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Thema: 04039989675 Cold-Call für bzw. von der Blindenwerkstatt Harburg

  1. #1
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    Standard 04039989675 Cold-Call für bzw. von der Blindenwerkstatt Harburg

    hi

    alte Leier: Blinde unterstützen mit dem Kauf von Blindenwaren

    bin zum Schein drauf eingegangen. Hab jetzt eine Auftragsbestätigung bekommen.

    Von:

    Blindenwerkstatt Harburg
    Stefan B. e. K.
    Hans-Fitze-Straße 2

    21073 Hamburg


    Die bei dem Anruf übertragene Rufnummer 0 40 / 76 75 80 61 ist gefälscht. Ein Testrückruf ergab: "kein Anschluss unter dieser Nummer"

    Rainer

  2. #2
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    Mich rufen die nicht mehr an. Die haben in 2017 an Kosten 1054 Euro bezahlt. Seitdem ist Ruhe.

  3. #3
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    hi

    Der Auftrag sei von der Handelsvertretung

    Abbas Üstünsoy Media

    aus der Türkei an die Blindenwerkstatt Harburg übergeben worden.

    Der Anrufer hat sich als Müller von der Blindenwerkstatt aus Harburg vorgestellt.

    Er sagte das er sich "wir sind ja verblieben dass wir uns mal wieder melden dürfen". Der Anrufer hatte schon Telefonnummer und meine Adresse vorliegen.

    Ich wurde schon früher mit mind. einem Werbeanruf von/für die Blindenwerkstatt Harburg belästigt. Der Blindenwerkstatt liegen meine pers. Daten schon vor.

    Jetzt muss ich davon ausgehen das die Blindenwerkstatt Harburg persönliche Daten von mir illegal in die Türkeit transferiert hat :-()

    Mal sehen was der Landesdatenschutzbeauftragte von Hamburg dazu sagt ...

    Rainer

  4. #4
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ich habe heute einen lieben Kollegen besucht und der bekam einen Anruf von der Blindenwerkstatt Harburg. Hat gleich an mich weitergegeben... nach dem Motto "Herr deekay ist bei uns für so etwas zuständig".

    Und dann spulte die gute Frau schon ihr Skript runter. Dass sie ja schon mal mit mir gesprochen hat usw. Als nächstes informierte sie mich, dass der Anruf aufgezeichnet wird. Ich habe ihr gesagt, dass ich damit kein Problem habe und den Anruf auch aufzeichnen werde.

    Dann legte sie auf :-)
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  5. #5
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    @rainer:

    Dein "Herr Müller" wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein türkischer Landsmann gewesen sein. Inzwischen gibt es viele in D geborene und aufgewachsene Türken, die wieder in ihre Heimat gehen und da ihr Fladenbrot verdienen ...

  6. #6
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    Es geht weiter, wieder mit Fakenummer, wieder überteuerter Scheiß. Handtuch, an dem ein "Mädchen" eine Woche lang gearbeitet hat.

  7. #7
    Deekaner Avatar von deekay
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    040-835283043 - neue Nummer der Bande. Ich hatte leider keine Zeit für ein längeres Gespräch mit der Truppe
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  8. #8
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Aktuell versucht die Erbengemeinschaft des verstorbenen Firmengründers der Blindenwerkstatt Harburg Stefan Bruhs e.K. über einen Anwalt, negative Bewertungen bei Google Maps (und möglicherweise auch auf anderen Portalen) zu entfernen. Auch meinen Eintrag auf Maps hat RA Carl Christian Müller aus Berlin angegriffen.
    Der Text meiner 1-Sterne-Bewertung:

    Absolut merkbefreite Abzocker. Unterlassungserklärung abgegeben und vor einigen Tagen erneut angerufen. Die sind sogar zu bl_d, Nummern von bekannten Werbeverweigerern zu sperren, die schon mal aktiv gegen sie vorgegangen sind.

    Unbedingt FINGER WEG!

