Ja, und die vorauseilende Willfährigkeit des AG Bonn bei der Herunterdeckelung der Gebühren bzw. vollständigen Abwimmelung der Verwaltungsmaßnahmen ist hinreichend bekannt. Das AG Bonn ist Telefonspammerfreund.Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
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