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Thema: Wahlkampfzettel für die CDU

  1. #1
    Urinstein Avatar von schara56
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    Standard Wahlkampfzettel für die CDU

    In meinem Briefkasten fand ich - unverlangt - einen Wahlkampfzettel für die Landtagswahl 2016 von der CDU für den lokalen Anwärter.
    Ich habe darauf hin den Kandidaten angeschrieben und darum gebeten die Beschriftung an meinem Briefkasten "Keine Werbung. Keine kostenlosen Zeitungen" zu beachten.

    Die Antwort fiel für mich doch überraschend aus:
    ...] Wir werfen im Regelfall keinen Prospekt ein, wenn ein Schild 'Keine Werbung' am Briefkasten steht. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass eine Wahlwerbung und ein Wahlplakat keine "Werbung" ist, sondern "Meinungsäußerung". Deshalb gelten andere rechtliche Gesichtspunkte. [...
    Diese Aussage "...] dass eine Wahlwerbung und ein Wahlplakat keine "Werbung" ist, sondern "Meinungsäußerung [..." halte ich für nicht standhaft.
    Wieso sollte außerdem mein Briefkasten nicht ein "Regelfall" sein?

    Andere Meinungen dazu?
    Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
    Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.

    Sokath! His eyes uncovered!

  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Demnach sind auch politische Flugblätter Werbung, Verstöße lassen sich gerichtlich unterbinden (Az. 9U 1066/00). Dem Recht der Parteien, ihrer politischen Arbeit ungehindert nachzugehen, entspreche keine Pflicht der Bürger, sich informieren lassen zu müssen, so die Richter sinngemäß. Der auf diese Weise "Über-Informierte" könne sich direkt an den Bundesverband einer Partei wenden, der dann alles dafür tun müsse, Belästigung durch unerwünschte Werbung zu verhindern.
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    Die Richter sahen keinen Unterschied zwischen unerwünschter Reklame und der Wahlwerbung von Parteien,
    Im Regelfall wird bei mir das Schild keine Werbung be/geachtet. Lediglich einige Pizzabäcker halten sich nicht immer daran...

  3. #3
    Mittwoch
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    Ergänzend zu Arthurs Ausführungen: Ich habe in einem ähnlichen Fall die Partei Die Linke zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, der die Parteivorsitzenden ohne viel Federlesen nach kamen. Es steht einer Partei gerade im Wahlkampf nicht gut an, das geltende Recht mit Füßen zu treten. Eine Übertretung könnte durchaus ein gefundenes Fressen für die Presse sein.

    Also: Immer munter drauf.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    Ich habe in einem ähnlichen Fall die Partei Die Linke zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, der die Parteivorsitzenden ohne viel Federlesen nach kamen.

    Hoffentlich war die Unterlassungserklärung strafbewehrt, sonst ist sie genauso viel wert wie die Wahl-Versprechen von Parteien, nämlich nichts!

  5. #5
    Mittwoch
    Gast

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    Zitat Zitat von blizzy Beitrag anzeigen
    Hoffentlich war die Unterlassungserklärung strafbewehrt, sonst ist sie genauso viel wert wie die Wahl-Versprechen von Parteien, nämlich nichts!
    Na klar war die unterlassungsbewährt, die üblichen 5 Kiloeuro. Ich habe sie sogar angenommen.

  6. #6
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Hier haben sich die Grünen, die SPD und die freien Wähler nicht an das Werbeverbot gehalten. Die CDU schon.
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  7. #7
    Senior Mitglied
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    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Hier haben sich die Grünen, die SPD und die freien Wähler nicht an das Werbeverbot gehalten. Die CDU schon.
    Macht aber keinen einzigen von der bunten Truppe seriös, völlig egal, welchen Farbklecks sie auf der Stirn haben.

  8. #8
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    @blizzy: hat auch keiner behauptet. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass das wohl von Wahlbezirk zu Wahlbezirk unterschiedlich ist.
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  9. #9
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Die Seriösität von Wahlveranstaltungen kann jeder persönlich nachprüfen: Es ist nicht besonders schwierig, fürs nächste mal als Wahlhelfer im heimischen Wahllokal eingeteilt zu werden. Das gibt sogar Zehrgeld! Fünf Stunden muß man aber aushalten.

  10. #10
    Mittwoch
    Gast

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    Zitat Zitat von Stachel24 Beitrag anzeigen
    Die Seriösität von Wahlveranstaltungen kann jeder persönlich nachprüfen:
    Die stellt hier auch niemand infrage. Es geht hier um den Einwurf von Parteienwerbung in einen Briefkasten, an dem deutlich ein Hinweis "Keine Werbung" angebracht ist.

    @truelife: Wie von den von Arthur indirekt zitierten Richtern empfohlen, würde ich an Deiner Stelle direkt bei den jeweiligen (Bundes-)Parteizentralen mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung vorstellig werden. Mag ja sein, dass das vom Wahlbezirk abhängig ist, aber das ist dann ja wohl nicht mein Problem.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

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