    Meine Antwort an RA Müller, die in Kopie natürlich auch an Google, Inc. ging, sah folgendermassen aus:

    Sehr geehrter Herr Müller,

    wie mir durch Google, Inc. mitgeteilt wurde, behaupten Sie wahrheitswidrig, Ihre Mandantin, die Blindenwerkstatt Harburg Stefan Bruhs e.K., würde rechtskonform einem legalen Gewerbe nachgehen. Weiterhin behaupten Sie, meine Ausführungen unter dem Kürzel "XYZ" seien unzutreffend und daher durch die Google, Inc. zu löschen.

    Mit diesem Schreiben erhalten Sie
    1. Kenntnis vom Verfasser der durch Sie beanstandeten Google-Maps-Bewertung zu Ihrer Mandantin
    2. Nachweise für die Richtigkeit der in der Bewertung gemachten Aussagen
    3. Nachweise über wiederholte rechtswidrige Handlungen Ihrer Mandantin sowie
    4. die zu Ihrer Kenntnis bestimmte Aufforderung an Ihre Mandantin, die fällige Vertragsstrafe für drei dokumentierte Verstösse gegen die bereits abgegebenen Unterlassungserklärungen zu zahlen.

    Mit Datum vom 16.03.2016 gab Herr Stefan Bruhs auf Anraten seines damaligen Anwalts eine unwirksame Unterlassungserklärung nach altem Hamburgischem Brauch ab, nachdem mich am 15.02.2016 ein Werbeanruf der Blindenzentrale erreichte, für den kein Werbeeinverständnis vorgelegen hat (Anlage 1). Nähere Informationen hierzu können Sie gerne bei Ihrem Mandanten erfragen.

    Auf meine Anfrage zu den bei der Blindenwerkstatt Harburg Stefan Bruhs e.K. gespeicherten personenbezogenen Daten zu meiner Person erhielt ich keine Antwort, weshalb die Einschaltung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten notwendig wurde.

    Am 03.05.2016 forderte ich Ihren Mandanten über dessen Anwalt Matthias Cramer auf, eine wirksame Unterlassungserklärung abzugeben (Anlage 2), was dann mit Datum vom 09.05.2016 mit der Übersendung einer Unterlassungsverpflichtungserklärung nach neuem Hamburger Brauch erfolgte (Anlage 3).

    Trotz der abgegebenen Unterlassungserklärung rief die Blindenwerkstatt Stefan Bruhs e.K. am
    13.03.2017 20.03.2017 (2 x)
    18.03.2017 19.07.2018 (2 x)
    erneut an, um mir angebliche Blindenwaren anzubieten.

    Die nun erfolgte Einschaltung eines Rechtsanwaltes meinerseits führte zu einer weiteren Unterlassungserklärung vom 18.09.2018, in der die Vertragsstrafe auf 5.500,00 € pro Verstoss vereinbart wurde (Anlage 4).

    Am
    15.01.2021 sowie 12.02.2021 (2x )

    riefen erneut Mitarbeiter oder Beauftragte der Blindenwerkstatt Harburg Stefan Bruhs e.K. hier an. Diese drei Vorgänge sind jedoch wegen persönlicher gesundheitlicher und daraus folgender arbeitstechnischer Belastung in den Hintergrund und erst durch Ihre Löschungsaufforderung sowie die getätigten Falschaussagen gegenüber Google, Inc. wieder in Erinnerung geraten.
    Aus diesem Grund fordere ich Ihre Mandantin mit separat an diese übersandtem Schreiben auf, die fällige Vertragsstrafe zu entrichten (Anlage 5).

    Insgesamt können hier 10 Rechts- bzw. Vertragsbrüche (9 x Verstoss gegen UWG, 1 x Verstoss gegen BDSG) nachgewiesen werden.
    Da diese Rechtsbrüche nicht nur als punktuell aufgetretenes Versagen, sondern als offensichtlich jahrelang praktizierte unerlaubte gewerbsmässige Vertriebsstrategie zu werten sind, sind die von mir in meiner Bewertung getätigten Aussagen zutreffend.

    Ein Löschungsanspruch steht Ihrem Mandanten nicht zu.

