Zitat von
konsumer
Ja dann soll der Mailversender doch den Konsumer verklagen […] und kann sich nicht mehr verstecken, oder?
offtopic:
Diese Taktik mag im vorliegenden Fall vielleicht erfolgversprechend sein. Ich wäre dennoch vorsichtig, sie zu überstrapazieren. Das Risiko, wegen Verleumdung strafrechtlich belangt zu werden, nur um an Angaben von jemandem zu kommen, der noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, wäre mir persönlich zu hoch.
Außerdem führt der häufige und unbedarfte Gebrauch des B-Worts im Internet leider dazu, dass viele Leute denken, man könne diese Bezeichnung "ungestraft" für alle möglichen Personen verwenden, die einem Ungemach bereiteten. Dem ist aber nicht so. Und Forenbetreiber dürfen dann immer wieder hinterher putzen.
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Mittwoch
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