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Thema: 038166007268 angeblich 1&1

  1. #21
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Und weiter geht es. Der Aufforderung des LDSB mir bis zum 31.93. Eine vollständige Auskunft nach DSGVO zukommen zu lassen ist 1&1 bis jetzt nicht nachgekommen. Ich gebe noch 3 Tage Karrenzzeit als mögliche Postlaufzeit, danach packe ich den Sachverhalt dem LDSB wieder auf den Tisch...
    Es ist unglaublich, dass sich so ein Vorgang nun schon 9 Monate zieht.
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  2. #22
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Dann dürfte das nett Ärger geben, im Schreiben um eine Prüfung der Angelegenheit nach Art. 83 bitten und darauf hinweisen das Betroffenenrechte verletzt wurden. Sowas ist immer ein Ansatz um da mächtig Druck zu geben. Am besten das Schreiben per Fax absenden und ggf. noch darauf hinweisen das es sich um eine mehrfache Anfrage handelte.-
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  3. #23
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Wie zu erwarten war hat bis heute 1&1 mir die vom LDSB mit Friststetzung 31.03.2019 geforderte Auskunft nach Art 15 DSG-VO nicht zukommen lassen.
    Somit bekommt der LDSB wieder ein Fax von mir mit dem Hinweis, dass 1&1 fahrlässig und vorsätzlich gegen Art. 12 (2) und (3), Art. 15, Art 58 (2) lit. c und Art. 83 (6) DSG-VO.
    Weiterhin zweifle ich hiermit die Befähigung des Datenschutzbeauftragten von 1&1 an seiner Aufgabe gerecht zu werden.
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  4. #24
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Grisu_LZ22 Beitrag anzeigen
    ...zweifle ich hiermit die Befähigung des Datenschutzbeauftragten von 1&1 an seiner Aufgabe gerecht zu werden...
    Zweifle die Befähigung lieber nur hier an, sonst bockt der DSB erst recht. Beschweren kannst du dich später immer noch.

    Wuschel
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  5. #25
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Soooo.... wieder ein Monat verstrichen in dem weder der LDSB der Bundeslander Rheinland-Pfalz auf meine letzte Beschwerde reagiert hat, noch hat 1&1 sich dazu herabgelassen mir endlich die mir zustehenden Auskünfte zu erteilen.
    Daher: erneutes Fax an den Herrn LDSB - mit dem kleinen Seitenhieb mir eine übergeordnete Stelle mitzuteilen, bei der ich die Beschwerde platzieren kann sofern mir die Informationen bis zm 15.05. (postalisch eingehend) vorliegen. Ja die Frist ist eigentlich zu knapp, aber 1&1 hat ja mittlerweile 9 Monate Zeit sich eine schöne Legende zu basteln und die mit dem ach-was-sind-wir-überarbeiteten Herrn LDSB abzustimmen.

    Das Kasperkino können die anderweitig machen - das nächste Schreiben geht dann wohl an den Ministerpräsidenten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz mit einer Beschwerde über die unfähige Datenschutzbehörde.

    Sowieso eine Frechheit zu schreiben: "Ich habe 1&1 aufgefordert Ihnen bis zum 01.04.2019 die geforderten Auskünfte zu erteilen. Sofern dies nicht erfolgt teilen Sie mir dies bitte mit"...
    Warum lassen die sich das nicht von 1&1 bestätigen dass diese der geforderten Informationspflicht nachgekommen sind und holen sich dann von mir zusätzlich die Bestätigung ein dass die mir zustehenden Informationen richtig und vollständig termingerecht übermittelt wurden...
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  6. #26
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    Heute erfolgte der Eingang eines auf den 29.04. datierten Schreibens dass man mein Schreiben vom 12.04. erhalten habe und jetzt weitere Schritte einleiten werde...
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  7. #27
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    Der Kommödie nächster Teil: Vom LDSB traf ein auf den 28.05. datiertes Schreiben ein. Zitat: "Der Verantwortliche habe nun versprochen die Auskunft zu erteilen...". Sofern ich binnen 4 Wochen nichts hören würde solle ich mich melden.
    Ich bin ja gespannt ob die Auskunft nun eintrifft und ob diese - so wie seit fast einem Jahr gefordert - eine vollständige Auskunft nach DSGVO ist...
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  8. #28
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    Abgesehen davon, hat die Behörde auch die Macht, die Auskunft direkt einzufordern und sie dann an Dich weiterzuleiten. Ist in meinen Augen nur Hinhaltetaktik, um einen großen Steuerzahler nicht zu verärgern.

