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Thema: Zwangszustimmung durch Bestellung

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Zwangszustimmung durch Bestellung

    Hallo Spamgenervte,

    ich habe etwas bei einem Onlineversand bestellt.
    Dabei habe ich meine Mailadr. für bestellungsbezogene Rückfragen und Nachrichten angegeben.

    Der Bestellvorgang konnte nicht abgeschlossen werden ohne diesen Passus zu akzeptieren:
    "Hiermit erkläre ich, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen habe und damit einverstanden bin.
    Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung von xxx.de ein."

    Daraus leitet man nun die Erlaubnis ab den Kunden mit Mailspam voll zu müllen (und macht es dann auch fleißig).

    Was haltet ihr davon, kann mit einer abgenötigten Zwangszustimmung tatsächlich so was legalisiert werden ?
    Erste Konsequenz ist, den Laden aus meiner Lieferantenliste zu streichen.

    VG

  2. #2
    Senior Mitglied
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    Standard

    Du kannst den Laden hier ruhig nennen, dann wissen wir gleich alle Bescheid. Am besten mit Header und Text der dann eingetrudelten Werbe-E-Mail.

    Ich halte das klar für rechtswidrig was der Händler hier macht.

  3. #3
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    Es handelt sich um [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Der Inhalt besteht hauptsächlich aus Links auf Produkte.
    Die haben auch gleich zugegeben der Versender zu sein, schließlich stünde die Zustimmung zur Reklame in der Datenschutzerklärung.

  4. #4
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    Standard

    Wenn ich deren Registrierungsformular für Neukunden unter whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]/kundenkonto/anmelden/regis/register ansehe, dann steht dort nichts davon, dasss ich damit in Werbe-E-Mails einwilligen würde.

    Dafür gibt es eine Checkbox "Ich möchte Informationen rund um meine bestellten Produkte, z.B. Garantieinformationen, erhalten und von anderen exklusiven Angeboten profitieren. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.", die ich nicht anhake. Das bestärkt den Eindruck, dass man eben nicht in Werbe-E-Mails eingewilligt hat, denn sonst wäre so eine zusätzliche Checkbox überflüssig.

    Dann steht in [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]:
    Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen [...] [außer] wenn [...] der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen."
    Und das ist mit dieser Gestaltung des Formulars definitiv nicht der Fall. Versteckt in der Textwüste Datenschutzerklärung ist eben gerade NICHT klar und deutlich. Entsprechend können die in ihrer Datenschutzerklärung schreiben was sie wollen - die Werbe-E-Mails sind immer eine unzumutbare Belästigung im Sinne von UWG §7.

    Ich würde in so einem Fall entweder einen Antwalt beauftragen oder den Vorgang bei der Wettbewerbszentrale vorlegen.

  5. #5
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    Ich würde noch anregen, diesen Sachverhalt durch eine Aufnahme des Firmennamens in den Titel besser auffindbar zu machen.

  6. #6
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Pauschale Werbeeinwilligungsklauseln in AGB sind i.d.R. unwirksam.

    S. dazu u.a.:

    OLG Hamm, Urteil vom 17.02.2011 - I-4 U 174/10

    LG Magdeburg, Urteil vom 18.08.2010 – Az.: 7 O 456/10 (015)
    Goofy
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    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  7. #7
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    Standard poolsana.de spammt ebenfalls nach Onlinekauf

    Es geht noch schlimmer!

    Obwohl bei whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ausdrücklich folgendes in den AGB/Verbraucherinformation steht:

    § 3 Datenschutz
    ...
    (2) Die personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
    ...habe ich gestern meinen ersten unverlangten Newsletter erhalten.

    Begründung:
    Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie PoolSana GmbH & Co. KG Kunde sind.
    Nicht mal ein Abmeldelink ist dabei, sondern:
    Wenn Sie unseren Newsletter nicht mehr bekommen wollen, antworten Sie bitte kurz auf diese E-Mail. Wir werden Ihre E-Mail-Adresse [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] dann umgehend aus dem Verteiler entfernen.
    Ich muss wohl nicht erwähnen dass ich meine ausdrückliche Einwilligung nicht gegeben habe!

    Hammer rausholen...? Texttvorschläge
    „Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)

  8. #8
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Einen Text gibt es z.B. hier:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Der Satz mit dem fehlenden Kundenkontakt muss natürlich angepasst werden.
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  9. #9
    Senior Mitglied
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    Standard

    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Der Satz mit dem fehlenden Kundenkontakt muss natürlich angepasst werden.
    Und noch einiges mehr. Beispielsweise ist es wohl nicht haltbar, die Abgabe genau der vorformulierten Unterlassungserklärung zu verlangen.

  10. #10
    Mitglied Avatar von TheDoctor
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    Zitat Zitat von Gerlach Beitrag anzeigen
    Beispielsweise ist es wohl nicht haltbar, die Abgabe genau der vorformulierten Unterlassungserklärung zu verlangen.
    Aber natürlich ist es haltbar, eine exakte Formulierung einzufordern - nur bekommen wird man sie nicht zwingend in der Form.

    Auch macht man nicht immer den besten Eindruck, wenn man etwas verlangt, was ggf. so nicht vollständig durchgeht. Man beachte aber, dass der verlinke Text ausdrücklich von einem Muster für eine solche Erklärung spricht!
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)

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