Kündigungsmaschen-Gangster beantragen typischerweise keine Mahnbescheide und gehen typischerweise auch nicht vor Gericht, vor allem nicht solche Firmen, die sich hinter Bürodienstleistern und Postfächern tarnen.
Du musst nur achtgeben, dass nicht der Oberstaatsanwalt eine Razzia bei dir veranlasst, vgl.
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].
Aber, im Ernst, der klagende Telefongangster, der muss wohl erst noch erfunden werden.
Aber, im Ernst, der klagende Telefongangster, der muss wohl erst noch erfunden werden.
Mahnbescheide kosten Geld, die in den Sand gesetzt sind ( mindestens 32€ )
wenn nicht geklagt und der Prozess gewonnen wird. Außerdem müßten sie ihre Anonymität aufgeben.
Daher sind ( gerichtliche im gelben Umschlag ) Mahnbescheide von Telefongangstern
praktisch nicht bekannt.
Lesezeichen