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Thema: Cold-Call 07031648261 (070316480): Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG, Böblingen

  1. #1
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    Standard Cold-Call 07031648261 (070316480): Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG, Böblingen

    hi

    Mich hat die Firma Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG angerufen. Die Anruferin sagte mir das sie "für den Turnverein Hebsack" anrufen würde :-()

    Sie wären beauftragt für den Turnverein Werbepartner zu finden. Für Logo, Flyer, Broschüre usw.

    Ein Vertreter sollte dann unverbindlich bei mir vorbeikommen.

    Inzwischen war der Vertreter da. Ich hatte ihm die Hauptrolle in meiner Filmreihe "Der Weg war Umsonst" reserviert. In dieser Folge hatte der dann mitgespielt ;-)

    Rainer

    PS: die Firma Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG ist hier im Forum nicht unbekannt:

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    Ein sehr interessanter Beitrag mit Hintergrundinformationen:

    Spiegel: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  2. #2
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    Standard

    hi

    Ich hab der Firma Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG, Böblingen einen T5F geschickt.

    In der dürftigen Antwort eines Anwalts steht u.A.:

    ... Vorab möchten wir Ihnen mitteilen, dass unserer Auftraggeberin gem. § 1 II Ziffer 3 BDSG nicht in den Anwendungsbereich des BDSG fällt ...
    :-()

    Rainer

  3. #3
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
    Also müsste die Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG demnach eine öffentliche Stelle sein, oder die Erhebung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Natürlich, alles klar.

    Ich gehe davon aus, dass der Landesdatenschutzbeaufragte denen das BDSG noch einmal erklären darf, oder?
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  4. #4
    Senior Mitglied
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    hi

    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Also müsste die Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG demnach eine öffentliche Stelle sein, oder die Erhebung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Natürlich, alles klar.

    Ich gehe davon aus, dass der Landesdatenschutzbeaufragte denen das BDSG noch einmal erklären darf, oder?
    Der Landesdatenschutzbeauftragte von BaWü hat die Sache schon auf dem Tisch. Ich denke da wird die Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG nun Nachhilfe in Sachen BDSG bekommen.

    Welche Rolle die Kanzlei "Willner Rechtsanwälte, Herrenberg" da spielt ist mir nicht klar.

    Anwälte sollte doch mit Fachkenntnis ihre Mandanten beraten. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

    Wie der Anwalt auf die Ansicht kommt das die Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG nicht in den Anwendungsbereich des § 1 II Ziffer 3 BDSG fällt ist mir rätselhaft.

    Vielleicht sollte sich die Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG einen anderen, meiner Ansicht nach besseren, Anwalt suchen?

    Rainer

  5. #5
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    Wie der Anwalt auf die Ansicht kommt das die Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG nicht in den Anwendungsbereich des § 1 II Ziffer 3 BDSG fällt ist mir rätselhaft.
    Der wird halt hoffen, dass er dich mit seltsamem Juristengeschwurbel und Paragraphen-Umherwerfen abwimmeln kann.
    Oder die Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG verarbeitet die Daten nicht "unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen", sondern malt die Telefoninerlisten mit der Hand aus dem Telefonbuch ab und tippt sie dann einzeln ins Telefon.

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  6. #6
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    hi

    Zitat Zitat von homer Beitrag anzeigen
    Der wird halt hoffen, dass er dich mit seltsamem Juristengeschwurbel und Paragraphen-Umherwerfen abwimmeln kann....
    da ist der an den Falschen geraten

    Die Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG, Böblingen darf jetzt das Juristengeschwurbel ihres Anwalts dem Landesdatenschutzbeauftragten erklären.

    Ich gehe davon aus das da dann der Anwalt auch wieder eingeschaltet wird.

    Zumindest die Anwaltsrechnung(en) dürften bei der Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG dann einen negativen Eindruck hinterlassen ;-)

    Rainer
    Geändert von rainer (17.03.2017 um 13:58 Uhr)

  7. #7
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    Das werden sie wohl leider nicht. Wahr hier nicht neulich ein Artikel verlinkt, dass diese Firmen mit jedem Werbe-Wagen in der Größnordnung mehrerer zehntausend Euro verdienen?

  8. #8
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen
    ...mit jedem Werbe-Wagen in der Größnordnung mehrerer zehntausend Euro verdienen?
    Da kann schon sein - aber jedes Verfahren verursacht Kosten, Ärger und unproduktive Arbeitszeit.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  9. #9
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    Zitat Zitat von homer Beitrag anzeigen
    Oder die Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG verarbeitet die Daten nicht "unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen", sondern malt die Telefoninerlisten mit der Hand aus dem Telefonbuch ab und tippt sie dann einzeln ins Telefon.
    Naja, es gibt auch nicht-elektronische Anlagen, die Daten verarbeiten können. Wenn man spitzfindig ist, fällt darunter auch ein Notizblock -> BDSG
    ____
    IANAL

  10. #10
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    So hat das ja seinerzeit die Fibafa betrieben, behauptet sie, mit der website [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (die gibt's auch heute noch, es ist auch noch derselbe Geschäftsführer Chr. D. - nur die Firma hat wieder mal gewechselt. Aktuell ist Betreiberin die Brackmann Media & Data Limited.

    Als nach Bimmelanrufen ein angeblich über playing24.de erteiltes Werbeeinverständnis gefä.. vorgelegt wurde, war man sich - als sich herausstellte, dass dem so nicht gewesen sein konnte - nicht zu schade zu behaupten:
    Die Gewinnspielbetreiberin F. GmbH & Co. KG habe im Hinblick auf die Unstimmigkeit hinsichtlich
    des Datums des Datenbankauszugs mitgeteilt, dass der Datensatz richtigerweise im Jahr
    2010 generiert worden sei. Die in dem benannten Gewinnspiel erhobenen Datensätze würden
    manuell aus der Datenbank in eine Excel-Liste abgetippt.
    Und aus einem Vertipper rühre es her, dass das alles nicht so gewesen sein kann, wie man behauptet hatte.

    LG Ulm, Beschluss vom 10.02.2012, Aktenzeichen: 3 O 299/09, Randziffer 28 nach Juris.

    Die Chuzpe, so etwas vor Gericht vorzutragen, muss man erst einmal haben.
    Geändert von radan (17.03.2017 um 15:23 Uhr)

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