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6.000 Beschwerden - da darf man man hochrechnen, wieviele tatsächlich angerufen wurden.Die Bundesnetzagentur hat gegen die ENERGYsparks GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Über 6.000 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über das Unternehmen beschwert, das für einen Wechsel des Strom- bzw. Gasversorgers geworben hat. Die Anrufe erfolgten ohne die Zustimmung der Betroffenen und sind daher rechtswidrig.
""Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat"", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und ergänzt: ""Wir gehen konsequent gegen Täter vor, die auf Kosten von Verbrauchern verbotene Vertriebsmethoden einsetzen. Diese Unternehmen müssen mit hohen Geldbußen rechnen"".
Mehrere Tausend Beschwerden bei der Bundesnetzagentur
Die ENERGYsparks GmbH hatte unter Nennung der unternehmenseigenen Marke „Deutscher Energievertrieb“ für einen Wechsel des Energielieferanten geworben. Obwohl die Bundesnetzagentur das Unternehmen mehrfach angehört hat, gingen auch weiterhin Verbraucherbeschwerden zu rechtswidrigen Anrufen des Unternehmens ein.
Und davon ausgehen, dass das AG Bonn das Bußgeld brav auf 500,00 € herunterkorrigieren wird.
Laut Impressum der Website der
DEV – Deutscher Energievertrieb
ENERGYsparks GmbH
Max-Högg-Straße 3
86316 Friedberg
vertreibt man dort i.Ü.: e.on, innogy, e wie einfach ("wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben")
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