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Thema: Presseschau 2020

  1. #301
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Der US-Elektroautohersteller [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] sowie die Bundesländer [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] und [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] haben einen Big Brother Award für Verletzungen des Datenschutzes und der Privatsphäre erhalten. Der [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Digitalcourage begründete die Entscheidung in der Kategorie Digitalisierung mit der Praxis Baden-Württembergs, wesentliche Dienste der digitalen Bildungsplattform des Landes von Microsoft betreiben zu lassen. Damit würden Daten und E-Mails von Lehrenden und Schülerinnen [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] werden, sondern auch an die US-Geheimdienste.

  2. #302
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    Frankenpost
    H&M soll wegen Datenschutzverstößen 35 Millionen Euro zahlen
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    bei web.de im Text die genaue Summe, 35,3 Millionen
    H&M soll wegen Datenschutzverstößen 35 Millionen Euro zahlen
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    offtopic:

    bleibt zu hoffen, dass nicht das gleiche Gericht zuständig ist wie bei den Bußgeldbescheiden der Wattestäbchenagentur …
    Geändert von Mindgespammt (01.10.2020 um 12:13 Uhr)

  3. #303
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    Zitat Zitat von Mindgespammt Beitrag anzeigen
    bei web.de im Text die genaue Summe, 35,3 Millionen
    falsch, der genaue Betrag wird nun bei Heise zitiert
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    35.258.707,95 Euro

  4. #304
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Der spektakuläre Untergang des ehemaligen Dax-Konzerns Wirecard hat nicht nur die Finanzwelt erschüttert, sondern auch eine Branche in die Bredouille gebracht, die eigentlich nicht gern in der Öffentlichkeit steht: die Wirtschaftsprüfer.

  5. #305
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    Heute war unser allseits geschätzter RA Meier-Bading bei RTL im Fernsehen zu sehen.

    Es ging um eine ziemlich fiese Masche, wie Parship von nur kurz kostenpflichtig angemeldeten und innerhalb der Widerrufsfrist zurückgetretenen Kunden, trotz Rücktritt, IMHO und auch nach Ansicht der Reporter, noch sehr viel Geld verlangt hat.

    Den Beitrag gibt es bestimmt noch auf einem Portal im Intenet zu sehen

  6. #306
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Wie Parship sie nach ihrem Widerruf unter Druck gesetzt habe, wie der Fall für sie ausging und was sie anderen Opfern rät, erzählt die 36-Jährige im Video.Dort erklärt Anwalt Thomas Meier-Bading, der auf [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] spezialisiert ist, warum diese Praktiken rechtlich problematisch sind. Er und Michael Knobloch, Leiter der Verbraucherzentrale Hamburg, geben außerdem Tipps, worauf man beim Widerruf seiner Mitgliedschaft unbedingt achten sollte.

  7. #307
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    URTEIL DES GERICHTSHOFS (Sechste Kammer) vom 8. Oktober 2020 in der Rechtssache C‑641/19

    Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Sechste Kammer) für Recht erkannt:

    1. Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass zur Bestimmung des anteiligen Betrags, den der Verbraucher an den Unternehmer zu zahlen hat, wenn er ausdrücklich verlangt hat, dass die Ausführung des geschlossenen Vertrags während der Widerrufsfrist beginnt, und dann den Vertrag widerruft, grundsätzlich auf den im Vertrag vereinbarten Preis für die Gesamtheit der vertragsgegenständlichen Leistungen abzustellen und der geschuldete Betrag zeitanteilig zu berechnen ist. Nur wenn der geschlossene Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass eine oder mehrere der Leistungen gleich zu Beginn der Vertragsausführung vollständig und gesondert zu einem getrennt zu zahlenden Preis erbracht werden, ist bei der Berechnung des dem Unternehmer nach Art. 14 Abs. 3 dieser Richtlinie zustehenden Betrags der volle für eine solche Leistung vorgesehene Preis zu berücksichtigen.

    2. Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie 2011/83 im Licht deren 50. Erwägungsgrundes ist dahin auszulegen, dass für die Beurteilung, ob der Gesamtpreis im Sinne dieser Bestimmung überhöht ist, der Preis für die Dienstleistung, den der betreffende Unternehmer anderen Verbrauchern unter den gleichen Bedingungen anbietet, sowie der Preis einer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von anderen Unternehmern erbrachten gleichwertigen Dienstleistung zu berücksichtigen sind.

    3. Art. 16 Buchst. m in Verbindung mit Art. 2 Nr. 11 der Richtlinie 2011/83 ist dahin auszulegen, dass die Erstellung eines Persönlichkeitsgutachtens auf einer Partnervermittlungs-Website auf der Grundlage eines auf dieser Website durchgeführten Persönlichkeitstests keine Lieferung „digitaler Inhalte“ im Sinne dieser Bestimmung darstellt.
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    _______________

    Wäre ich Anwalt, würde ich mir das Urteil großformatig in die Kanzlei hängen:

    In dem Verfahren

    EU

    gegen

    PE Digital GmbH

    [...]

    EU, vertreten durch Rechtsanwalt T. Meier-Bading,

    [...]
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
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  8. #308
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ein vermeintlicher Mitarbeiter von Stadtverwaltungen hat Anrufe getätigt und wollte seine Opfer wegen angeblich falsch sortierter Mülltonnen zur Kasse bitten. Zwei Lipperinnen haben jedoch Lunte gerochen und Anzeige erstattet.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  9. #309
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    In den Monaten vor der Wirecard-Insolvenz wurde im Konzern offenbar massiv Geld beiseite geschafft.

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    Offen wie nie zuvor wirft der Insolvenzverwalter der ehemaligen Unternehmensführung vor, rechtzeitig vor der Pleite im Juni Geld beiseite geschafft zu haben. Wirecard sei "in den letzten Monaten vor der Insolvenz leergeräumt" worden, heißt es in Jaffes Brief. Einem Unternehmen vor der Insolvenz Geld zu entziehen, gilt nach dem Strafgesetzbuch als betrügerischer Bankrott. Auf den Konten hatte Jaffe nach früheren Angaben nur noch gut 20 Millionen Euro vorgefunden.
    Anscheinend wurden dubiose Kredite an Geschäftspartner vergeben. Auf diese Weise ist das Geld dann wohl abgeflossen. Im Zentrum steht hier natürlich der abgetauchte Österreicher M., aber auch der ehemalige Vorstandschef.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  10. #310
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    Wirecard verbrannte zuletzt zehn Millionen Euro - pro Woche
    Insolvenzverwalter Jaffé fördert bei Wirecard Haarsträubendes zutage: Die Skandalfirma hat über die Jahre horrende Verluste aufgestaut und verbrannte bis zuletzt Woche für Woche Millionen.
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    Der Insolvenzverwalter des Skandalkonzerns Wirecard meldet einen neuen Erfolg: Das wichtige Nordamerikageschäft des Unternehmens wurde an US-Investoren verkauft.
    The remains of the day...

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