In meinem Briefkasten fand ich - unverlangt - einen Wahlkampfzettel für die Landtagswahl 2016 von der CDU für den lokalen Anwärter.
Ich habe darauf hin den Kandidaten angeschrieben und darum gebeten die Beschriftung an meinem Briefkasten "Keine Werbung. Keine kostenlosen Zeitungen" zu beachten.

Die Antwort fiel für mich doch überraschend aus:
...] Wir werfen im Regelfall keinen Prospekt ein, wenn ein Schild 'Keine Werbung' am Briefkasten steht. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass eine Wahlwerbung und ein Wahlplakat keine "Werbung" ist, sondern "Meinungsäußerung". Deshalb gelten andere rechtliche Gesichtspunkte. [...
Diese Aussage "...] dass eine Wahlwerbung und ein Wahlplakat keine "Werbung" ist, sondern "Meinungsäußerung [..." halte ich für nicht standhaft.
Wieso sollte außerdem mein Briefkasten nicht ein "Regelfall" sein?

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