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Thema: Debitor Inkasso auf Dummenfang

  1. #1
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    Standard Debitor Inkasso auf Dummenfang

    Hallo Leute,

    mich hat heute über Umwege ein Brief der Debitor Inkasso erreicht, der mich zum Zahlen eines Mitgliedsbeitrages (€722,94) bei Parship auffordert. Nicht nur, dass ich seit zwölf Jahren nicht mehr an der Adresse wohne und mein Name nicht richtig geschrieben wurde, hatte ich nie eine Mitgliedschaft geschweige denn Einzugsermächtigung erteilt. Vertragsschluss soll übrigens der 08.05.2015 gewesen sein.
    Da ich sonst kein säumiger Zahler oder Zechpreller bin, hier noch eine blöde Frage: Müsste nicht überhaupt erstmal eine Mahnung kommen bevor da mit Inkasso eskaliert wird - wenn ich eine Mitgliedschaft abgeschlossen hätte, was ja nicht der Fall ist? Gehen die von Debitor Inkasso hier bewusst auf Dummenfang? Ich finde das extrem dreist und frage mich bzw. mal in die Runde, ob es noch mehr solche Schreiben gibt.

    Das Schreiben habe ich mal aufgehoben, Parship aber auf dieses haltlose Vorgehen per E-Mail (Telefon haben die nicht?) hingewiesen und meinen Unmut darüber geäußert.

    Gibt es sonst noch was zu tun/beachten?

    Besten Dank im voraus!

  2. #2
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    In so einem Fall könnte man nett sein und 1x widersprechen. Aber bloß keine Brieffreundschaft anfangen - weitere Reaktion nur auf einen Mahnbescheid...

  3. #3
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Also wenn das ein echter Brief und keine Mail mit Anhang war, dann tippe ich eher drauf daß sich da jemand unter Deinem Namen angemeldet hat.
    Parship ist ja nicht grade der Billigheimer unter den Singlebörsen. Das konnte ich grad bei Google finden. Käme also in etwa hin.
    Ich schätze Du kommst nicht umhin wenns wie gesagt ein echter Brief ist dem Inkasso mitzuteilen daß Du zwar so heißt, aber Dich nicht bei Parship angemeldet hast.
    Und dann heißts erstmal abwarten.
    Aber obacht - falls die einen Mahnbescheid veranlassen sollten >>> [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Parship Kosten:

    • 6 Monate: 359,40 € (=59,90 € € / Monat)
    • 12 Monate: 538,80 € (=44,90 € / Monat)
    • 24 Monate: 717,60 € (=29,90 € / Monat)
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  4. #4
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Auf der Rechnung - die dir natürlich nicht vorliegen kann - wird wahrscheinlich ein fixer Zahlungstermin genannt worden sein. Wenn der Schuldner - aus Sicht von Debitor also du - zu diesem Termin nicht bezahlt hat, befindest du dich in Verzug. Das ist soweit nachvollziehbar?

    Die Folge dessen kann dann Inkasso ohne vorherige Mahnung sein. Ansonsten denkt sich meine Vermutung mit der von Hippo. Ein liebestoller Kunde von Parship hat sich unter einem falschen Namen und existenter Ansschrift angemeldet. Es ist sehr gut möglich, dass die bisherigen Schritte der Buchung der Premium-Pakete, als auch der Rechnungsversand ausschließlich per E-Mail erfolgten.
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
    Also wenn das ein echter Brief und keine Mail mit Anhang war, dann tippe ich eher drauf daß sich da jemand unter Deinem Namen angemeldet hat.
    Das scheint möglich, weil ich eben mal nach meiner alten Adresse und der falschen Namensschreibweise gegooglet habe und noch ein uralter whois-Eintrag einer Website von mir existiert (die ich noch habe).

