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Thema: Mivolta GmbH zur Unterlassung von Telefonwerbung verurteilt.

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard Mivolta GmbH zur Unterlassung von Telefonwerbung verurteilt.

    Die auch hier bereits wiederholt genannte

    mivolta GmbH, Am Haag 10, 82166 Gräfelfing,

    wurde vom Landgericht München I mit Urteil vom 1.12.2017 (Abdruck angehängt) zur Unterlassung von ungefragter Telefonwerbung bei Verbrauchern verurteilt (ob die Sache rechtskräftig ist, kann ich nicht sagen.

    Wer dessen ungeachtet ungefragt von dieser Gesellschaft bzw. in deren Auftrag angerufen wird, sollte sich an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wenden, damit von dort ggf. ein Ordnungsmittel beantragt werden kann.

    Auf den Vorgang gestoßen bin ich im Übrigen, weil gestern, 19.11.2018, in der aktuellen [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] über angeblich untergeschobene Verträge berichtet wurde.
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  2. #2
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Standard

    Gefunden bei der Verbraucherzentrale NRW:
    • Gegen die Mivolta GmbH wurde Klage wegen unlauterer Telefonwerbung sowie wegen Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die nicht alle erforderlichen Kontaktdaten für den Widerruf enthielt, Klage erhoben. Letzteres hat das Landgericht München I der Mivolta GmbH mit Teil-Anerkenntnisurteil vom 05.09.2017 untersagt. Nach einem weiteren Urteil des Gerichts muss das Unternehmen es nun auch unterlassen, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen (Urteil vom 01.12.2017 – [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]). Beide Urteile sind rechtskräftig.

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