  9. #29
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    Soo.. am 04.06.2019 wurde von 1&1 ein Einschreiben mit Rückschein an uns versendet . Unterzeichnet war dies vom Justiziar D.B.
    Inhalt war dass mit den Datenauskunftsbehörden erörtert wurde warum bis dato keine Datenauskunft erfolgt sei. Hintergrund sei, dass der betreffende Datensatz nicht Ihren Daten oder den von Ihnen angegebenen Daten entspräche (stimmt so nicht ganz) und keiner natürlichen Person zugeordnet seien. In meinen Augen steht diese Meinung auf sehr töneren Füßen.

    Der Eintrag sei tatsächlich aus firmenwissen.de entnommen worden. Ebenfalls seine die Daten am 02.07.2018 gesperrt und der Beschwerdeführer informiert worden (stimmt auch nicht - da habe ich die Auskunft erhalten es lägen keine Daten vor).

    Da ich ein lieber Mensch bin weise ich den Herrn Justitiar nochmals dezent darauf hin, dass es sich:
    - um eine selbständige nat. Person und nicht um eine jur. Person handelt - dies lässt sich auch aus den vorgelegten Daten entnehmen
    - in dem Datensatz personenbezogene Daten nämlich Nachname, Vorname, vollständige Anschrift, priv. Telefonnummer der betroffenen Person verwendet und gespeichert sind
    - in dem Datensatz personenbezogene Daten von mir, nämlich Nachname, vollständige private Anschrift, private Telefonnummer, gespeichert und verarbeitet werden
    - dass bei selbständigen nat. Personen die Vorschriften der EU-DSGVO analog nat. Personen gelten

    Da ich ja wohlwollend davon ausgehe dass dann der Anruf an eine jur. Person ging kann mir 1&1 bestimmt eine Werbeerlaubnis vorlegen. Oh - wir sind ja keine Kunden von 1&1... Dann kann 1&1 bestimmt fundiert darlegen wie sie mit dem Urteil BGH, Az: I R 75/06 vom 17. Juli 2008 konform gehen:

    • Werbeanrufe an Geschäftsbetriebe sind nur dann zulässig, wenn der Gegenstand der Werbung in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Kernbereich der vom Adressaten ausgeübten Geschäftstätigkeit steht, und (!!!)
    • wenn ein konkreter Anlass dafür besteht, dass der Adressat mit dem Werbeanruf vermutlich oder tatsächlich einverstanden ist.
    Geändert von Grisu_LZ22 (14.06.2019 um 09:31 Uhr)
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  10. #30
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    Update:
    Und ich dachte schon ich hätte in dem ganzen Theater den Kürzeren gezogen. Weit gefehlt. Kommt doch heute eine nette E-Mail von der BNetza:
    Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt und angezeigt, dass Sie ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken angerufen und daher durch Telefonwerbung belästigt wurden.

    Auch aufgrund Ihrer Beschwerde hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren gegen die 1&1 Telecom GmbH eingeleitet und ein Bußgeld in Höhe von 95.000 Euro verhängt. Die verhängte Geldbuße ist rechtskräftig.
    Besonders der Satz: Die verhängte Geldbuße ist rechtskräftig assoziiert, dass hier doch einiges im Argen war...
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