    Zitat Zitat von thomas1611 Beitrag anzeigen
    In so einem Fall könnte man nett sein und 1x widersprechen. Aber bloß keine Brieffreundschaft anfangen - weitere Reaktion nur auf einen Mahnbescheid...
    Würdest du das umso mehr empfehlen mit o.g. Information?

  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Der Hinweis auf die "Brieffreundschaft" die man nicht anfangen sollte ist darin begründet daß man sich als juristischer Laie um Kopf und Geldbeutel schreiben kann indem man falsche Formulierungen verwendet.
    Ein Widerspruch in der Art: "Ich habe mich nicht bei Parship angemeldet und meine Adresse ist nicht die in ihrem Schreiben genannte" muß reichen.
    Wenn die dann weiterpupsen - na und?
    Parship will Kohle - dann müssen die beweisen daß genau Du und niemand anders diese Anmeldung getätigt hat und nicht Du daß Du es nicht warst.
    Einziger Handlungsbedarf besteht erst dann wieder wenn die einen Mahnbescheid veranlassen.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
    Der Hinweis auf die "Brieffreundschaft" die man nicht anfangen sollte ist darin begründet daß man sich als juristischer Laie um Kopf und Geldbeutel schreiben kann indem man falsche Formulierungen verwendet.
    Ein Widerspruch in der Art: "Ich habe mich nicht bei Parship angemeldet und meine Adresse ist nicht die in ihrem Schreiben genannte" muß reichen.
    Oh Mann, da habe ich ja mal gar keine Lust drauf.
    Per Einschreiben mit Rückschein nehme ich an?

  8. #8
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Muster und Versandinfo gibt es in unserem Wiki: Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforderung
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  9. #9
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    Zitat Zitat von spielemax Beitrag anzeigen
    Oh Mann, da habe ich ja mal gar keine Lust drauf.
    Per Einschreiben mit Rückschein nehme ich an?
    Zitat Zitat von thomas1611 Beitrag anzeigen
    In so einem Fall könnte man nett sein und 1x widersprechen. Aber bloß keine Brieffreundschaft anfangen - weitere Reaktion nur auf einen Mahnbescheid...
    Max, wenn du unbedingt Kohle ausgeben willst, kannst du das auch hier machen: Spenden
    ____
    IANAL

  10. #10
    Neues Mitglied
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    Geht da so nach eurer Meinung:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich bezüglich Ihres Mahnschreibens sowohl die Hauptforde-rung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite.
    Ich habe mich nicht bei der Parship GmbH angemeldet. Zudem wohne ich seit 11 Jahren nicht mehr an der in Ihrem Schreiben genannten Adresse und habe nur zufällig Ihr Schreiben erhalten. Die falsche Schreibweise meines Namens ist ein weiteres Indiz für einen Missbrauch meiner Daten durch Dritte.
    Darunter kommen noch die kopierten Standardardzeilen:
    Wie bereits ausgeführt, wird daher die Forderung vollumfänglich bestritten. Dies haben Sie dem Forderungssteller mitzuteilen. Forderungen, die in der Sache unbegründet sind, und die dem Forderungssteller daher nicht zustehen, werde ich nicht begleichen.
    Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Von weiteren Mahnschreiben an meine alte sowie neue Adresse ist Abstand zu nehmen. Die bei unseriösen Inkassobüros übliche Taktik, mit fortwährenden Mahnbelästigungen die Zahlung eines unge-rechtfertigten Anspruchs zu erreichen, verfängt bei mir nicht.
    Ich warne unter Hinweis auf § 28a BDSG eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe mei-ner Daten an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Eine solche ungerechtfertigte Maßnah-me werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB sowie mit Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beantworten.
    Sie haben mir den Zugang des Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnschreiben in dieser Sache zu bestätigen. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum 31.08.2015 notiert. An-dernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Stelle.
    Soll ich unabhängig von dem Schreiben Anzeige wegen Datenmissbrauch stellen? Wenn ja, sollte das im Schreiben erwähnt werden?

    Danke im Voraus!

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