Sie entlarven sich aber durch die wiederkehrenden Fehler (mier) und die teils gleichen Wortbausteine
Sie entlarven sich aber durch die wiederkehrenden Fehler (mier) und die teils gleichen Wortbausteine
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
vielleicht mal Tellows auf die Jubelperser hinweisen - Nervensägen sollten nicht besser dastehen, als sie sind.
Meine Empfehlung: Die Neue und der Gletscher Strom. 22 Minuten Video mit Zahlen, Lügen und Energieberatern.
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"Das Internet ist für uns alle Neuland." - Bundeskanzlerin Angela Merkel (19.06.2013)
smayer@public-files.de smayer@fantasymail.de
Heute habe ich von den SWP auch eine Datenschutzauskunft erhalten. Wenn die Aussage des Bürgermeisters der Stadt Pforzheim zutreffend wäre, dass alle Angerufenen (zu denen ich ja auch zähle) ein Werbeeinverständnis erteilt hätten und dies anlässlich der Teilnahme an Gewinnspielen erfolgt sei, hätte in dieser Auskunft stehen müssen:
Werbeeinverständnis: Ja
Stattdessen steht aber im Brief:
Werbeerlaubnis: Status Nein
Aber auch die Art der Einwilligungserlangung muss lt. inzwischen gefestigter Rechtsprechung nachgewiesen werden. All diese Angaben fehlen in dem Schreiben, dass sowohl vom Geschäftsführer als auch vom Datenschutzbeauftragten der SWP unterzeichnet worden ist.
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ich würde sowas nicht folgenlos lassen. Der freundliche Datenschutzbeauftragte scheint der Aufgabe nicht gewachsen zu sein. Eine Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten dürfte da einiges in Bewegung setzen. Ein Datenschutzbeauftragter sollte zumindest die Grundlagen seiner Arbeit kennen, das scheint hier nicht der Fall zu sein. Also falscher Mann am falschen Ort.
„Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
―Peter Hohl
hi
mit einer Spammail versucht man u.A. ein Werbeeinverständnis für die Stadtwerke Pforzheim über ein Gewinnspiel einzuholen.
whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] aufrufen und da dann das Spiel mal mitspielen und auf der Seite wo man seinen Namen usw. eingeben soll auf den im Text versteckten Link klicken. In der Liste der Partner sind auch die Stadtwerke Pforzheim aufgeführt.
Rainer
Geändert von thomas1611 (29.11.2016 um 16:24 Uhr) Grund: whois
der Link ist schon tot - zumindest von hier aus.
Du hast es ja auch hier [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] gepostet
Wenn die Domäne schon Whois-Protected ist und der Registrar in Panama sitzt, spricht das ja für die Seriösität, mit denen hier Adressen gesammelt werden.
Und wenn die Stadtwerke Pforzheim dann auch noch behaupten, alles liefe korrekt ab, kann man nur sagen: Pfui, die haben wohl den Schuss nicht gehört.
Meine Meinung:
Die komplette Geschäftsleitung incl. des Datenschutzbeauftragten gehört fristlos wegen Unfähigkeit gefeuert. Bzw. sollte sich die BundesNetzAgentur langsam überlegen, in wie weit hier noch die Konzession als Energielieferant aufrecht zu erhalten ist. Ich habe hier mittlerweile erhebliche Zweifel!
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