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Thema: Vodafone / Schober Direct Media

  1. #31
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Es geht beim Adresshandel nicht nur um die einfache Adressinformation. Fast immer erfolgt auch ein "Bewerten" der Kunden. Würde
    ich ein solches Verfahren auf die Leute anwenden, die mich anrufen oder anschreiben, wäre ich schon im gesetzlichen Graubereich.
    Detaillierte Ermittlungstätigkeiten stehen nur den dafür vorgesehenen Behörden zu, eventuell auch noch Privatdetektiven.

  2. #32
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    Da bin ich bei Euch, allerdings mittlerweile etwas skeptischer.
    Ich glaube nicht, das ein solches Gesetz durchkommen würde: weil an der Branche ja Hunderttausende Arbeitsplätze hängen, und die Verbraucherinnen und Verbraucher doch froh sein sollen, wenn sie ihren Interessen entsprechend kostenlose Informationen erhalten bla bla bla...
    Falls doch, nehme ich an, dass das Kind umbenannt oder ins Ausland verlegt wird.

    @Truelife: ich habe eine Zeitlang Kataloge von einem Nobel-Akademiker-Plunderladen bekommen. Kupferbadewannen um 15000 Euro und solch Zeug, alles extrem hochpreisig ("wertig" - wenn ich das Wort höre, wird mir schon übel). Den Katalog schätze ich auch bei Massenproduktion um die 10 Euro; war wirklich selten schön und aufwändig gemacht. Natürlich habe ich die nicht verpetzt, sondern nix gekauft und sie einfach senden lassen. Ist deren Schaden, und meine Altpapiertonne ist groß genug :-).

    Noch was ganz Anderes; ich möchte bei Stachel24 einhaken: selbst wenn ich von einem Broker meine Datenschutzauskunft bekomme: wer garantiert mir, dass die vollständig ist?
    Um es mal ganz böse zu formulieren: ich habe eine Produktivdatenbank und eine "Auskunftsdatenbank". Aus der Produktiv-DB ziehe ich per select into harmlose Daten wie Name, Adresse und dergleichen. Die Tabellen mit den "Bewertungen" bleiben außen vor. Das Ganze vielleicht noch in zwei VMs und in separaten DB-Instanzen/Schemata, und fertig ist die Laube. Abgesehen davon, dass ein Broker mich niemals Einblick in seine DB nehmen lassen wird, kann ich im beschriebenen Szenario auch dann nicht sicher sein, dass ich keine Stunt-DB zu sehen bekomme.
    Ist jetzt etwas arg simplifiziert, aber grundsätzlich keine Raketenwissenschaft. Gegenargumente?
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  3. #33
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    Zitat Zitat von heinrichh Beitrag anzeigen
    Gegenargumente?
    Nee, es ist ja auch ganz einfach: Spammer leben davon, die Unwahrheit zu sagen, warum sollten sie etwas anderes tun, wenn ich eine Auskunft verlange? Die können mir was vom Pferd erzählen; solange ich nicht ungehinderten Einblick in deren komplette Datenhaltung habe, kann ich das nicht prüfen.

    Wie es mit Datenschutzprüfungen durch die Aufsichtsbehörde aussieht, weiß ich nicht. Es gibt so etwas, aber da ich selbst davon nicht betroffen bin, kann ich nicht sagen, wieviel davon das "korrekte" Ausfüllen von Fragebögen ist, um weiteres Nachbohren zu vermeiden, und wieviel "echte" Prüfung analog zu einer gründlichen Buchprüfung stattfindet. Da IT-Prozesse wesentlich unübersichtlicher strukturiert sein können als eine doch recht standardisierte Bilanzbuchhaltung, halte ich gründliche Prüfungen der tatsächlichen Prozesse für die große Ausnahme.

    Sobald Unternehmens-Datenschutz durch externe, vom zu prüfenden Unternehmen beauftragte, Prüfer kontrolliert wird, kann man von einem möglichen Interessenkonflikt ausgehen. Wie das bei Wirtschaftsprüfern aussieht, hat man ja sehr schön beim Gespann Wirecard/EY gesehen.

    hoppala

  4. #34
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Oftmals kommen dann Verweise auf diverse Sperrlisten.
    Ausserdem: Warum sollte ich mich in eine Sperrliste eintragen lassen, die keine Selektion erlaubt. Möglicherweise habe ich ja gar nichts gegen Brief(kasten)werbung, möchte aber explizit von diesem einen Unternehmen keine Post zugesandt bekommen, weil eine Negativerfahrung mir das Essen von gestern wieder hochtreibt, wenn ich dessen Namen lese.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  5. #35
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    Zitat Zitat von Stachel24 Beitrag anzeigen
    ... eventuell auch noch Privatdetektiven.
    IANAL und das ist hier nicht Thema, aber haben Privatdetektive wirklich irgendeine besondere Befugnis oder "Rechte"? Hoffentlich weniger als Journalisten, und deren Rechte beziehen sich auf Quellenschutz etc.?
    Oo:..

  6. #36
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Da die Bezeichnung des Berufs als Privatdetektiv in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist, können Sie sich theoretisch nach einer Gewerbeanmeldung schon Detektiv oder Detektivin nennen. Die Berufsbezeichnung ist dabei nicht an eine Lehre oder ähnliches geknüpft. Es existiert auch keine staatliche Berufsausbildung zum Privatdetektiv in Deutschland.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Im Gegensatz zu den staatlichen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden hat der Privatdetektiv keinerlei besondere Rechte, also keine hoheitlichen Befugnisse in seinem gesamten Aufgabenspektrum. Ein Detektiv darf aber alles, was vom Gesetz nicht ausdrücklich untersagt ist. Er muss deshalb so rechtskundig sein, dass er die geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht überschreitet, um nicht selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

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