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Thema: auf heise.de: Unerlaubte Telefonwerbung nimmt zu

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard auf heise.de: Unerlaubte Telefonwerbung nimmt zu

    hi

    Sie sind nicht nur unerbeten, sondern häufig verboten: Anrufe, in denen Firmen für Produkte und Dienstleistungen werben. Häufig kommen Kaufverträge zustande
    => [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Ob die cold calls wirklich so stark gestiegen sind, läßt sich aus diesen Zahlen nicht zweifelsfrei ableiten. Das Problem soll nicht verharmlost werden aber die Steigerung um ca 10% der Beschwerden kann z.T auch auf das gestiegene Bewußtsein und Bereitschaft sich zu beschweren der Mitbürger gegenüber cold calls zurückzuführen sein.
    Naturlich sieht die Werbewirtschaft anders
    Die Werbewirtschaft hat eine andere Erklärung: Dass man sich überhaupt per Beschwerde gegen Anrufe wehren könne, sei deutlich bekannter geworden, sagt K. H-von H. vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), dort zuständig für Recht und Werbepolitik.
    Ganz von der Hand zu weisen ist es nicht.

  3. #3
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Als so um 2010-2012 die Gewinnspielmafia strafrechtlich dezimiert wurde, gab es einen deutlichen Einbruch bei den Cc-Anrufen. Nach meinem Eindruck von den Postings hier im Telefonspam-Thread wird es seit einigen Jahren wieder mehr, ohne allerdings die Zahlen aus der Hochblüte der Gewinnbimmler zu erreichen. Der Anstieg liegt wohl zum größten Teil an den unseriösen Vermarktungsmodellen der "Billig" - Stromanbieter. Zur Zeit wohl mit weitem Abstand am lästigsten und weiter im Zunehmen.
    Goofy
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  4. #4
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    Ob das jetzt zugenommen oder abgenommen hat, lässt sich auf eine sehr einfache, und IMHO auch statistisch verlässliche, Art ermitteln. Indem man mal die Beschwerden bei Tellows auswertet. Dort sind für die gängigen Spam-Rufnummern "Krankenakten" über mehrere Jahre hinweg abzurufen.

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Ob die Anrufe zunehmen oder weniger werden an Hand der Beschwerdezahlen festzumachen ist sicher nur ein Weg. Interessanter wäre es vielleicht einmal klar aufzulisten welche Unternehmen in welcher Form beteiligt sind und endlich mal die vorhandenen Gesetze anzuwenden. Es ist doch unbestritten, dass die Black Society der Callcenter Daten in diversen Fällen aufbereitet und wiederverwertet. Konkret heißt das doch, das die Angerufenen mehrfach belästigt werden durch die Verwendung des Datensatzes und die Dialer mit diesen Daten gefüttert werden. Ob eine Bundesnetzagentur dann Bußgelder verhängt ist meist ein Glücksspiel, da zum einen die Höhe nicht unbedingt im Verhältnis zum zu erwartenden Gewinn steht und anschließende Verfahren vor einem Amtsgericht Bonn immer noch Hoffnung bieten den Betrag zu "drücken", auf der anderen Seite kaum die Gewinnabschöpfung für ein derartiges Verhalten angewendet wird. Würde das gemacht und würden insbesondere einmal die Mitverantwortlichen "Agenturen und Lead-An und Verkäufer" wegen Datenhehlerei angeklagt, dann würde das Geschäftsmodell sehr schnell wackeln. Ein Vorstand eines Stromanbieters der persönlich wegen des Ankaufs von auf dieser Art erworbenen Vertragsdaten in die Haftung genommen wird, dürfte sich 3 mal überlegen ob er derartige Vertriebsmethoden billigt. Letztlich hat auch das Beispiel der Stadtwerke Pforzheim gezeigt, dass sich ein derartiges Geschäftsgebahren auch wirtschaftlich nicht auszahlt. Die Herrschaften dort haben ja die Quittung für die Anrufe in Form eines massiven Bilanzverlustes erhalten. Aber auch Firmen wie Dinner for Dogs und andere werden sich wohl massiver Gegenwehr der Verbraucher erfreuen. Wichtig wäre die Vollhaftung des letztlichen Nutznießers gegenüber den Verbrauchern festzuschreiben und auch die Pflicht auf Schadenersatz dort anzusiedeln. Aus der Türkei oder dem Kosovo / Marokko jemals Geld zu erhalten ist eine Utopie, jedoch wäre eine bei den Stromkonzernen angesiedelte Haftung durchaus für die Betroffenen vielversprechend. Hinzu kommt ebenfalls das ja häufig Beleidigungen ausgesprochen werden bzw. unfreundlich bei Ablehnung reagiert wird. Auch hier sollte dann das Prinzip der Beweislastumkehr gelten und die Firmen darlegen müssen, wer hier für sie angerufen hat und wer der Vermittler mit Geschäftssitz in der EU ist, ansonsten sollten sie haften.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  6. #6
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Meine persönliche Statistik der letzten 3 Jahre zeigt eine auffällige Häufung von Mai bis Oktober 2017. Ein Vergleich der Zahlen von 2016 mit 2018 zeigt eine deutliche Abnahme in 2018. Allerdings bin ich den professionellen Stromverkäufern auch durch deutliche Ablehnung aufgefallen und mein Hund ist inzwischen verstorben.

