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Thema: Behörden - die elfte Plage

  1. #1
    Mitglied
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    18.11.2005
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    364

    Standard Behörden - die elfte Plage

    Daß der eine oder andere Beamte korrupt* ist, ist ja bereits seit Erfindung des Beamtentums bekannt. Daß aber jetzt die Behörden auch noch zu Außenstellen von Anwaltskanzleien avancieren, schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht:

    Sehr geehrter Beschwerdeführer,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx.

    Gem. § 29 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besteht das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gem. Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht, soweit durch die Auskunft Informationen offenbart würden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Ein überwiegendes berechtigtes Interesse eines Dritten liegt in der Regel vor, wenn der Rechtsanwalt die personenbezogenen Daten im Rahmen eines Mandats erhalten hat.

    Um beurteilen zu können, ob Ihnen ein Anspruch auf die Auskunft zusteht, bitten wir um Mitteilung, ob Sie Herrn König selbst beauftragt haben. Bis zu Ihrer Rückmeldung ruht das Verfahren einstweilen.

    Auf Art. 78 Abs. 2 DS-GVO wird hingewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    gez. P.
    Für diese Aktion brauchte die Mitarbeiterin beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg in Stuttgart exakt drei Monate.

    *Der Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell definierte Korruption als destruktiven Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils. Der Vorteil, den sich ein stinkfauler Beamter dadurch verschafft, daß er einen Vorgang nicht ordnungsgemäß bearbeitet, ist gleicher Lohn bei weniger Leistung.
    Cape Town

  2. #2
    Senior Mitglied
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    Beiträge
    3.087

    Standard

    Drei Monate ist für Stuttgart extrem schnell.

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