Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche zu EB 893635, 893635
Sehr geehrter Grisu_LZ22,
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir auf Ihre Beschwerde(n) bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zurück.
Hintergrund Ihrer Beschwerde(n) war, dass Sie zahlreiche Anrufe erhalten haben, bei denen sich nach Entgegennahme des Anrufs niemand meldete.
Nach unseren Erkenntnissen könnte es sich bei diesen Anrufen um Anrufversuche eines Callcenters unter Verwendung eines automatischen Wählprogramms (sog. predictive dialer) gehandelt haben.
Die Bundesnetzagentur erhielt zahlreiche vergleichbare Beschwerden von Verbrauchern über derartige Anrufe. Daraufhin wurden umfangreiche Ermittlungen zur Aufklärung dieses Sachverhalts eingeleitet und mehrere besonders auffällige Rufnummern abgeschaltet. Nach Abschluss der ersten Verfahren wurde mit Branchenvertretern und Verbänden über den Einsatz und die Konfiguration von automatischen telefonischen Anwahlhilfen in Callcentern diskutiert.
Die Branche hat dies zum Anlass genommen, selbst Regeln zum Einsatz dieser Anwahlhilfen aufzustellen und deren Umsetzung zu kontrollieren. Die Bundesnetzagentur beobachtet laufend, inwiefern die Selbstregulierung des Marktes zu einem spürbaren Rückgang der Belästigung und der Beschwerden führt. Bei einem entsprechend hohen Beschwerdeaufkommen und gravierenden Verstößen ergreift die Bundesnetzagentur im Einzelfall weiterhin entsprechende Maßnahmen.
An dieser Stelle bedanken wir uns für die von Ihnen eingereichten Unterlagen, die für die Gesamtbetrachtung von großer Relevanz waren.
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