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Thema: SG Energie alias SG|Sales and Distribution GmbH macht Colds-Calls für E WIE EINFACH

  1. #61
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
    Ja, und die vorauseilende Willfährigkeit des AG Bonn bei der Herunterdeckelung der Gebühren bzw. vollständigen Abwimmelung der Verwaltungsmaßnahmen ist hinreichend bekannt. Das AG Bonn ist Telefonspammerfreund.
    Goofy
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    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  2. #62
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    Hier haben die auch gerade angerufen, sich als "Strom Gas Sales" gemeldet und die Rufnummer 05241/741627943 übermittelt. Leider habe ich wohl zu früh nach dem Namen und der Anschrift gefragt - die Anruferin war nur dazu gekommen mir zu erzählen das "unser Anbieter EON" (bei denen wir gar nicht Kunde sind, die hier nur Grundversorger) die Preise erhöhen würde. Auf diesse Nachfrage wurde ich zunächst anbölkt das es unverschämt sei jemanden zu unterbrechen (!) und dann einfach aufgelegt.
    Dennoch mal Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht - Werbeanrufe hatten wir schon sehr lange nicht mehr.

  3. #63
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    Ja, die Ratschläge, gleich nach Namen und Adresse zu fragen, kommen von denen, die keine Ahnung oder kein Interesse an der Aufklärung und strukturellen Unterbindung haben. So klappt das nicht. Das sind übrigens die Fälle, die bei der BNetzA in der Tonne landen. Da wird kein Beweis geführt werden können: Nummer vermutlich gefälscht, "EON" keine eindeutige Bezeichnung einer Person. Unterbindung geht nur mit harten Strafen und trickreichem Agieren der Betroffenen. Zum Schein darauf eingehen und gut die Vorgänge dokumentieren, bis der Schrieb im Briefkasten ist. Dann vorsorglich Verträge widerrufen und den Laden bei der BNetzA melden.
    sastef

  4. #64
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Erst wenn Vertragsdokumente vorliegen lässt sich die Hydra zurückverfolgen, denn mit dem Vertrag hat der Stromanbieter den Beleg geliefert das er eine Auftragsverarbeitung hat durchführen lassen. Auch der Ankauf von Daten die von Dritten zum Verkauf erfasst werden stellt eine Auftragsverarbeitung dar, denn hier wird direkt ein Produkt des Ankäufers, in diesem Fall ein Tarif beworben und vermarktet. Da durch diese Handlungen ein Vertrag zustande kommt und Provisionen gezahlt werden ist der Stromanbieter mit in der Haftung, oder um es böse zu sagen, wenn der Stromanbieter die Verträge und seine Produkte nicht über diesen Vertriebsweg anbieten würde gäbe es es keine Anrufe. Der Stromanbieter hätte ja die Möglichkeit den Vermittler die Vermarktung seiner Produkte zu untersagen, sobald er die Leads ankauft ist er mit drin. Also immer schön den Troll füttern und dann schriftliche Beweise vorlegen, damit klappt es dann auch mit der Netzagentur und den Datenschutzbeauftragten. Interessant könnte es werden in diesem Zusammenhang auch eine Schufa oder sonstige Abfrage einer Auskunftei vorlegen zu können, denn hier wird dann ggf. ein weiterer Verstoß begangen durch den Vermittler bzw. Stromanbieter da hierzu i.R. eine schriftliche Einwilligung erforderlich ist und der Betroffene nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO informiert werden muss.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  5. #65
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