Japp. Ohne a) bleibt es beim Zirkelschluss. Und bei b) wird der Nachweis schwierig, wenn es nicht wiederholt wird. Aber da läuft die Aufnahme schon...

offtopic:
In eine ähnliche Problematik läuft man beim Anrufbeantworter hinein. Da muß in der Gesamtschau der Umstände der Anrufer rechtzeitig den Entschluß fassen (und umsetzen) können, aufzulegen. Ansonsten gibt es eine rechtswidrige Aufzeichnung.
Wie ein etwaige Datenschutzerklärung dabei aussehen könnte, wüsste ich auch nicht