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„Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
„Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
"Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826
Das wären ja dann intelligente Wesen! Die würden sich doch niemals mit einem Trumpel einlassen.Es gibt Aliens und Trump weiss das
„Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)
Aber warum besuchen uns die Aliens nicht?Es gibt Aliens und Trump weiss das
Ganz einfach, die suchen nach intelligentem Leben.
Gruß Frechdachs
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Kaffeefahrten sind / ist staatlich geduldete(r) Diebstahl, Betrug, Erpressung und Nötigung
Neues Jahr, neues Geschwurbel.
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Nächster Versuch: könnte man die gute Frau ans lokale Gesundheitsamt verpfeifen? Sie steht doch unter Betreuung, dann müsste sie doch dort bekannt sein?
Einweisung geht leider nur bei Selbst- oder Gemeingefährlichkeit. Nervensägerei reicht nicht.
Wer mir was tut, sei auf der Hut!
Ok, vielleicht jetzt ein schräger Gedanke ...
Aber ist nicht ein Betreuter quasi einem Minderjährigen gleichgestellt? Und für den haftet doch in Grenzen der Erziehungsberechtigte ...
Könnte man daraus nicht eine Mitstörerhaftung für den Betreuer stricken um hier die Motivation zu steigern das Geblubber abzustellen?
Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...
Da unterliegst du einem heftigen Irrtum. Betreute sind nur dann mit Minderjährigen gleichzustellen, wenn in der Bestellungsurkunde alle Lebensbereiche genannt sind. Fast immer sind Betreuungen nur für Geldangelegenheiten, Gesundheit oder Umgang mit Behörden ausgesprochen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die härteste Einschränkung für den Betroffenen und wird selten dem Betreuer übertragen. Ich wüsste jetzt nicht, wie ich einem Betreuten verbieten könnte, zu telefonieren, zu mailen oder irgendwelches "Geblubber" durch die Gegend zu schicken. Wenn euch das interessiert, dann müsstet ihr euch beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) erkundigen. Wenn es da Maßnahmen gibt, müssten die, wie andere Freiheitsbeschrängungen, wie Bettgitter, Einschluss oder sedierende Medikamente, vom Betreuungsgericht angeordnet oder zumindest genehmigt werden.
Geändert von Erftwalk (04.01.2021 um 13:19 Uhr)
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