eine Bekannte hat bei bei "los-in-den-Urlaub" eine Reise "gewonnen". "Gewonnen" setze ich in Anführungsstriche, weil im Nachhinein plötzlich Kosten auf sie zukommen. 50 € Kaution muss sie zahlen und im Kleingedruckten steht das hier: "Reisegäste von Sonderpreis-Gratisreisen garantieren Ihre Teilnahme an kostenpflichtigen Ausflügen vor Ort.!!"
Das ist der Hammer, weil dieser Passus so ziemlich genau das Gegenteil ist von dem fett im Brief abgegebenen Versprechen: "Herzlichen Glückwunsch, Frau ___, Sie zahlen 0,00 Euro!"
Ich kann mich erinnern, dass der EuGH in einem Fall mal entschieden hatte, dass dem Verbraucher gerade kein Gewinn versprochen werden darf, wenn er tatsächlich Kosten hat. Deswegen ist das Vorgehen der Firma sicherlich wettbewerbswidrig.
In jedem Fall müssen "Gewinner" mit Kosten rechnen. Außerdem ist wohl auch nicht abzusehen, in welcher Höhe. Das ganze ist also auch noch eine black box.
Ich bin kein Experte im bügerlichen Recht, glaube aber dennoch, dass "Gewinner", die plötzlich löhnen sollen, den Vertrag wegen dieser Täuschung anfechten können.
Was mich persönlich ärgert ist auch, dass die Fa. den alten Werbspruch "ab in den Urlaub" abkupfert und nur ein bisschen verändert. Mag das vielleicht auch legal sein, so will man doch von der Bekanntheit der anderen Firma profitieren. Trittbrettfahrerei halt. Seriös ist anders.
Dazu findet man schon eine interessante aufdröselung:
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"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
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