganz davon abgesehen, dass 'Spam' kein juristisch definierter Begriff ist.

    Darum geht es jedoch eigentlich weniger. Des Pudels Kern ist vielmehr die Frage, wer die Entscheidungshoheit besitzt zu beurteilen, welche Kommunikation rechtswidrig ist. Bisher war es weitgehend akzeptiert, dass Unternehmen der privaten Wirtschaft - nämlich die Provider - dies entscheiden und mittels geeigneter Sanktionen auch durchsetzen. Das ging viele Jahre gut, allerdings wohl nur deshalb, weil die Sanktionierten den Rechtsweg scheuten.

    Das ist Vergangenheit. Wir dürfen diese Entscheidung nicht mehr treffen, wenn es um Nachrichten geht, die absichtsvoll vom angegebenen Sender versendet worden sind. Der Beschwerdeführer muss sein Recht ggf. selbst gegen den vermeintlichen oder tatsächlichen (*) Störer durchsetzen.

    (*) Eben diese Entscheidung obliegt der Jurisdiktion.

    Bei kompromittierten E-Mail-Konten, die von anonymen Dritten missbraucht werden, oder Versand durch Schadsoftware dürfen wir natürlich weiterhin eingreifen. Auch bei Sendern, die konkret und unmittelbar den Betrieb unserer Dienste gefährden, werden wir eingreifen, allerdings müssen wir diese Gefährdung auch nachprüfbar belegen können.

    Es steht uns jedoch nicht (mehr) zu, wie früher quasi nach Gutdünken das Grundrecht der Kommunikationsfreiheit zu beschränken. Eigentlich ist das ja auch eine Selbstverständlichkeit, wiewohl ich nicht verkenne, dass es immer wieder Fälle gibt und geben wird, in denen ein solcher Eingriff 'auf kurzem Dienstweg' wünschenswert wäre.

    > Wohin sollte ich denn Ihrer Meinung nach eine Anfrage gemäß BDSG richten?

    An die angegebene Senderin natürlich.

    > In erster Linie wohl an die Deutsche Telekom gemäß UklG, da ich ja
    > erst mal den Eigentümer der Mailadresse rausbekommen muß.

    Der Sender nennt Namen, Anschrift und Telefonnummer.

    > PS: Es wurde dazu noch anonym gespamt

    Weit davon entfernt: Der Inhaber des benutzten E-Mail-Kontos ist ermit- telbar. Angeben dürfen wir diesen Ihnen gegenüber zwar nicht, da dazu eine gerichtliche Verfügung erwirkt werden müsste. Aber der Inhaber des benutzten E-Mail-Kontos bestreitet seine Urheberschaft ohnehin nicht:
    Anderenfalls hätten wir eine Handhabe, das dann ja offensichtlich von Dritten missbrauchte E-Mail-Konto zu sperren.
    Interessante Ansicht, denn es steht zwar ein Name drin, aber ohne irgendeinen Bezug auf die Mailadresse

  5. #5
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Ich kann die Argumentationslinie der Telekom in diesem Fall durchaus nachvollziehen.

    Ich kenne solche "offenen Briefe" leider auch, wenngleich auch nicht von der Dame, über die hier diskutiert wird. Leider sind Leute, die so etwas verschicken, in der Regel tendenziell merkbefreit, und es wenig zielführend, mit ihnen eine Diskussion über ihre Methode anzufangen. Sie fühlen sich mit ihrer Meinung im Recht, und der leichte Anflug von Verfolgungswahn, der bei ihren Weltsichten häufig mitschwingt, rechtfertigt aus ihrer Sicht fast jedes Mittel. In jedem Fall ein Spamming an alle möglichen Mailadressen, die auch nur entfernt irgendwas mit der angegriffenen Sache zu tun haben könnten – offener Brief halt.

    Ich vermute, dass Personen mit derartigen Wahrnehmungsverschiebungen sehr viel Zeit in die Pflege ihrer Adresslisten investieren und diese dann "von Hand" mit ihren Pamphleten bedienen. Insofern dürfte das hier zwar eine Massensendung sein, aber aus Sicht der Telekom immer noch eine persönliche Mitteilung, die ja unter besonderem Schutz steht, Stichwort Postgeheimnis. Solange sich die Dame also an die AGB hält, kann die Telekom vergleichsweise wenig unternehmen.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  6. #6
    Senior Mitglied
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    Standard

    Das wäre ziemlich dämlich von der Telekom, eine Nutzung des Anschlusses/E-Mail-Kontos zum vorsätzlichen Rechtsbruch nicht in ihren AGBs zu verbieten. Da ich mir das nicht vorstellen kann, sehe ich hier die Telekom durchaus in der Lage, tätig zu werden. Soll doch der Täter gegen die Telekom klagen! Stattdessen scheint die Telekom der Meinung zu sein, dem Opfer auch noch den Rechtsweg zumuten zu müssen. Und hier ist die Rollenverteilung doch mehr als offensichtlich.

