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Thema: Presseschau 2020

  1. #81
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Enttarnt: Die Drogenbarone aus dem Nato-Bunker
    Es geht um Drogenhandel, Fälschungen, Hackerangriffe und Kinderpornografie. Tausendfache Straftaten im Internet wurden weltweit offenbar über Server in Traben-Trarbach in Rheinland-Pfalz begangen. Neben verschiedenen Darknet-Marktplätzen beherbergte der sogenannte "Cyberbunker" auch Inhalte der völkisch-rechtsextremen "Identitären Bewegung". Das geht aus umfangreichen Dokumentbeständen hervor, die der NDR und der Spiegel gemeinsam ausgewertet haben.
    .....
    Die Auswertung der "Cyberbunker"-Server würde zwar noch andauern, die Ermittler hätten aber bislang "keine einzige legale Website gefunden".
    Geändert von cmds (14.05.2020 um 21:05 Uhr) Grund: Links getrennt und aufgedröselt

  2. #82
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Massenphänomen „Dark Patterns“Immer mehr digitale Benutzeroberflächen sind so gebaut, dass sie Nutzer:innen dazu verleiten, der Preisgabe ihrer Daten zuzustimmen oder in Online-Shops besonders schnell auf „kaufen“ zu klicken.
    oder auf versteckte Abos

  3. #83
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch ein wichtiges Urteil zu Cookie-Informationspflichten von Webseitenbetreibern gefällt. Die BGH-Richter folgten in ihrer Entscheidung weitgehend der Argumentation eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2019. Das hatte geurteilt, dass vorausgefüllte Cookie-Banner nicht mit europäischem Recht vereinbar sind. Viele deutsche Internetseiten hatten sich bislang auf das deutsche Telemediengesetz (TMG) berufen, nachdem Nutzer dem Cookie-Tracking aktiv widersprechen mussten.

  4. #84
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Die Deutsche Post muss für die verspätete Zustellung eines fristgebundenen Schreibens knapp 18.000 Euro Schadensersatz zahlen. Nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Beschl. v. 16.04.2020 Az. 3 U 225/19) nahm die Post ihre Berufung zurück. Damit ist ein Urteil des Bonner Landgerichts nun bestätigt, das einer Postkundin Schadensersatz zugesprochen hatte.
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  5. #85
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    und gleich noch was zur Post:

    Spiegel
    Portoerhöhung der Post auf 70 Cent war rechtswidrig
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  6. #86
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    Lange erwartet

    Bundesgerichtshof: Cookies nur mit aktiver Einwilligung

    In der Planet49-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im Sinne der Verbraucherschützer entschieden.


    Website-Betreiber dürfen die Zustimmung zur Speicherung der Cookies von Drittanbietern nicht einfach voraussetzen, ohne explizite Einwilligung der Nutzer zu bekommen. In einer lange erwarteten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag im Sinne des Verbraucherzentrale Bundesverbandes entschieden, der gegen den Glücksspielanbieter Planet49 geklagt hatte.
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    Und das Heulen der Abzock-Branche lässt nicht lange auf sich warten

    Reaktionen auf Cookie-Urteil: Gesetzgeber gefordert

    Während Verbraucherschützer einen Erfolg für Bürgerrechte sehen, wollen Wirtschaftsverbände die Zustimmungspflicht auf europäischem Wege wieder abschwächen.


    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Werbe-Cookies hat ein gemischtes Echo ausgelöst. Nun hoffen alle Seiten auf eine europäische Klarstellung der Cookie-Regeln. Die Karlsruher Richter hatten wie zuvor der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Opt-out-Regelung nicht ausreicht, um die Zustimmung von Nutzern zur Speicherung von Daten zu erlangen.
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  7. #87
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    Microsoft ersetzt Mitarbeiter durch KI und muss Mitarbeiter auf die KI ansetzen

    Microsofts News-KI kann Sängerinnen mit dunklem Teint nicht auseinanderhalten und keine negativen Nachrichten über sich selbst filtern – der Mensch muss ran.


    ...
    Sie sollen sogar vor dem Auftauchen solcher Artikel gewarnt worden sein, ebenso davor, dass die KI ihre Löschversuche aushebeln könnte.
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    Tja, ne KI kann schon mal trotzig sein. Kennt man ja auch schon von der Bombe #20 aus [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].
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  8. #88
    Deekaner Avatar von deekay
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    Aktuell erhalten einige Menschen im Kreis Gütersloh ein Schreiben der „Solution Inkasso Group" mit angeblichem Sitz an der Heeper Straße 125 in Bielefeld. Darin fordert der vermeintliche Inkassodienst einen Vergleichsbetrag in Höhe von 280 Euro für angeblich mehrere abgeschlossene Abonnementverträge.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  9. #89
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  10. #90
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Wow. Sammelklage, Konto in Bulgarien, E-Mail-Adresse bei Gmail, "persöhnlich"... Au weia
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