Es gibt ein Urteil aber nicht von einem Gericht in einer Verhandlung
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Der Richter war im vorliegenden Fall nur "Vollstrecker" der Vorwürfe der StA ....
Legt der Angeschuldigte jedoch keinen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, so wird dieser als ein rechtskräftiges Urteil angesehen und ist somit vollstreckbar.
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