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Thema: Jedermann Inkasso GmbH - Zahlungserinnerung wg. Ideo Labs GmbH

  1. #1
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    Standard Jedermann Inkasso GmbH - Zahlungserinnerung wg. Ideo Labs GmbH

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Inkassobescheid per E-Mail bekommen:

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Der Betreff lautet: 1. Mahnung, Akt-Nr 75.668/16, Zahlungserinnerung

    Besonderheiten:
    • Es ist nicht meine Adresse
    • Der Name in der Anschrift setzt sich zusammen aus "NACHNAME Nachname" (z.B. "MUSTERMANN Mustermann" bei Max Mustermann)
    • Ich habe nichts mit der Ideo-Labs GmbH zu tun (meine Recherche hat ergeben, dass es sich um Online-Dating-Portale handelt)


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Kann die Mail so ignoriert werden (ist ja kein Brief gewesen)?

    Würde mich sehr über eure Hilfe freuen!

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Ein Inkassobüro ist keine Behörde. Selbst wenn die da etwas von Akt-Nr. xyz schwabulieren, dann interessiert das nicht, weil das kein behördliches oder gerichtliches Aktenzeichen ist. Das ist kein irgendwie behördlicher "Bescheid", sondern das hat ziemlich genau den Stellenwert eines mit einer Aufforderung bekritzelten 3-lagigen Feuchtpapiers: "Äy, isch krieg von Dir Geld!".

    Bei einer unbegründeten Inkassomahnung gibt es keine Rechtspflicht, tätig werden und irgend etwas rechfertigungs-widersprechungs-erklärbärungs-kündigungs-begründungs-verfemmnemmbemmsungses schicken zu müssen. Die Tatsache, dass die Forderung unberechtigt ist, darf dem Inkassobüro bzw. seinem geschätzten "Mandanten" auch vorher schon klar gewesen sein. Es gibt hier also keinen Gesprächsbedarf. Bei unseriösen Forderungen wird erfahrungsgemäß häufig auch auf derlei Schreiben gar nicht eingegangen und stur weiter gemahnt.

    Solange die Gegenseite es nicht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid probiert (gelber Brief von einem Gericht), kann man sich entspannt zurücklehnen. Die haben keine Sonderrechte. Lass sie quaken bis zum St. Nimmerleinstag. Sollen sie sich ihre fetten Nockerln woanders holen.

    Auch mal lesen:

    Inkassobüros
    Unrechtmäßige Forderungen
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  3. #3
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    In Ergänzung zu dem was Goofy geschrieben hat:
    Ggf auch noch vorsichtig sein in Bezug auf Trojaner, Würmer und anderes Ungetier, was sich in den Attachments bzw. deren Verpackung befinden kann... (Es gab eine Zeit, da kamen diese Anhänge immer als "selbstauspackende .exe Datei" an, oder als mahnung.doc.exe)

  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Richtig, solche Anhänge sollte man auf keinen Fall öffnen. Es ist oft vorgekommen, dass die Hackerbanden unter falschem Absendernamen solche Mails mit Trojaneranhang rumgeschickt haben.
    Goofy
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  5. #5
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    Da es sich um ein in Deutschland ansässiges Unternehmen handelt, kann man natürlich seine Rechte nach BDSG in Anspruch nehmen und zum einen Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen und zum anderen deren Löschung nach §35 BDSG.

    Dafür eine angemessen kurze Frist setzen und ggf. den LDSB mit ins Boot holen, wenn auch nach Frist keine Löschung erfolgte.

    Siehe: Auskunftsverlangen nach BDSG

  6. #6
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    die Seite whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] leitet um nach whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    also ist der geäusserte Verdacht auf Trojaner etc. nicht unbedingt von der Hand zu weisen, evtl. handelt es sich auch um einen JoeJob?
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    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  7. #7
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    Und was mir noch auffällt: Ist das die komplette Seite oder wurde da eine Kopf-/Fußzeile abgeschnitten?

    Andernfalls dürfte das Schreiben nicht die Anforderungen an Geschäftsbriefe erfüllen (siehe [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]) und ist damit eine gute Grundlage für eine Abmahnung durch einen Mitbewerber (jeder Rechtsanwalt).

  8. #8
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Das Inkasso Unternehmen und die Verbindung zu Ideo-Labs besteht schon seit 2015

    Google weiss eine ganze Menge darüber zu berichten

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  9. #9
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Ja, dieses Inkassobüro und die Verbindung zu Ideo Labs ist lang bekannt.
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  10. #10
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    Und wenn ein Mahnbescheid an NICHT Deine Adresse und zu Händen Herrn MAX Max geht kannst du Dich sowieso entspannt zurücklehnen!
    „Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)

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