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Thema: 038166007268 angeblich 1&1

  1. #11
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Man möchte es kaum glauben... Schon nach fast 4 Monaten kam dann auch ein Zwischenbescheid vom Landesdatenschutzbeauftragten mit der Info dass die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen sei. 1&1 mache geltend, dass die Daten einem öffentlichen Register entommen worden wären... Ja zum Henker welchem denn?

    Und natürlich habe man Nachfragen - diese habe ich deutlich formuliert gleich an den LDSB gefaxt.
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  2. #12
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Der Landesdatenschutzheini kann keine Verstöße feststellen, da der Anruf ja an eine vermeindliche jur. Person ging (interessante Auslegung) und er habe die Löschung der Daten (das habe ich ja nicht gefordert) bei 1&1 veranlasst. Wobei 1&1 mir gegenüber ja argumentiert hatte sie hätten keine Daten gespeichert.
    Die Daten wären anscheinend aus firmenwissen.de geflossen. Eine definitive Bestätigung hierfür liegt mir nicht vor.
    Da muss ich dem Herrn Landesdatenschutzheini nochmal etwas arbeit auf den Tisch packen da folgende Antworten noch ausstehen:
    - Warum gab mir 1&1 abweichende Auskünfte (einmal lägen keine Daten vor, einmal hätten sie die Daten aus "öffentlichen Quellen")
    - Warum war die Auskunft von 1&1 mir gegenüber unvollständig ("öffentliche Quellen" sind keine genaue Herkunftsangabe)
    - Warum dauert die Bearbeitung einer derart anscheinend einfachen Anfrage 6 Monate
    - Wie will er sicherstellen, dass 1&1 nicht mehr anruft wenn die Daten gelöscht sind

    Weiterhin wurde firmenwissen.de heute von mir informiert da gem. ihrer AGB eine derartige Nutzung der Daten ausgeschlossen ist

    Weiterhin geht noch eine Beschwerde an die zuständige Wettbewerbszentrale, da der Zweck des Werbeanrufs (Verkauf einer Homepage) keinen Sachbezug zum orginären Zweck eines landwirtschaftlichen Betriebs hat
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  3. #13
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    So... nachdem mittlerweile die zuständige Wettbewerbszentrale und firmenwissen.de über den Sachverhalt informiert wurden ging heute nochmals ein detaillierts Schreiben mit 12 Punkten zur Beantwortung an den Landesdatenschutzbeauftragten. Eine so einfache Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz wie
    Auf firmenwissen.de wurden wohl falsche Daten eingetragen
    oder
    Eine Nutzung dieser Daten für einen Werbeanruf gegenüber einem vermuteten Gewerbetreibenden kann auf Art 6 Abs 1 lit. f. DS-GVO gestützt werden. Das Verfahren wird daher beendet.
    sage ich: Dies sind einfache Schutzbehauptungen um einen "lästigen Vorgang" vom Tisch zu bringen.

    Wenn 1&1 vermutet einen Gewerbetreibenden annzurufen und dann bei einer Privatperson landet ist es deren Risiko - nicht meines als Betroffener. Zumal aus dem Eintrag bei firmenwissen.de geschlossen werden kann dass es sich um eine natürliche Person handelt da der Zusatz einer Rechtsform wie z.B. GmbH oder oHG etc. bei jur. Personen i.d.R. fehlt.
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  4. #14
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    Landesdatenschutzbeauftragte sind unabhängig. Das ist für sie sehr erfreulich. Man kann deshalb gegen ihre verzögerte Tätigkeit oder Untätigkeit kaum etwas unternehmen, insbesondere kaum gegen ihre Entscheidung, ein Verfahren abzuschließen.
    Die bayerische Datenschutzbehörde z.B. gilt als "besonders energisch": Eine Eingabe von mir vom 22.12.2018 ist bisher weder bestätigt noch beantwortet worden.

