Wie man aus gut informierter Quelle hört scheint auch die Aufsichtsbehörde in Ansbach da mächtig zugelangt zu haben. Geraden die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und die Einwilligungen nach art. 7 DSGVO zur Verarbeitung der Daten waren wohl alles andere als ausreichend. Ich gehe mal davon aus, dass unsere Hundefutterverkäufer bald ein heftiges Loch in der Kasse haben werden. Irgendwie scheinen sich momentan diverse Geschäftsmodelle aufzulösen.