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Thema: e:veen Energie eG hat Insolvenzantrag gestellt

  1. #71
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    hi

    Zitat Zitat von Schnabelland Beitrag anzeigen
    Auch ich habe versucht, "Neukundenboni" zu vermeiden, bin aber dann beinahe in die Falle "Neukundenkonditionen" getappt... Und die funktioniert so: Man offeriert wirklich günstige Tarife, sogar mit einjähriger (eingeschränkter) Preisgarantie. Kurz vor Ablauf des ersten Jahres kommt dann die Preiserhöhung - in meinem Fall starke 30% beim Verbrauchspreis und stolze 50% bei der Grundgebühr! Habe natürlich sofort gekündigt, ...
    BEV?

    wieso vorzeitig kündigen? Da verliert man einen Bonus.

    Die können nicht gegen ihren eigenen Vertrag verstossen. Die Preisgarantie gilt im ersten Jahr. Basta.

    Bei mir ist das auch so. Deftige Preiserhöhung. Ich hab nicht gekündigt sondern denen mitgeteilt das sie sich gefälligst an den Vertrag halten müssen. Wurde mir dann auch schriftlich bestätigt.

    Meine Kündigung zum Ablauf des ersten Jahres ist logischerweise auch schon raus. Den Bonus nehm ich damit noch wie vorgesehen und vertraglich vereinbart mit.

    Das mit der nicht vertragsgemässen Preiserhöhung hat System. Die spekulieren u.A. damit das mit einer vorzeitigen Kündigung sie den Bonus nicht bezahlen müssen. Aber da haben die sich beim mir verrrechnet ;-)

    Rainer

  2. #72
    Kaiser von Schnabelland Avatar von Schnabelland
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    hi


    BEV?

    wieso vorzeitig kündigen? Da verliert man einen Bonus.

    Die können nicht gegen ihren eigenen Vertrag verstossen.
    Die Preiserhöhung sollte unmittelbar nach Ablauf des ersten Jahres (also vertragsgerecht) wirksam werden, und ich hab natürlich zu genau diesem Zeitpunkt gekündigt. Bonus-verlieren war sowieso nicht, da ich ja nie einen Vertrag mit Bonus hatte (wohl aber mit günstigen "Neukundenkonditionen", von denen ich jedoch nichts wusste - auch die Homepage des Anbieters war auffällig verwirrend gestaltet, so dass man im Unklaren darüber gelassen wurde, dass man einen Vertrag zu "Neukundenkonditionen" hatte, es aber auch noch andere teurere Tarife gibt). Die haben halt drauf spekuliert, dass die meisten Kunden die Erhöhung nicht wahrnehmen oder vergessen zu kündigen und dann ab dem 2.Jahr deftige 40% mehr zahlen.
    Meine Baits:

    1.) Mariam Abacha und Charles Soludo in einem Bait - Baiting-Spaß für fast ein Jahr!
    Baiting-Charakter: Sir Wuschel Schnabeltier, Kaiser von Schnabelland

    2.) Frau Kabila und ihr Sohn(??) Emma - und meine EUR 15.000,--, die ich in Madrid bezahlt habe
    Baiting-Charakter: Sadistis Mausoquelis, Direktor der OMEC (Organization of Mouse-Oil Exporting Countries)

    3.) Kurzbait: Abubaka Yaya und sein Anwalt Dr. Temba Peter - das Treffen am Flughafen Heathrow.

  3. #73
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    hallo,

    Zitat Zitat von Schnabelland Beitrag anzeigen
    Die Preiserhöhung sollte unmittelbar nach Ablauf des ersten Jahres (also vertragsgerecht) wirksam werden, und ich hab natürlich zu genau diesem Zeitpunkt gekündigt.
    aha

    dann passt es ja

    bei mir (mit der BEV) war das anders. Da kam eine vorzeitige Preiserhöhung innerhalb des ersten Jahres. Da wäre eine Kündigung zum Zeitpunkt der Preiserhöhung doof gewesen.

