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Thema: T5F: DS Makler Kanzlei Stuttgart GmbH & Landesdatenschutzbeauftrager BaWü

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard T5F: DS Makler Kanzlei Stuttgart GmbH & Landesdatenschutzbeauftrager BaWü

    hi

    Im Frühjahr habe ich festgestellt das die DS Makler Kanzlei Stuttgart GmbH persönliche Daten von mir verarbeitet und weitergegeben hat. Das war im Zusammenhang mit einer Versicherung und einem Cold-Call.

    Den T5F haben die mir dann nur unvollständig beantwortet :-(

    Deshalb habe ich im Mai dies dem zuständigen Landesdatenschutzbauftragten gemeldet.

    Die DS Makler Kanzlei Stuttgart GmbH ist den Aufforderungen trotz mehrfacher Mahnungen seitens des Landesdatenschutzbeauftragen dazu Stellung zu nehmen nicht nachgekommen.

    Jetzt liegt die Sache bei der für das Bussgeld zuständigen Behörde ;-)

    Die Mühlen des LDSB mahlen zwar langsam aber dafür unerbittlich.

    Hoffentlich verpassen die der DS Makler Kanzlei Stuttgart GmbH ein saftiges Busgeld.

    Rainer
    Geändert von rainer (25.08.2015 um 14:56 Uhr)

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    @Rainer, die Auskunft war unvollständig? Dann würde ich ganz fix auf eidesstattliche Versicherung der Angaben klagen. Ich denke dieser Weg wird dir neben dem Verfahren des Datenschutzbeauftragten einiges bringen. Durch diese Versicherung sind die Geschäftsführer in der direkten Haftung. Müssen die Angaben eidesstattlich versichert werden, dann haben unvollständige oder unrichtige Angaben direkte Konsequenzen für die Betroffenen. Es gibt da einige Urteile zum Thema die via Google zu finden sind.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  3. #3
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    Zitat Zitat von euregio Beitrag anzeigen
    @Rainer, die Auskunft war unvollständig? Dann würde ich ganz fix auf eidesstattliche Versicherung der Angaben klagen. Ich denke dieser Weg wird dir neben dem Verfahren des Datenschutzbeauftragten einiges bringen. Durch diese Versicherung sind die Geschäftsführer in der direkten Haftung. Müssen die Angaben eidesstattlich versichert werden, dann haben unvollständige oder unrichtige Angaben direkte Konsequenzen für die Betroffenen. Es gibt da einige Urteile zum Thema die via Google zu finden sind.
    wäre eine Möglichkeit

    aber so wie es aussieht ist die Firma auf Tauchstation gegangen :-(

    Die letzte Bilanz die frei einsehbar ist macht auf mich keinen guten Eindruck. Wenn ich es richtig sehe ist die Veröffentlichung der Bilanz für 2013 noch nicht erfolgt. Ich kenne eine andere Firma wo Bilanzen auch verspätet bzw. gar nicht veröffentlicht wurden. Die ist jetzt insolvent :-(

    Da überlasse ich des dem Regierungspräsidium Karlsruhe denen auf die Füsse zu treten und lehne mich jetzt mal entspannt zurück ;-)

    Rainer

  4. #4
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    @euregio: ich bin mir tatsächlich auch nicht sicher, ob man deinen Fall 1:1 ummünzen kann, sprich, dass tatsächlich immer ein Anspruch darauf besteht, die Auskünfte eines T5F eidesstattlich zu versichern. Wenn dem so wäre, könnte dieser Passus ja in ein Formschreiben aufgenommen werden. Allerdings kenne ich kein Formschreiben, was eine eidesstattliche Versicherung der BDSG-Auskünfte verlangt, noch kenne ich eine Regelung, wonach eine Auskunft stets eidesstattlich zu versichern wäre.
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  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    @truelife. Nur dann wenn Du Zweifel hast. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Aber Zweifel ergeben sich ja immer.....
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    ―Peter Hohl

  6. #6
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Ah, cool. Rechtsgrundlage ist demnach der § 259 BGB - Umfang der Rechenschaftspflicht, Abs. 2:

    Besteht Grund zu der Annahme, dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben über die Einnahmen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht worden sind, so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Einnahmen so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  7. #7
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    Ich spinne den Faden einmal etwas weiter... wenn man Auskunft zusätzlich nach §259 BGB fordert, sollte man auch gleich fordern, das er offenlegt, wieviele Euronen er mit der Spammerei und oder mit dem Verkauf meiner Adresse generiert hat.
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
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  8. #8
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Ach, ich habe Mist erzählt. Der § 259 BGB wird analog angewandt. Aber das ergibt völlig faszinierende Schritte.

    Unternehmen A spammt Person B an
    Person B schickt T5F
    Unternehmen A erteilt nur halbwegs eine Auskunft
    Person B will eine eidesstattliche Versicherung
    A gibt diese ab / B klagt diese ein
    B kann nachweisen, dass die Auskunft unrichtig ist

    --> B erstattet dann Strafanzeige nach § 156 StGB - Falsche Versicherung an Eides Statt

    Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Dass kann dann ja nicht mehr die Firma treffen - sondern nur noch eine natürliche Person, die die eidesstattliche Versicherung unterzeichnet hat, sprich: den Datenschutzbeauftragten, so vorhanden, oder eben den Geschäftsführer oder jemanden der Rechtsabteilung.
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  9. #9
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    wäre eine Möglichkeit

    aber so wie es aussieht ist die Firma auf Tauchstation gegangen :-(

    Die letzte Bilanz die frei einsehbar ist macht auf mich keinen guten Eindruck. Wenn ich es richtig sehe ist die Veröffentlichung der Bilanz für 2013 noch nicht erfolgt. Ich kenne eine andere Firma wo Bilanzen auch verspätet bzw. gar nicht veröffentlicht wurden. Die ist jetzt insolvent :-(

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    Rainer
    tja - das wars wohl:

    Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 737970 Bekannt gemacht am: 29.03.2016 15:23 Uhr

    In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

    Löschungsankündigungen

    29.03.2016

    HRB 737970: DS Makler Kanzlei Stuttgart GmbH, Stuttgart, Alexanderstraße 59, 70182 Stuttgart. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
    Ob das Regierungspräsidium Karlsruhe nun das Ordnungs- (oder Buß) Geld wg. Verstoss gegen das BDSG erfolgreich eintreiben konnte hab ich jetzt leider nicht mehr erfahren.

    Rainer

  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Aber da geht einen doch das Herz auf, zumindest dürfte die Spammerei sich nicht gelohnt haben und eigentlich sind Behörden auch beim Sequestor aktiv.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
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