Nein, Du hast schon Recht. Eine Bank – egal wo – braucht für die Ausführung einer Lastschrift immer die kompletten Daten des Kontos, von dem abgebucht werden soll. Die mittlerweile europaweit angelegten SEPA-Regeln legen sogar genau fest, welche Daten das sein müssen (im Wesentlichen Name des Kontoinhabers und BIC, während einer Übergangsfrist zusätzlich auch die IBAN).Ist auch nur eine dieser Angaben fehlerhaft, muss die Bank die Ausführung der Lastschrift verweigern.
Gäbe es eine Bank, die lückenhafte Daten ergänzen würde, welche ihr von dubiosen Abzockern vorgelegt würden, so bin ich mir ziemlich sicher, dass die jeweilige Bankenaufsicht drakonische Dtrafen verhängen würde. Mal ganz abgesehen davon, dass Bank A von Bank B sicherlich keinerlei Informationen über die Kunden von Bank B bekäme. Bank A wäre aber auf die Hilfe von Bank B angewiesen, da es kein zentralisiertes verzeichnis aller Bankkunden gibt.
Die Abzocker haben demnach die Kontodaten. Über die Quellen kann man spekulieren. Naheliegend ist es, dass der Datensatz von anderen Abzockern gekauft wurde, die irgendwann in der Vergangenheit beim Opfer bereits einmal die Kontodaten erfolgreich abgefragt haben. Aber auch dubiose Webshops oder im schlimmsten Fall Hacker kommen als Quelle infrage. Fakt ist, dass Daten, die einmal bei den Abzockern in freier Wildbahn sind, fleiß0ig angereichert und weitergegeben werden. Man hat so – gerade wenn man wie Deine Mutter in das typische Opferschema passt – jahrelang unter der Verfolgung zu leiden.
Und je häufiger die Abzocker Erfolg haben, umso gieriger werden sie. Hier im Forum sind Fälle bekannt geworden, in denen pro Monat drei- bis vierstellige Summen abgebucht wurden.
Legal ist das Ganze natürlich nicht, denn die SEPA-Regeln schreiben auch vor, dass der Abbuchende vom Geldgeber ein gültiges Lastschriftmandat hat. Leider ist das in Deutschland nicht an eine Unterschrift gebunden, aber dennoch hat man als Opfer hier den Hebel. Es wäre nämlich Sache des Abbuchenden, zu belegen, dass er ein
gültiges Mandat hat, und das ist ohne Unterschrift des Geldgebers nur sehr schwer möglich. Demnach kann man die Gelder innerhalb der gesetzlichen Fristen immer wieder zurück buchen. Siehe
Lastschrift.
Schönen Gruß
Mittwoch
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