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Thema: htp (Cold Calls)

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard htp (Cold Calls)

    Am 5.11.2009 erhielt ich um 14:18 Uhr einen Anruf mit angezeigter Rufnummer +498000003249 und es meldete sich eine Mitarbeiterin der htp GmbH, lokaler Telefon- und Internetanbieter aus Hannover mit dem ich zuvor noch nie irgendeinen Kontakt hatte. Offenbar ging es darum, Produkte der htp GmbH zu verkaufen. Nein, dies sei kein Werbeanruf, man wolle nur einen Termin absprechen, zu welchem mich ein anderer Mitarbeiter der htp zuhause besuchen würde, um mich zu beraten. Woher meine Daten stammen? Die kämen von der htp GmbH! Ahhhh jaaaaa, alles klar.

    Also per E-Mail der htp GmbH einen T5F geschickt, den diese zwar schnell aber absolut unzureichend beantwortete. Man kannte meinen vollständigen Namen, meine Anschrift und meine Telefonnummer. Man machte aber keine Angaben, aus welcher Quelle meine Daten denn stammen und zu welchem Zweck diese gespeichert wurden.

    Die htp GmbH begibt sich somit in die Reihe der Firmen, welche trotz Verschärfung der Konsequenzen von Cold Calls nicht vor diesen zurückschrecken. Noch läuft die Frist für die vollständige Beantwortung meines T5F, aber irgendwie habe ich im Gefühl, dass da freiwillig nicht mehr viel von denen kommen wird.

    Immerhin hat die htp GmbH die Rufnummer nicht unterdrückt, die Mitarbeiterin sich am Telefon korrekt ausgegeben und mein T5F wurde zumindest beantwortet und somit seitens der htp GmbH der Cold Call zugegeben was die weitere Verfolgung und Abstellung dieser Belästigung relativ einfach macht.

  2. #2
    Senior Mitglied
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    Standard

    Update: Die htp GmbH hat sich nach anwaltlicher Abmahnung unterworfen und auch die Anwaltskosten erstattet. Die Coldcall ausführende Firma KiKxxl Osnabrück kam der Abmahnung zuvor und gab eine Unterlassungserklärung ab. Der Datenlieferant Trebbau Köln wurde abgemahnt, gab eine Unterlassungserklärung ab und erstattete ebenfalls die Anwaltskosten. Als Datenquelle stellte sich die Bürgel Wirtschaftsinformation GmbH & Co KG aus Hamburg heraus. Diese wurde ebenfalls abgemahnt, verweigert aber die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der Kosten. Das geht dann jetzt vor Gericht, wodurch geklärt wird, ob die Weitergabe meiner Telefonnummer zu Werbezwecken ohne meine Zustimmung durch Bürgel vom Bundesdatenschutzgesetz gedeckt ist oder nicht und ein Unterlassungsanspruch besteht sowie die Anwaltskosten der Abmahnung durch Bürgel zu erstatten sind.

    Pikant ist die Datenschutzauskunft von Bürgel. Bürgel war offenbar im März 2009 von einem sehr bekannten (international tätigen) Unternehmen mit einer Wirtschaftsinformation zu meiner Person beauftragt worden. Dazu hat das Unternehmen an Bürgel u.a. meinen Namen, Telefonnummer und Geburtsdatum übermittelt (diese Daten hat das Unternehmen von mir erhalten). Bürgel hat auftragsgemäß die Wirtschaftsinformation an das Unternehmen übermittelt. Im Anschluss daran hat Bürgel aber meine Daten weiter gespeichert und für eigene Zwecke genutzt. Insbesondere hat Bürgel meine Telefonnummer für Werbezwecke vermietet wodurch es letztlich ursächlich zu dem Coldcall im Auftrage der htp GmbH kam.

    Nach etwas mehr als 2 Monaten ist somit die gesamte Kette der am Coldcall beteiligten Firmen aufgedeckt. Das war aber nur möglich, weil die betroffenen Firmen relativ umfassende Auskünfte gemäß Bundesdatenschutzgesetz abgaben.

