und was bringt das? wieder einmal gar nichts! Die Bußgelder sind gering und der nicht umgesetzte Werbewiderspruch, nebenbei ein klarer DSGVO Verstoß, werden mit einem Bußgeld aus der Portokasse abgespeist. Telefonterror wie beschrieben stellt in meinen Augen einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar, aber die Gerichte sehen das wie immer anders. Am besten dürfte es sein man liefert seinen Werbewiderspruch beim Verantwortlichen direkt per Basalt Einschreiben ab. Sowas soll nach Angaben einiger Betroffener Wirkung gezeigt haben.
Lesezeichen