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Thema: BNetzA verhängt 300.000,00 € Bußgeld gegen ENERGYsparks GmbH

  1. #1
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    Standard BNetzA verhängt 300.000,00 € Bußgeld gegen ENERGYsparks GmbH

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    Die Bundesnetzagentur hat gegen die ENERGYsparks GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Über 6.000 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über das Unternehmen beschwert, das für einen Wechsel des Strom- bzw. Gasversorgers geworben hat. Die Anrufe erfolgten ohne die Zustimmung der Betroffenen und sind daher rechtswidrig.

    ""Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat"", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und ergänzt: ""Wir gehen konsequent gegen Täter vor, die auf Kosten von Verbrauchern verbotene Vertriebsmethoden einsetzen. Diese Unternehmen müssen mit hohen Geldbußen rechnen"".
    Mehrere Tausend Beschwerden bei der Bundesnetzagentur

    Die ENERGYsparks GmbH hatte unter Nennung der unternehmenseigenen Marke „Deutscher Energievertrieb“ für einen Wechsel des Energielieferanten geworben. Obwohl die Bundesnetzagentur das Unternehmen mehrfach angehört hat, gingen auch weiterhin Verbraucherbeschwerden zu rechtswidrigen Anrufen des Unternehmens ein.
    6.000 Beschwerden - da darf man man hochrechnen, wieviele tatsächlich angerufen wurden.
    Und davon ausgehen, dass das AG Bonn das Bußgeld brav auf 500,00 € herunterkorrigieren wird.

    Laut Impressum der Website der

    DEV – Deutscher Energievertrieb
    ENERGYsparks GmbH
    Max-Högg-Straße 3
    86316 Friedberg

    vertreibt man dort i.Ü.: e.on, innogy, e wie einfach ("wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben")
    Geändert von radan (10.12.2018 um 17:01 Uhr)

  2. #2
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen
    ..
    Und davon ausgehen, dass das AG Bonn das Bußgeld brav auf 500,00 € herunterkorrigieren wird.
    ..
    Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht, ist bei der Summe von 300 k€ das AG nicht unterprivielgiert? Sollte das nicht zum LG oder OLG gehen?
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
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    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  3. #3
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    § 68 OwiG: (1) 1Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat. 2Der Richter beim Amtsgericht entscheidet allein.

    Und zuständige Behörde ist die BNetzA, § 20 UWG

  4. #4
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Danke für die Erklärungen
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
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  5. #5
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]hat für die GF ein interessantes Netzwerk.
    ____
    IANAL

  6. #6
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Scheint die nicht zu beeindrucken:
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    Anrufer noch aktiv?
    Übrigens: Während wir diesen Artikel geschrieben haben, ging ein Anruf von genau dieser
    "Deutschen Energievertrieb" ein....
    Absender der Rufnummer war eine sehr lange Rufnummer aus Frankfurt, die 069 348798135..

    Im Internet ist die Rufnummer in einschlägigen Telefonspam-Portalen bereits als "nervig" bekannt.

  7. #7
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Auf den Tag der rechtskräftigen Gültigkeit eines der Bußgelder aus 2016, 2017 oder 2018 nehme ich keine Wetten entgegen.
    Wer weiss, ob ich das noch erlebe.

  8. #8
    Deekaner Avatar von deekay
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    Angeblich sei das Unternehmen ja selber Opfer. Die übliche Masche....
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  9. #9
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    Energysparks-Anwalt Votteler betonte, das Unternehmen „ist selbst Opfer unlauterer Machenschaften. Unseriöse Wettbewerber führen Telefonate zum Abschluss von Energielieferverträgen im Namen meiner Mandantin durch.“ Energysparks mahne Wettbewerber ab „und setzt sich mittels Strafanzeigen wegen Kennzeichenmissbrauchs zur Wehr“.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Ja, klar. Und die Verträge, die dann so zustandegekommen sind, wurden auch immer schön abgewiesen.

  10. #10
    Deekaner Avatar von deekay
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    Wenn Sie von uns angerufen wurden und entweder Ihr telefonisches Werbeeinverständnis widerrufen möchten oder das Gefühl haben, dass wir Sie unberechtigterweise angerufen haben, können Sie Ihre Daten unkompliziert für Werbezwecke bei uns sperren lassen.
    Bullshit!

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Die Datenschutzerklärung ist unzureichend

    Und die wollen Opfer sein?

    Bullshit!
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

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