  7. #7
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Ich glaube, es wäre zielführender, dem Absender auf die Zehen zu treten. Allerdings kann es sein, dass der Absender nur um Aufmerksamkeit bettelt.

    Die Telekom hat eine große Rechtsabteilung, die Grünenfresserin wahrscheinlich ein bisschen garnix. Daher würde ich versuchen, ihr erst mal kräftig auf den Keks zu gehen.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  8. #8
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Gerlach Beitrag anzeigen
    Soll doch der Täter gegen die Telekom klagen! Stattdessen scheint die Telekom der Meinung zu sein, dem Opfer auch noch den Rechtsweg zumuten zu müssen. Und hier ist die Rollenverteilung doch mehr als offensichtlich.
    So wird da kein juristischer Schuh draus. Die Telekom hat wenig bis gar keine Handhabe, gegen das Vorgehen der Kundin anzugehen, denn es ist kein offenkundiger Rechtsbruch. Die Zahl der Empfänger dürfte unterhalb der Schwelle liegen, bei der man sicher von Spam ausgehen kann. Und ob das Spam ist, wird im Zweifel ein Gericht erst einmal klären müssen.

    Dass Ihr sagt "Spam, weil nicht gewünscht und Massensendung." ist verständlich. Der Gesetzgeber definiert das aber nicht so klar. Ich wäre mir z.B. nicht so sicher, dass das UWG hier angewendet werden kann.

    Aber egal wie, die Telekom ist nur Servicedienstleister und verweist zu Recht auf ihre Kundin. Bei jedem anderen Spam müsstet Ihr ja auch den Verursacher angehen und nicht den Serviceprovider. Erst, wenn letzterem schuldhaftes Verhalten unterstellt werden kann, kann man auch den Provider vor den Kadi zerren. Dazu dürfte es aber IMO im vorliegenden Fall nicht reichen.

    Es wäre bequem, die Telekom die Drecksarbeit machen zu lassen, das widerspräche aber elementaren Rechtsgrundsätzen.

    @Wuschel_MUC: Leute wie die Grünenfresserin haben erstaunlicherweise immer einen Rechtsbeistand, der das Handeln des Mandanten mit Zähnen und Klauen verteidigt – gerne auch mal unter Ausnutzung von Prozesskostenhilfe. Mir ist ein solcher Fall begegnet, in dem ich letztendlich sogar unterlag, die Gegenseite hat sich auf Meinungsäußerung berufen.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  9. #9
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    Die Zahl der Empfänger dürfte unterhalb der Schwelle liegen, bei der man sicher von Spam ausgehen kann.
    Möglicherweise auch die Anzahl der Beschwerden - die Wenigsten machen sich die Arbeit einer Abuse-Meldung

  10. #10
    Senior Mitglied
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    Standard

    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    Aber egal wie, die Telekom ist nur Servicedienstleister und verweist zu Recht auf ihre Kundin.
    Denken wir das mal zuende: Da ist jemand insolvent. Und Kunde der Telekom. Und verschickt Spam. Nur die Rechnung bei der Telekom wird auf wundersame Weise noch bezahlt (ist ja auch nicht pfändbar). Dann soll absolut nichts ihn aufhalten können??? Alle Versuche dazu sollen von mir als Opfer aus meiner Tasche komplett durchfinanziert werden??? Und wer das nicht kann, ist dem Spam "alternativlos" ausgesetzt?

    Typischer Spam sieht anders aus: Dort gibt es einen Begünstigten, dem man auch immer etwas pfänden kann, z.B. die beworbene Domain. Da ist ein ganz anderes Kräfteverhältnis zwischen Spammer und Bespammten.

    So oder so soll sich die Telekom erst mal erklären. Denn dafür sind sie im Zweifel auch haftbar. Wenn sie die Abstellung der Belästigung verweigern dann ist man im Kampf gegen diesen Spam dennoch eine Stufe weiter.
    Geändert von Gerlach (09.06.2015 um 11:41 Uhr)

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