Es gibt schon Reaktionen auf den Beschluß vom Oberverwaltungsgericht Münster vom 5.August 21. Auf der Startseite vom Lotto-Club steht zu lesen:
Auf der Startseite vom Lotto-online der gleichen GmbH & Co. KG steht allerdings immer noch:aufgrund veränderter Rahmenbedingungen können wir Ihnen von dieser Stelle nicht mehr die üblichen Informationen geben.
...verfügt über eine Werbeerlaubnis, die erstmalig am 03.04.2014 erteilt wurde.
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