Es geht beim Adresshandel nicht nur um die einfache Adressinformation. Fast immer erfolgt auch ein "Bewerten" der Kunden. Würde
ich ein solches Verfahren auf die Leute anwenden, die mich anrufen oder anschreiben, wäre ich schon im gesetzlichen Graubereich.
Detaillierte Ermittlungstätigkeiten stehen nur den dafür vorgesehenen Behörden zu, eventuell auch noch Privatdetektiven.
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