    Das von mir noch nicht genannte Unternehmen, welches den Datenmissbrauch durch Bürgel letztlich auslöste, ist von mir zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Ich gehe davon aus, dass dieses Unternehmen annahm (und meiner Meinung nach auch annehmen durfte), dass Bürgel meine Daten nur für die Wirtschaftsinformation nutzt und anschließend löscht anstatt diese anzureichern, dauerhaft zu speichern und sogar für Werbezwecke an Dritte zu vermieten. Daher nenne ich den Namen dieses Unternehmens hier auch noch nicht.

    Mit weiteren Updates in der Sache ist zu rechnen.

  3. #3
    jens69
    Gast

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    ich finde es immer wieder interessant, was mit den Daten so passsiert, wenn man harmlose Geschäfte abschließt...

  4. #4
    Senior Mitglied
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    Standard

    Update: Auslöser des Datenmissbrauchs war eine Bonitätsanfrage bei Bürgel durch die Canon Deutschland GmbH. Dort war man zwar im ersten Moment darüber bestürzt, dass von mir an Canon übermittelte Daten letztlich in illegaler Werbung verwendet wurden. Dies wich aber schnell dem Pragmatismus, man würde mit Bürgel ja eines der renomiertesten Unternehmen auf dem Sektor beauftragen und hätte sich weder etwas vorzuwerfen noch wolle man in der Zukunft an der Praxis etwas ändern. Schließlich vertraue man darauf, dass Bürgel korrekt agiere und man schließe sich der Stellungnahme durch Bürgel an, ein rechswidriges Verhalten läge erst bei der Firma vor, welche die von Bürgel bereitgestellten Daten für die unzulässige Telefonwerbung tatsächlich nutzte. So kann man sich natürlich alles schönreden.

    Als Konsequenz lautet mein Rat an alle Canon-Kunden: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz von Canon Auskunft darüber einfordern, an wen Daten weitergegeben wurden. Sollte sich die Firma Bürgel darunter befinden, dort ebenfalls eine Auskunft einfordern und alle Daten sperren lassen.

  5. #5
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Schlechte Presse ist auf jeden Fall auch irgendwie Werbung, vor allem wenn spezielle Kunden angesprochen werden sollen.
    Die Bundesnetzagentur hat gegen das Call-Center KiKxxl GmbH eine Geldbuße in Höhe von 260.000 Euro verhängt.
    Wenn man es geschickt anstellt, dann entsteht daraus:
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  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Du solltest hier auf keinen Fall locker lassen, zumal bei einem Datensatz aus dem Jahr 2009 zu hinterfragen ist ob überhaupt noch eine Datenspeicherung zulässig ist und hinzu kommt die Zweckbindung der Datenerfassung. Ich gehe mal davon aus, dass Canon nur wissen wollte ob negative Merkmale zum Zahlungsverhalten vorliegen. In dem Fall braucht niemand eine Aufbewahrungspflicht für 12 Jahre. Da Bürgel auch Scorewerte ermittelt und Profile erstellt, würde ich hier mal ganz genau nachhaken und die Auskunft auf diese Punkte prüfen. Interessant könnte auch die Abfrage der entsprechenden Datenweitergaben sein. Hier dürfte es ja mehr als eine Weitergabe gegeben haben. Dort anzusetzen kann aufschlussreiche Erkenntnisse bringen, insbesondere über Unternehmen die mal angefragt haben und die Daten erhalten haben. Kikxxl ist eines der Callcenter welches ich nicht unbedingt in den Bereich der "Datenschutzfreunde" sehen würde. Auch hier lohnt sich die werweiterte Nachfrage insbesondere auch für den §7 UWG, sprich die Einwilligung zu Werbemaßnahmen. Diese würde ich explizit anfordern und entsprechend prüfen.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

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