hallo,

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Kanzlei Richter Berlin gegen die GTS GmbH & Co KG aus Neuss ein Ordnungsgeld von EUR 1.500,00 wegen fortwährender unerbetener Telefonwerbung für ihren Gewinnspieldienst verhängt.

Zugrunde lag dem Beschluss eine wiederholt vorgenommene, identitätsverschleierte Telefonwerbung (Ende 2009 und wieder 12.04.2010) der vorgenannten Gesellschaft. Im Ordnungsmittelverfahren hatte sie dann eingewandt, man habe die Daten nach dem ersten Verstoß in eine Robinsonliste, die - so wurde es hier verstanden - bei der Clarity AG geführt wurde. Es handelt sich hierbei um eine Sperrliste. Der Eintrag sollte angeblich bewirken, dass das Anwählen gerade verhindert werden solle. Aus "unvorhersehbaren Gründen" sei es zu "technischen Fehlern im System der Clarity AG" gekommen......
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ne dicke Krankenakte?