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Dann soll absolut nichts ihn aufhalten können???
Nein, Du kannst ihn zur Unterlassung auffordern und das ggf. durch klagen. Stellt er das dann noch nicht ein und zahlt auch die Vertragsstrafe nicht, kannst Du die Telekom darauf aufmerksam machen, dass die jemanden haben, der widerrechtlich mit ihrer Technik Deine Rechte verletzt und sich weigert, das zu unterlassen. Die Telekom wird in dem Moment dann Mitstörer. Stellt sie dem Spammer dann nicht die Leitung ab, kannst Du sie in Haftung nehmen.

Zitat Zitat von Gerlach Beitrag anzeigen
Alle Versuche dazu sollen von mir als Opfer aus meiner Tasche komplett durchfinanziert werden??? Und wer das nicht kann, ist dem Spam "alternativlos" ausgesetzt?
Es ist in der Jurisdiktion so, dass, wer die Musik bestellt, sie in der Regel auch bezahlt. Und wenn Du nachweisbares Opfer bist, stehen die Chancen nicht schlecht, dass Dir Kostenerstattung zugesprochen wird. Ist Dein Widersacher insolvent, ist das leider Dein Risiko. Dieses auszuräumen wäre für den Gesetzgeber aber nahezu ein Ding der Unmöglichkeit, denn dazu müsste man gewisse Fundamente des deutschen Rechts angehen, die die Stabilität des gesamten Gebäudes ausmachen.

Falls Du Dir die Durchfinanzierung nicht leisten kannst, kannst Du Dir einen Rechtsberatungsschein beim Gericht holen und/oder Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Zitat Zitat von Gerlach Beitrag anzeigen
Typischer Spam sieht anders aus: Dort gibt es einen Begünstigten, dem man auch immer etwas pfänden kann, z.B. die beworbene Domain.
Mit Verlaub: Warum unterstellst Du Frau W., sie sei mittellos und damit sei eine Unterlassungsforderung sinnlos? Sehr wahrscheinlich weißt Du über sie nichts. Es ist in der Mail eine Anschrift genannt, unter der Frau W. nach Aussage der Telekom anscheinend auch greifbar ist. Du hast hier also ausnahmsweise mal die komfortable Situation, die Störerin eindeutig identifizieren und in Deutschland greifen zu können. Ist ein super Ausgangspunkt für eine UE.

Das Schreien nach der Telekom verstehe ich nach wie vor nicht.

Schönen Gruß
Mittwoch