    Ich fordere Ihren Mandanten daher auf, die gegenüber Google, Inc. getätigte Behauptung,

    - der Nutzername werde nicht in der Kundenkartei Ihres Mandanten geführt
    - die Bewertung enthielte falsche Tatsachenbehauptungen
    - die Bewertung stelle eine unzulässige Schmähkritik dar

    zurückzunehmen und den Löschungsantrag zu stornieren.

    Nachdem Sie recht einseitig Urteile zu den Löschungspflichten der Google, Inc. zitiert haben, sollte die bisher vernachlässigte Seite der Angelegenheit ebenfalls beleuchtet werden:

    Unternehmen und sogar natürliche Personen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ins kritische Blickfeld der Öffentlichkeit geraten sind, müssen hinnehmen, dass ihr Name genannt wird (BGH VI ZR 259/05 vom 21.11.2006).
    Ein Unternehmer muss grundsätzlich auch eine kritische, ihn persönlich identifizierende Berichterstattung auf einer Webseite hinnehmen. Dies gilt erst recht für Unternehmen. Bei wertenden Äußerungen treten die Rechte des Betroffenen gegenüber der Meinungsfreiheit grundsätzlich zurück. Auf die Meinungsfreiheit kann man sich jedoch dann nicht mehr berufen, wenn die Äußerung sich als Schmähkritik (d.h. der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will) oder Beleidigung darstellt. Dies ist in meinem Beitrag nicht der Fall. Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind. Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen - in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen. Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist (LG Berlin, Urteil vom 21.11.2014, Az.: 27 O 423/13).

    Mit diesem Schreiben bin ich meiner Schadensminderungspflicht in ausreichendem und zumutbarem Mass nachgekommen. Dass ich jedoch bereit bin, mich auch anwaltlich / gerichtlich gegen Eingriffe in meine Rechte zu wehren, sollte aus der bisherigen Korrespondenz mit Ihrem Mandanten erkennbar sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Offenbar haben die Erben unmittelbar nach dem Tod des ehem. Firmeninhabers das Internet durchforstet, denn schon kurz nach der Registeränderung vom 29.11.2021

    Zitat Zitat von Handelsregister
    Veränderungen

    29.11.2021

    HRA 103456: Blindenwerkstatt Harburg Stefan Bruhs e. Kfm., Hamburg, Lauterbachstr. 3, 21073 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hans-Fitze-Straße 2, 21073 Hamburg. Durch Tod Ausgeschieden Inhaber: Bruhs, Stefan, Neu Wulmstorf, *08.09.1965. Inhaber in Erbengemeinschaft: XYZ, Neu Wulmstorf, * 13.11.1976; XZY, Neu Wulmstorf, * 04.03.2004; ZYX, Neu Wulmstorf, * 30.06.2008. Die im Geschäftsbetrieb begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sind nicht übernommen worden.
    meldete sich bereits Anfang Dezember 2021 der Anwalt bei Google. Mal sehen, wie sich das Marketing unter der neuen Leitung netwickelt. Wenn man den letzten Eintrag bei Maps von vor einer Woche sieht, gibt es offenbar keine Veränderungen.

    Auf meinen neuerlichen T5F meldete sich ein RA Hagen Riemann aus Hamburg und teilte mir mit, dass bei der Blindenwerkstatt Harburg keine personenbezogenen Datenj zu meienr Person gespeichert seien.

    Diese Aussage ist unwahr, denn da auf die erfolgten Kaltanrufe und die hierbei getätigten Testbestellungen keine Belieferung erfolgte, ist davon auszugehen, dass meine Daten zumindest in einer Sperrliste erfasst sind.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  9. #9
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    Falsche Negativauskünfte sind allgemein sehr beliebt.

  10. #10
    Deekaner Avatar von deekay
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    Wie man in diesem Post sieht, hat man die Strategie gewechselt und bedient sich nun einer VoIP-Nummer

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Die Blindenwerkstatt Harburg geht damit den Weg vieler Telefonbimmler: VoIP-Nummer mieten, um die Herkunft des Anrufs zu verschleiern. Der klägliche Versuch, den Laden sauber zu halten
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

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