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Thema: 0711-2117575 07112117575 Mahngericht Stuttgart

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  1. #1
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    Standard 0711-2117575 07112117575 Mahngericht Stuttgart

    Das "Mahngericht Stuttgart" ruft mit Wählcomputer wegen angeblicher Pfändung an. Als, wie gewünscht, auf "1" gedrückt wird, hat der dann das Gespräch übernehmende angebliche Justizbeamte auch eine "Akte" mit dem Namen des Angerufenen zur Hand. Wohl eher einen Datensatz, den er aus dem Bosporus gefischt hat. Der Herr hat auch keinen schwäbischen Akzent, vielmehr klingt er eher weiter südöstlich. Legt dann aber auf.
    Schade, jetzt wird hier wohl alles weggepfändet. Oder auch nicht.
    Dann ruft, nach gleichem Muster, direkt auch noch eine Frau "Lutz vom Mahngericht Stuttgart" an, auch der verschlägt's dann gleich nach der Begrüßung die Sprache.
    Mir scheint, die "Justiz" ist dort erheblich überlastet. Vielleicht müssen die so viele Arschlöcher verarzten, die Telefonbetrug versuchen, dass sie, die Pfändungssachen betreffend, keine Zeit mehr haben.

  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen
    Das "Mahngericht Stuttgart" ruft mit Wählcomputer wegen angeblicher Pfändung an.
    Aus der Mottenkiste geholt. Bißchen modifiziertes Drohmärchen mit "Amtsgericht Stuttgart" anno 2012
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  3. #3
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    "Amtsgericht Stuttgart" anno 2012
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    Die Nummer (0711)921-0 ist sogar echt, die weiter oben genannte gehört der Fa. Breuninger. Vielleicht hat man dort eine Idee, welcher geschasste Mitarbeiter auf Abwege geraten sein könnte?
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  4. #4
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Die Nummer (0711)921-0 ist sogar echt
    Die Manipulation der Infrastruktur geht sogar so weit, dass Fangschaltungen tatsächlich den Inhaber der angezeigten Nummer ermittelt haben. In einem Fall rief angeblich das Amtsgericht Stuttgart mit angezeigter Rufnummer des AG Stuttgart an, weil ich einen Mahnbescheid abwenden könne, wenn ich ein Abo abschliesse. Die Fangschaltungsauswertung ergab, dass die "gefangene" Rufnummer tatsächlich dem AG Stuttgart gehörte.

    In mehreren anderen Fällen wurden Nummern gefangen, die von der BNetzA noch nicht einmal an irgendeinen Provider zugeteilt waren.

    Wir reden hier also von einem Potential, das sämtliche Terrorismusbekämpfungsansätze zunichte macht.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  5. #5
    Senior Mitglied
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    hi

    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Die Manipulation der Infrastruktur geht sogar so weit, dass Fangschaltungen tatsächlich den Inhaber der angezeigten Nummer ermittelt haben. In einem Fall rief angeblich das Amtsgericht Stuttgart mit angezeigter Rufnummer des AG Stuttgart an, weil ich einen Mahnbescheid abwenden könne, wenn ich ein Abo abschliesse. Die Fangschaltungsauswertung ergab, dass die "gefangene" Rufnummer tatsächlich dem AG Stuttgart gehörte.

    In mehreren anderen Fällen wurden Nummern gefangen, die von der BNetzA noch nicht einmal an irgendeinen Provider zugeteilt waren.

    Wir reden hier also von einem Potential, das sämtliche Terrorismusbekämpfungsansätze zunichte macht.
    und die Möglichkeit das in Zivilprozessen die Auswertungen der Fangschaltungen angezweifelt werden

    Dieses Beweismittel ist dann verbrannt und wertlos :-(

    Rainer

  6. #6
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    und die Möglichkeit das in Zivilprozessen die Auswertungen der Fangschaltungen angezweifelt werden
    Auch in Strafprozessen. Was noch wesentlich gravierender wäre.
    Investi
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  7. #7
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Der natürliche Ansprechpartner findet sich auf der Lobbyliste des Deutschen Bundestages unter Lfd.Nr.: 736 (Call Center Verband Deutschland e.V.).

  8. #8
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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