  7. #7
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Der Anstieg liegt wohl zum größten Teil an den unseriösen Vermarktungsmodellen der "Billig" - Stromanbieter. Zur Zeit wohl mit weitem Abstand am lästigsten und weiter im Zunehmen.
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    Besonders hart bestrafte die Bonner Behörde zwei Unternehmen, die das Maximalbußgeld von je 300.000 Euro aufgebrummt bekamen.
    Solch "drakonische" Strafen schrecken die Bimmler wohl kaum ab...

  8. #8
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Die drakonische Strafe ist noch nicht fix. Es kann noch Einspruch am AG Köln eingelegt werden.
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  9. #9
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    @Euregio

    Nicht nur +1
    +10

    Vieles ist leider schwer umsetzbar.

    Wenn ein LKW erwischt wird, wo die Ladehöhe höher ist, setzt es sofort eine Gewinnabschöpfung. Nur wie will man das bei einem Cold Call machen. Aufnehmen darf man das nicht. Und die Chance, dass die aus Versehen bei einem Organ der Rechtspflege anrufen, geht mit Sicherheit gegen 0.

    Zitat Zitat von Euregio
    Wichtig wäre die Vollhaftung des letztlichen Nutznießers gegenüber den Verbrauchern festzuschreiben und auch die Pflicht auf Schadenersatz dort anzusiedeln
    Ich habe mal solch einen letztlichen Nutznießer bei einem Landesdatenschutzbeauftragten verpetzt. Die haben sich rausgeredet, sind den Nachweis der Zustimmung zur Kontaktaufnahme schuldig geblieben. Und die Wattestäbchenarmee des Datenschutzbeauftragten hat nur mit der Schulter gezuckt.

    Beleidigt wurde ich auch schon. Aber was nutzt es wenn die Nummer gespooft ist und man keinen Zeugen für die Beleidigung zur Hand hat. Am Ende sagen die letztlichen Nutznießer: "Die haben nicht in unserem Auftrag angerufen." Diesen Fall hatte ich auch schon, habe aber dann von der Gesellschaft bei der ich war, in deren Auftrag angeblich angerufen wurde, für die Unannehmlichkeiten eine Gutschrift bekommen. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Und so lange willfährige Amtsgerichte die von der Bundesnetzagentur verhängten Bußgelder auf einen lächerlichen Betrag reduzieren wird sich auch nicht viel ändern.
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