  5. #15
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Momentan werden die Datenschutzbehörden mit Anfragen von Unternehmen und Vereinen bzw. Institutionen geflutet.
    Die versprochene Personalaufstockung hat nur teilweise stattgefunden, insbesondere vor dem Hintergrund der Besoldung dieser ausgeschriebenen Stellen wird man auch kaum Sachbearbeiter finden, welche sich für E8 bis E10 Entgeltstufe dort hinsetzen.
    Was sicher sinnvoll ist, sind entsprechende Anfragen per Fax zu stellen und nicht per E-Mail.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Insgesamt ist man wohl mit der Selbstverwaltung beschäftigt und der Umsetzung der eigenen Vorgaben, dass kann man zumindest aufgrund der ausgesprochenen Strafen vermuten.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  6. #16
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    hi

    Zitat Zitat von euregio Beitrag anzeigen
    Was sicher sinnvoll ist, sind entsprechende Anfragen per Fax zu stellen und nicht per E-Mail.
    warum?

    Rainer

  7. #17
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Zitat Zitat von euregio Beitrag anzeigen
    Was sicher sinnvoll ist, sind entsprechende Anfragen per Fax zu stellen und nicht per E-Mail.
    Diesen Kontaktweg habe ich in diesem Fall bei jeglichem Schriftverkehr von mir an den LDSB gewählt.

    Was ich an der ganzen Antworterei vom LDSB nicht verstehe:
    Er schrieb ja an mich:
    Eine Nutzung dieser Daten für einen Werbeanruf gegenüber einem vermuteten Gewerbetreibenden kann auf Art 6 Abs 1 lit. f. DS-GVO gestützt werden. Das Verfahren wird daher beendet.
    Wenn ich nun die DSGVO lese steht dort:
    Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
    Die Verarbeitung sit nur rechtmäßg, wenn mindestes eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
    ...
    f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    In wie fern kann bei einem Cold Call ein berechtigtes Interesse vermutet werden, zumal der Anruf ja auch wettbewerbswidrig gewesen wäre siehe z.B. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]:

    • Werbeanrufe an Geschäftsbetriebe sind nur dann zulässig, wenn der Gegenstand der Werbung in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Kernbereich der vom Adressaten ausgeübten Geschäftstätigkeit steht, und (!!!)
    • wenn ein konkreter Anlass dafür besteht, dass der Adressat mit dem Werbeanruf vermutlich oder tatsächlich einverstanden ist.


    Da eine Homepage nicht mit dem Kernbereich der ausgeübten Geschäftstätigkeit eines Landwirts steht, ist in meinen Augen die Aussage des LDSB falsch.
    Geändert von schara56 (07.03.2019 um 07:51 Uhr) Grund: Quote repariert
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  8. #18
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    Da eine Homepage nicht mit dem Kernbereich der ausgeübten Geschäftstätigkeit eines Landwirts steht, ist in meinen Augen die Aussage des LDSB falsch.
    Dann würde ich mit einer ausführlichen Begründung der Einstellung des Verfahrens widersprechen!
    „Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)

  9. #19
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Siehe mein Posting vom 24.02. Habe ich gemact
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  10. #20
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Nächste Runde.... Der DSB hat sich auf meine Nachfrage gemeldet.
    Die vorgelegte Auskunft von 1&1 erfülle nicht die Ansprüche der DSGVO. Diese Auskünfte lagen ihm seit dem ersten Schriftverkehr vor. Darauf dass die Auskünfte nicht nach DSGVO sind habe ich ihn bereits damals von meiner Seite aus hingewiesen.
    1&1 sei aufgefordert mir bis zum 31.03.2019 eine vollständige Auskunft zu erteilen. Dumm nur, dass er 1&1 eine Steilvorlage geliefert hat. Laut yeinem letzten Schreiben hat er 1&1 ja aufgefordert die Daten zu löschen. Wetten wedden angenommen was in def Auskunft stehen wird....
    Der Oberknaller: Die Aussage dass die Daten firmenwissen.de entnommen worden seien ist eine Vermutung von ihm...Er habe kein anderes "öffentliches Verzeichnis" mit einem derartigen Eintrag gefunden....
    Ich warte jetzt die finale Auskunft von 1&1 ab, danach geht eine Beschwerde über diesen Saustall und die Unfähigkeit dieses DSB an den Mjnisterpräsidenten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz als oberster Dienstherr.
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