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Thema: Newsletter von Börsenmedien / Der Aktionär und BörsenBriefing

  1. #1
    Neues Mitglied
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    Standard Newsletter von Börsenmedien / Der Aktionär und BörsenBriefing

    Hallo,

    von der Börsenmedien AG erhalte ich seit einiger Zeit unerwünscht und nicht angefordert Newsletter mit dem Absenderangabe "Der Aktionär" und "Börsenmedien" aus deren Angebot

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    Die Aufforderung zu Einstellung dieser Zusendungen wurde mit der Versicherung beantwortet, dass meine E-Mail-Adresse aus dem Verteiler gelöscht würde, nach einigen Monaten erfolgten dann erneut Zusendung dieser Postillen.

    Ist anderen Forumsteilnehmern ähnliches von diesem Unternehmen widerfahren ?

    Danke für's Lesen und hilfreichen Beitrag.

    Viele Grüße,
    Tom

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Die Aufforderung zu Einstellung dieser Zusendungen wurde mit der Versicherung beantwortet, dass meine E-Mail-Adresse aus dem Verteiler gelöscht würde, nach einigen Monaten erfolgten dann erneut Zusendung dieser Postillen.
    Dann sollte man mal etwas aktiver gegen die vorgehen
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
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    Da wäre es zweckmäßig, auch Datenauskunft zu verlangen, wenn unklar sein sollte, woher die die Adresse haben.

  4. #4
    Neues Mitglied
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Da wäre es zweckmäßig, auch Datenauskunft zu verlangen, wenn unklar sein sollte, woher die die Adresse haben.
    Danke für den Hinweis, Anfrage an die Börsenmedien AG auf Datenauskunft und Datenkopie habe ich auf den Weg gebracht und dabei vorgegeben, dass diese nur per Post oder verschlüsselter Datenübertragung erfolgen darf.

  5. #5
    Neues Mitglied
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    Von der Börsenmedien AG habe ich eine fragmentarische Datenauskunft unverschlüsselt per E-Mail erhalten. Die Datenkopie fehlt vollständig.

    Mein ausdrücklicher Hinweis, die Datenauskunft nur per Post oder verschlüsselt via Online-Transfer zu übermitteln interessiert dort niemanden. Ist denn die unverschlüsselte Datenübermittlung ohne ausdrückliche Zustimmung des Anfragenden zulässig und ggfls. sanktioniert ?
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  6. #6
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Nein, das ist nicht zulässig. Siehe zum Beispiel hier:

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    Für das Sanktionieren wäre der für das Bundesland, in welchem der Ort des Versenders liegt, zuständige Datenschutzbeauftragte zuständig.
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