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Thema: www.gewinne-ein-iphone.de OLG München nimmt angeblichen opt-in nicht ab.

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard www.gewinne-ein-iphone.de OLG München nimmt angeblichen opt-in nicht ab.

    Es läuft, wie es regelmäßig läuft: Nach beanstandetem Werbeanruf wird flugs ein "opt-in" vorgelegt, die Betroffene Verbraucherin sagt, sie weiß leider nur nichts davon, dass sie auf der angegebenen Gewinnspielseite ein Werbeeinverständnis erklärt haben soll.

    Konkret geht es um die Seite gewinne-ein-ipone.de einer
    First Online Trading GmbH
    Geschäftsführer R. F.
    Tannenweg 13
    49545 Tecklenburg

    Das OLG München hat mir [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ], der Aussage des sauberen Geschäftsführers der First Online Trading GmbH keine überwiegende Glaubwürdigkeit zugebilligt, der behauptet hatte, das alles wäre über eine SMS verifiziert worden.

    Schon angesichts des Gewichts der Aussage der Zeugin W. kann der Senat nicht davon ausgehen, dass die Darstellung des Geschäftsführers der F. GmbH überwiegend wahrscheinlich zutreffend sei. Hinzu kommt, dass dieser ein wirtschaftliches Interesse an der Verwertung möglichst vieler Kontaktdaten hat und ihn dieses dazu bewegen kann, solche Daten auch außerhalb konkret erteilter Einwilligungen weiterzugeben; zu berücksichtigen ist insoweit, dass die Zeugin W. angegeben hat, an anderen Gewinnspielen teilzunehmen, so dass ihre Daten im Zusammenhang mit solchen Gewinnspielen bekannt geworden sein können.

    Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Glaubhaftmachungslage derart unsicher ist, dass der Senat nicht von der für die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit des beanstandeten Anrufs erforderlichen vorherigen Einwilligung ausgehen kann.
    (OLG München, Urteil vom 26. Januar 2017 – 29 U 3841/16 –, Rn. 36, juris)
    Als "Sponsoren" aktuelle angeführt:

    PhoneXL GmbH , Max-Högg-Str. 3, 86316 Friedberg (Verkauf von Mobilfunk-Laufzeitverträgen) und (Vermittlung und Verkauf von gesetzlichen Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen hierzu, für die Odecum GmbH, Max-Högg-Str. 3, 86316 Friedberg); DEV - Deutscher Energievertrieb, ein Produkt der ENERGYsparks GmbH , Max-Högg-Straße 3, 86361 Friedberg (Vermittlung und Verkauf von Energielieferverträgen für Gas/Strom); Eprimo GmbH , Flughafenstrasse 20, 63263 Neu Isenburg (Verkauf von Energielieferverträgen); innogy SE , Opernplatz 1, 45128 Essen (Verkauf von Energielieferverträgen); e:veen Energie eG , Hollerithallee 17, 30419 Hannover (Vermittlung und Verkauf von Energielieferverträgen); E WIE EINFACH GmbH , Salierring 47-53, 50677 Köln (Vermittlung und Verkauf von Energielieferverträgen); EnBW Energie Baden-Württemberg AG , Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe (Vermittlung und Verkauf von Energielieferverträgen); SG|Sales and Distribution GmbH , Carl-Bertelsmann-Straße 103, 33332 Gütersloh (Vermittlung und Verkauf von Energielieferverträgen); Neckermann Strom GmbH , Südportal 3 D, 22848 Norderstedt (Vermittlung und Verkauf von Energielieferverträgen);
    Die, so meine ich, crème de la crème.

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Standard

    Da sage ich doch mal vielen Dank. Schön immer wieder Bekannte zu treffen.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  3. #3
    Urgestein
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    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen
    Die, so meine ich, crème de la crème.
    Ja, bis auf wenige Ausnahmen "gute" Bekannte im cold-call-Geschäft.
    sastef

  4. #4
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard

    Die First Online Trading GmbH hat hier auch schon mehrere Treffer :-)
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

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