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Thema: SG Sales and Distribution GmbH: Erneutes Höchstbußgeld wg. unerlaubter Telefonwerbung

  1. #1
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    Standard SG Sales and Distribution GmbH: Erneutes Höchstbußgeld wg. unerlaubter Telefonwerbung

    hi

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    Erneutes Höchstbußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

    Präsident Homann: "Gehen konsequent gegen unerlaubte Telefonwerbung vor"

    Erscheinungsdatum 18.12.2018

    Die Bundesnetzagentur hat gegen das Callcenter-Unternehmen SG Sales and Distribution GmbH ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro verhängt. Über 1.400 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über das Unternehmen beschwert, das telefonisch für Strom- und Gaslieferverträge verschiedener Energieversorger geworben hatte. Die Anrufe erfolgten ohne Zustimmung der Betroffenen und sind daher rechtswidrig.

    "In diesem Monat haben wir zwei Großverfahren gegen Intensivtäter aus der Energiebranche mit Höchstbußgeldern abgeschlossen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und ergänzt: "Dieses konsequente Vorgehen gegen Täter, die Verbraucher unerlaubt zu Werbezwecken kontaktieren, werden wir weiter fortsetzen".

    Irreführung der Verbraucher

    Im aktuellen Fall wog insbesondere die manipulative Gesprächsführung der Anrufer schwer. Häufig stellten sich die Anrufer als angeblich „unabhängige Tarifoptimierer“ vor. In den Gesprächen gaben sie den Verbrauchern oft unwahre oder irreführende Informationen zur Entwicklung der Energiepreise, um sie von der dringenden Notwendigkeit einer Anpassung ihrer aktuellen Verträge zu überzeugen.

    Teilweise gaben sich die Anrufer sogar gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Verbraucher aus, um sich deren Vertrauen zu erschleichen. Auf diese Weise versuchten sie, den Betroffenen die Zähler- oder Kundennummer zu entlocken und sie zu einem Tarif- oder Vertragswechsel zu bewegen. Mitunter traten die Anrufer auch als Mitarbeiter einer Behörde, z.B. einer fiktiven „Deutschen Stromoptimierungsbehörde“ oder gar als Vertreter der Bundesnetzagentur auf.

    Mithilfe dieser Gesprächstaktiken verschleierten die Mitarbeiter des Unternehmens das eigentliche Ziel der Anrufe – den zielgerichteten Vertrieb von Energielieferverträgen ihrer eigenen Vertragspartner.

    Einigen Verbrauchern wurde im Anschluss an das Telefonat ein Vertragsschluss unterstellt. Entweder war es nach den glaubhaften Angaben der Verbraucher gar nicht zu einem Vertragsschluss gekommen oder die Betroffenen hätten diesen ohne die wahrheitswidrigen Aussagen der Callcenter-Mitarbeiter nie abgeschlossen. Einen wirtschaftlichen Schaden konnten die Betroffenen nur abwenden, indem sie nach der unerwarteten Übersendung von Vertragsunterlagen einen Widerruf erklärten.

    Aggressive Gesprächsführung und Telefonterror

    Die Callcenter-Mitarbeiter traten zudem in vielen Fällen aggressiv und unfreundlich auf. Zum Teil griffen sie die Verbraucher massiv verbal an und beleidigten sie. Zudem erfolgten die Anrufe bei vielen Verbrauchern in einer unerträglich empfundenen Häufigkeit. Dabei ignorierten die Anrufer auch in den Telefonaten erklärte Anrufverbote; im Nachgang erfolgten weitere unerlaubte Kontaktaufnahmen.

    Homann: "Dass das Callcenter mittels Belästigung und Täuschung agierte und zudem auch noch versuchte, Verbrauchern mittels unlauterer Methoden eigentlich nicht gewollte Vertragsabschlüsse zu unterstellen, zeigt die besondere Schwere des Falles".

    Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Standard

    Hat mir die BNetzA heute auch geschrieben.

    Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
    Das AG Bonn wird die Geldbuße schon in bewährter telefonspamerfreundlicher Manier kräftig runterschrauben oder der Laden meldet fix Insolvenz an...
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