Im Bundesanzeiger ist für 2016 die Bilanz veröffentlicht:
Die Bilanz zum 31. Dezember 2016 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von € 284.295,81 aus. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt unseres Erachtens nicht vor, da ein qualifizierter Rangrücktritt in ausreichender Höhe vorliegt.
Daraus kann man eine Haftung des Geschäftsführers ableiten. Es ist auch nicht anzunehmen, dass man die Firma Pleite gehen lassen wird.
Ich hoffe - wie hier schon mehrfach geschrieben - nicht auf Massnahmen der Datenschutzbeauftragten. Der Entwurf der Klage ist an Unique Fragrance unterwegs. Ich glaube aber nicht, dass die Klage dadurch vermieden werden kann.
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