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Seltsam ist, dass das Amtsgericht dieses Verfahren so lauthals verkündete,
dass es durch die deutsche Presse schwirrte. Amtsgerichte pflegen normalerweise
sich nicht so "publikumswirksam" zu äußern.
Ob da besonders interessierte Zuschauer im Gerichtssaal anwesend waren...
Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...
Einen Strafbefehl annehmen hindert doch nicht selber einen Strafantrag zu stellen?
Die Frage nach der Zulässigkeit des cold-calls wurde doch offensichtlich überhaupt nicht diskutiert.
Sorry aber das Ganze sieht für mich schon sehr merkwürden aus...
Warum diese Frau ganz alleine auf dem Gerichtsflur plötzlich Angst vor der eigenen Courage bekommen hat, können wir heute leider nur noch vermuten.
Wahrscheinlich hat der CC-Betreiber mit seiner Familie vom Balkan entsprechend Druck aufgebaut damals
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
Der Vorgang ist dubios. Die Beklagte hat Widerspruch erhoben.
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Ein Anwalt scheint nicht hinzugezogen worden sein. Laut den Berichten hat das Gericht
die Beweislage nicht geprüft:
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Damit ist es zu keiner Hauptverhandlung gekommen, in der ein Richter irgendetwasDie Beschuldigte legte zunächst Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Bevor es jedoch zur mündlichen Verhandlung kam, zog sie diesen – vermutlich aus Angst vor dem Kostenrisiko und dem Ärger – wieder zurück. Das ist sehr schade. Bei einem Strafprozess wären nämlich einige wichtige Fragen in der Öffentlichkeit diskutiert worden.
geprüft hätte.
Es bleibt bis heute ungeklärt. Der Gerichtssprecher stützte sich bei der BewertungAußerdem ist es fraglich, inwieweit es überhaupt der Wahrheit entspricht, dass die betroffene Callcenter-Mitarbeiterin einen Hörschaden erlitten hat.
...
Ob nun vielleicht speziell das Klangspektrum einer Trillerpfeife auch schon bei geringerem Schalldruck schaden kann, müsste ein Gutachter untersuchen. Das alles unterbleibt nun jedoch vorerst.
ausschließlich auf die Vorwürfe der StA.
Kein deutsches Gericht hat dies je in einer Hauptverhandlung geprüft.Ein Strafbefehl ist eine amtsrichterliche Verfügung, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung ergeht.
Geändert von Arthur (30.12.2018 um 21:15 Uhr)
hi
gehe ich recht in der Annahme das es da also kein Urteil gibt?Die Beschuldigte legte zunächst Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Bevor es jedoch zur mündlichen Verhandlung kam, zog sie diesen – vermutlich aus Angst vor dem Kostenrisiko und dem Ärger – wieder zurück.
Der Strafbefehl wurde rechtskräftigt. Es gab keine Verhandlung. Damit also auch kein Urteil.
Sehe ich das als juristischer Laie richtig?
Rainer
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