Hallo zusammen,

ich bekomme nach einem Reifenkauf über das Internet plötzlich Reklame per Mail.
Ich habe natürlich genau darauf geachtet, bloß keine Haken für irgendwelche Reklame zu setzen.

Auf meine Aufforderung hin, mir Datum meiner Anmeldung und das des OptIn zu nennen, kam folgende Antwort:
Unabhängig davon, ob eine Einwilligung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG vorlag, ist Ihnen sicher bekannt, dass E-Mails mit werbendem Charakter gemäß § 7 Abs. 3 UWG auch ohne Einwilligung des E-Mail-Empfängers versandt werden können. Bei der Versendung des Newsletters haben wir uns ausschließlich im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung bewegt.

Tatsächlich steht dort:
(3) Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn

1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,

Wer kann mir da näheres zu sagen ?