    Rainer

  4. #74
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    Neuigkeiten

    903 IN 381/18 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der e:veen Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020), vertr. d.: Dieter Carstens, Bünteweg 49a, 30559 Hannover, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

    Amtsgericht Hannover, 22.03.2019
    Cape Town

  5. #75
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Cape Town Beitrag anzeigen
    903 IN 381/18 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der e:veen Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020), vertr. d.: Dieter Carstens, Bünteweg 49a, 30559 Hannover, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
    Im Klartext: es ist gerade genug Geld da, um das Verfahren zu zahlen. Sonst gibt's wahrscheinlich nichts.

    Wuschel
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  6. #76
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    Wir erinnern uns an die vollmundige Stellungnahme von Insolvenzverwalter Prof. Dr. Römermann auf der Site von [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]:
    Und was ist mit den Dienstleistern und damit einem Teil der Gläubiger?

    Römermann: „Ich bin ein Freund klarer Worte: Eine Insolvenz ist immer mit Einschränkungen verbunden. Persönlich setze ich mich dafür ein, dass alle Gläubiger eine möglichst gute Quote erhalten. Und so wie es ausschaut, wird auch Erkleckliches übrigbleiben. Was übrigens auch daran liegt, dass das Verfahren frühzeitig gestartet wurde und nicht, wie in vielen anderen Fällen, wenn schon alles zu spät ist.“
    Ich habe den Eindruck gewonnen, aber das ist wahrscheinlich meinem beschränkten Verstand geschuldet, dass in derlei Insolvenzverfahren viel, viel Aufwand betrieben wird - und das, was noch an Substanz da ist, in den großen Taschen der Insolvenzverwalter landet.
    Gem. §§ 209, 54 InsO werden (neben den Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren) vorrangig die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters bezahlt.

  7. #77
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen
    Gem. §§ 209, 54 InsO werden (neben den Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren) vorrangig die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters bezahlt.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    § 2 Regelsätze
    Nicht schlecht...

  8. #78
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Vor Jahren machte ein langjähriger Auftraggeber von mir Pleite. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ging nicht, er musste letzten Endes zusperren.

    Es gab 120.000 € zu verteilen. Davon bekamen 80.000 € Gericht und Insolvenzverwalter. Ohne Insolvenz hätte er sich wahrscheinlich sanieren können, aber eine Strafe wegen Insolvenzverschleppung riskiert.

    Die Insolvenzordnung ist noch nicht der Weisheit letzter Schluss.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  9. #79
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    Kennt ihr das Gedicht vom Bauern und vom Advokaten?

    Der Bauer: Aus Nichts wird Etwas hier bei mir, bei ihm aus Etwas Nichts!

  10. #80
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Da der Insolvenzverwalter ja ein Eigeninteresse hat eine hohe Masse zu verteilen und Gelder einzutreiben, kann das gerade für hartnäckige Gläubiger zur bösen Falle werden. Immer dann wenn der Insolvenzverwalter Gläubigerbevorzugung in den Raum stellt. Wer also hinter dem Geld her ist und ggf. persönlich Gelder einfordert und bekommen hat, der zahlt später drauf. Dieser Paragraph 133 der Insolvenzordnung ist eine Frechheit. Dadurch wird insbesondere bei Handwerkern und anderen Insolvenzbeteiligten die Gefahr größer neben dem Verlust durch die Insolvenz auch noch weitere Kosten aufgebürdet zu bekommen, nämlich die aus erbrachten und bereits gezahlten Leistungen. Komisch nur das nie Banken unter den Gläubigern sind, welche zur Kasse gebeten werden. Die Bank verleibt sich ja in der Regel gerne Sicherheiten ein oder lässt sich Forderungen übertragen. Hier klagen die Insolvenzverwalter erst gar nicht.... bemerkt jemand den Fehler? [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

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