Textformerfordernis für Energielieferverträge:
Für Strom- und Gaslieferverträge soll – unabhängig von den genutzten Vertriebskanälen – im Haushaltskundenbereich außerhalb der Grundversorgung ein Textformerfordernis eingeführt werden, d. h. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre Vertragserklärung für einen Vertrags- oder Lieferantenwechsel in Textform, z. B. per E-Mail, abgegeben, damit der Vertrag wirksam zustande kommt. Damit werden strengere Anforderungen an das Zustandekommen von Energielieferverträgen (Strom- und Gaslieferverträge) außerhalb der Grundversorgung gestellt, Verbraucher besser vor einem telefonisch aufgedrängten Lieferanten- oder Vertragswechsel geschützt und ihre Position im Streitfall gestärkt.
Dokumentationspflichten für Telefonwerbung:
Unternehmer werden verpflichtet, Einwilligungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Damit soll unerlaubte Telefonwerbung stärker bekämpft werden. Die Pflicht zur Dokumentation wird es werbenden Unternehmen außerdem erleichtern, die Wirksamkeit der Einwilligung zu prüfen.
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